Apotheke.

Wir erstellen Gefährdungsbeurteilungen für Arztpraxen und stellen Mustervorlagen zur Verfügung

Arztpraxen beschäftigen meist mehrere Mitarbeiter und werden täglich von vielen Patienten aufgesucht. Aus diesem Grund sind sie gesetzlich dazu verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und diese aktuell zu halten. Wir erstellen Gefährdungsbeurteilungen für Arztpraxen jeder Größe und jeden medizinischen Bereich.

Gefaehrdungsbeurteilung weiß

anerkannte Gefährdungsbeurteilungen

Kosten Gefährdungsbeurteilung Arztpraxen

Fertig erstellte und signierte Gefährdungsbeurteilung für Ihre Praxis

ab
480 / Stück
  • Inkl. aller Fahrt- und Spesenkosten
  • garantiert rechtssicher und anerkannt
  • von allen Überwachungsbehörden akzeptiert
  • Individuelle Expertenberatung
  • erstellt durch unsere Fachingenieure

Weitere SiFa Dienstleistungen

alles aus einer Hand
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Betriebsanweisungen
  • Lärmmessungen am Arbeitsplatz
  • Regalprüfungen
  • Vorbereitung auf BG Kontrolle

Gefährdungsbeurteilungen für Arztpraxen

Wir haben die Zulassungen aller Berufsgenossenschaften

Wir erstellen Ihnen Gefährdungsbeurteilungen für die Arztpraxis

In der Arztpraxis geht es darum, Menschen zu untersuchen, zu behandeln und zu heilen. Als Arzt oder Ärztin liegt Ihr Fokus auf der Gesundheit Ihrer Patienten und Patientinnen. Doch wie steht es um Ihre eigene Gesundheit und die Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?

In Ihrem Arbeitsumfeld können verschiedene Risiken auftreten. Möglicherweise arbeiten Sie und Ihre Beschäftigten mit Gefahrstoffen, sind Infektionsrisiken ausgesetzt oder stehen unter der Gefahr von Unfällen oder gesundheitlichen Belastungen. Eine umfassende Gefährdungsbeurteilung ist hier entscheidend. Sie hilft dabei, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zum Arbeitsschutz festzulegen. 

Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist nicht nur empfohlen, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Betrieb, der Angestellte beschäftigt, unabhängig von der Anzahl, muss laut Arbeitsschutzgesetz eine solche Beurteilung vornehmen.

Arbeitsschutz umfasst nicht nur die Vermeidung von Unfällen und Erkrankungen am Arbeitsplatz, sondern auch die Schaffung einer arbeitsgerechten Umgebung, die sowohl physische als auch psychische Gesundheitsrisiken minimiert. Es lohnt sich, in den Arbeitsschutz zu investieren, da dies nicht nur die Leistungsfähigkeit und Motivation Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöht, sondern auch die Qualität Ihres Betriebs sichert.

Als Arbeitgeber tragen Sie die volle Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigten. Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung dient nicht nur der Rechtssicherheit im Schadensfall, sondern zeigt auch Ihren verantwortungsvollen Umgang mit Ihrer Fürsorgepflicht.

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit helfen Ihnen, Gefährdungen und Belastungen in Ihrer Praxis zu ermitteln, zu beurteilen und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umzusetzen. 

Nutzen Sie unsere Expertise, um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten und einen gesunden Arbeitsplatz zu schaffen. Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung, um Sie bei Ihren Anliegen zu unterstützen.

Wir kommen auch gern in Ihre Praxis

Ärzte in ganz Deutschland vertrauen auf unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit und beauftragen uns mit der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. Durch unsere Erfahrung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen können wir Ihnen das beste Preis-Leistungsverhältnis bieten. Zudem haben wir Ihnen ein breites Portfolio an Mustervorlagen erstellt, welche Sie ganz einfach online erwerben und ausfüllen können. So können Sie die Gefährdungsbeurteilung selbst erstellen.

Gefaehrdungsbeurteilung in ganz Deutschland

Rechtliche Grundlagen Gefährdungsbeurteilungen Arztpraxen

Gemäß den aktuellen Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes, das zuletzt durch den Artikel 8 vom 19. Oktober 2013 geändert wurde, sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu gewährleisten. Dies beinhaltet verschiedene Grundpflichten gemäß §3 dieses Gesetzes.

Zu den grundlegenden Pflichten des Arbeitgebers gehört es, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu planen und umzusetzen, wobei die individuellen Umstände, die die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer beeinflussen, berücksichtigt werden müssen. Diese Maßnahmen müssen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft und bei Bedarf angepasst werden, um einen kontinuierlichen Schutz zu gewährleisten.

Um dies zu erreichen, muss der Arbeitgeber eine geeignete Organisation sicherstellen und die erforderlichen Mittel bereitstellen. Es ist auch wichtig, dass die Maßnahmen des Arbeitsschutzes in die betrieblichen Abläufe integriert sind und die Mitarbeiter in der Lage sind, ihren Mitwirkungspflichten nachzukommen.

Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen gemäß §5 des Arbeitsschutzgesetzes ist ein weiterer wichtiger Aspekt. Hierbei müssen potenzielle Gefährdungen identifiziert werden, die sich aus verschiedenen Faktoren wie der Gestaltung der Arbeitsstätte, physikalischen, chemischen und biologischen Einwirkungen sowie psychischen Belastungen ergeben können.

Um diese Aufgaben erfolgreich umzusetzen, sind Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit unverzichtbar. Sie unterstützen den Arbeitgeber bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen und spielen eine wichtige Rolle bei der Planung und Durchführung von Sicherheitsvorkehrungen.

Die Dokumentation aller Maßnahmen und Untersuchungsergebnisse ist von entscheidender Bedeutung, um die Rechtssicherheit im Schadensfall zu gewährleisten und die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zu überprüfen. Dadurch können Arbeitgeber sicherstellen, dass sie ihrer Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten nachkommen und das Risiko von Unfällen oder arbeitsbedingten Erkrankungen minimieren.

Zusätzlich zu den oben genannten Bestimmungen sind auch die Vorschriften des Arbeits­sicherheitsgesetzes zu beachten, das die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit vorschreibt. Diese sollen den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen und sicherstellen, dass die einschlägigen Vorschriften in den Betrieben entsprechend angewandt werden.