Bildschirmarbeitsplatz.
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Obwohl klassische Arbeitsunfälle an Bildschirmarbeitsplätzen weniger üblich sind als in produzierenden Bereichen, bedeutet das nicht, dass diese Arbeitsumgebung frei von Unfall- und Gesundheitsrisiken ist. Die Arbeit am Bildschirmarbeitsplatz birgt ihre eigenen potenziellen Gefahren, weshalb die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung hier genauso entscheidend ist wie an anderen Arbeitsplätzen.
Gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Risiken zu bewerten, die sich aus der Arbeit für die Beschäftigten ergeben, und entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen festzulegen. Spezifische Anforderungen für Bildschirmarbeitsplätze sind in § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) festgelegt.
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Ist eine Gefährdungsbeurteilung Bildschirmarbeitsplatz Pflicht?
Arbeitgebende sind gemäß § 3 Absatz 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dazu verpflichtet, die angemessenen Arbeitsbedingungen an einem Bildschirmarbeitsplatz zu gewährleisten. Dies geschieht üblicherweise durch eine Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes, welche die folgenden Faktoren bewertet:
- Die potenzielle Belastung der Augen
- Mögliche Gefahren für das Sehvermögen
- Psychische Belastungen
Konkrete Gefährdungen können unter anderem durch die Ausgestaltung des Arbeitsplatzes (Beleuchtung, Lärmpegel), chemische oder biologische Einflüsse (wie Tonerstaub oder Ausdünstungen von Klebstoffen) und die Auswahl von Arbeitsmitteln (wie Notebooks ohne externen Bildschirm oder nicht verstellbare Bürostühle) entstehen.
Als Ergebnis dieser Gefährdungsbeurteilung könnte sich beispielsweise ergeben, dass eine Beschäftigte aufgrund ihrer Bildschirmarbeit eine Beeinträchtigung ihres Sehvermögens erfährt. Gemäß Teil 4 Absatz 2 der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) könnte daraus ein Anspruch resultieren, dass das Unternehmen teilweise oder vollständig für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille aufkommt. Wir erstellen Ihnen rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen für Bildschrimarbeitsplätze.
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Gefährdungsbeurteilung Bildschrimarbeitsplatz Homeoffice
Für den häuslichen Bildschirmarbeitsplatz gelten spezifische Anforderungen:
Die Praxis des Homeoffice ist mittlerweile weit verbreitet, insbesondere seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie. Arbeitgebende sind dazu verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ähnlich wie im traditionellen Büro, die notwendige Ausstattung wie Möbel und andere Arbeitsmittel bereitzustellen. Sollte eine arbeitende Person beispielsweise über keinen eigenen Computer verfügen, ist der Arbeitgeber verantwortlich für die Anschaffung eines geeigneten Geräts.
Falls Unternehmen keine Arbeitsmittel bereitstellen und die Arbeitenden diese selbst anschaffen, haben sie das Recht, ihre Homeoffice-Kosten erstattet zu bekommen. Dazu gehören auch Aufwendungen für die Telekommunikation, wie Telefon und Internet. Sofern Telefon und/oder Internet auch privat genutzt werden, ist der Betrieb lediglich dazu verpflichtet, den Anteil zu erstatten, der auf die berufliche Nutzung entfällt. Natürlich ist der Arbeitgeber auch hier für einen sicheren Arbeitsplatz verantwortlich. Aus diesem Grund erstellen wir Ihnen ebenfalls Gefährdungsbeurteilungen für das Homeoffice.
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Welche gesundheitlichen Folgen hat ein mangelhafter Bildschirmarbeitsplatz für Mitarbeiter?
Ein mangelhafter Bildschirmarbeitsplatz kann für den Mitarbeiter verschiedene gesundheitliche Probleme verursachen. Dazu gehören Augenbeschwerden wie Belastung, Trockenheit oder Sehstörungen aufgrund einer ungünstigen Bildschirmposition oder Blendung durch schlechte Beleuchtung. Rücken- und Nackenschmerzen können durch eine schlechte Körperhaltung infolge eines ungeeigneten Stuhls oder eines zu niedrigen Monitors entstehen. Handgelenks- und Armschmerzen sind mögliche Folgen einer falschen Handposition auf der Tastatur oder Maus sowie eines ungünstigen Aufbaus des Arbeitsplatzes. Kopfschmerzen und Migräne können durch eine schlechte Bildschirmposition, Blendung oder falsche Beleuchtung ausgelöst werden. Zudem können psychische Belastungen wie Stress, Angstzustände oder soziale Isolation im Homeoffice auftreten. Daher ist es wichtig, einen ergonomisch gestalteten Bildschirmarbeitsplatz zu haben und regelmäßige Pausen sowie ergonomische Arbeitspraktiken zu nutzen, um das Risiko von arbeitsplatzbezogenen Gesundheitsproblemen zu minimieren. Eine Gefährdungsbeurteilung analysiert all diese Gefahren und bietet klare Gegenmaßnahmen für eine gesteigerte Mitarbeitergesundheit.