Betriebsanweisung Biostoffe.
Die Betriebsanweisung biologische Stoffe gewährleistet die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten beim Umgang mit sogenannten biologischen Arbeitsstoffen. Als Arbeitgeber sind Sie laut Biostoffverordnung (BioStoffV) verpflichtet, vor Beginn der Tätigkeiten eine schriftliche, arbeitsbereichs- und biostoffbezogene Betriebsanweisung zu erstellen. Die Grundlage für die Betriebsanweisung Biostoffe bildet Ihre Gefährdungsbeurteilung.
Ihre Betriebsanweisung muss nicht nur die Gefahren, die von Biostoffen ausgehen sowie geeignete Schutzmaßnahmen klar benennen, sondern auch in einer Sprache und Form verfasst sein, die für alle Beschäftigten in Ihrem Betrieb leicht verständlich ist.
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie dabei, Ihre Betriebsanweisung Biostoffe professionell und praxisorientiert umzusetzen, damit sie einen effizienten Beitrag zur Sicherheit in Ihrem Unternehmen leistet.
Vertrauen Sie auf unsere branchenübergreifende Expertise im verantwortungsvollen und professionellen Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen.
Unsere Betriebsanweisung biologische Stoffe
Kosten Betriebsanweisung Biostoffe
Betriebsanweisung Biostoffe
ab-
Individuelles Vorgespräch
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Ermittlung der Gefahren
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Erstellung der Betriebsanweisung
Weitere Dienstleistungen
durch unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit-
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
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Lärmmessungen am Arbeitsplatz
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Erstellen von Betriebsanweisungen
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Unterweisungen zum Arbeitsschutz
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Schulungen zum Arbeitsschutz
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Individuelle Beratung zur Arbeitssicherheit
Ist eine Betriebsanweisung für biologische Arbeitsstoffe Pflicht?
Neben der Betriebsanweisung Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung (§ 14 GefStoffV) und der Betriebsanweisung für Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (§ 12 BetrSichV) ist die Betriebsanweisung für Biostoffe (§ 14 BioStoffV) ebenfalls verpflichtend vorgeschrieben.
Im § 14 der Biostoffverordnung („Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten“) ist Folgendes festgehalten:
„Der Arbeitgeber muss basierend auf der Gefährdungsbeurteilung nach § 4 BioStoffV vor Beginn der Tätigkeit eine schriftliche Betriebsanweisung erstellen, die sich auf den jeweiligen Arbeitsbereich und die verwendeten Biostoffe bezieht. Die Betriebsanweisung muss den Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden und in einer klar verständlichen Form und Sprache verfasst sein.“
Wer darf die Betriebsanweisung für biologische Stoffe erstellen?
Grundsätzlich liegt die Pflicht, eine Betriebsanweisung erstellen zu lassen, bei Ihnen als Arbeitgeber. Eine Aufgabe, die Sie jedoch auch an eine fachkundige Person, wie beispielsweise eine Fachkraft für Arbeitssicherheit delegieren könne.
Unser Praxistipp: Die DGUV Information 213-016 „Betriebsanweisungen nach der Biostoffverordnung“ liefert Ihnen praxisnahe Handlungshilfen, um die Betriebsanweisung biologische Stoffe rechtssicher umzusetzen.
Gesetzliche Vorgaben für Betriebsanweisungen bei biologischen Stoffen
Die Pflicht zur Betriebsanweisung ergibt sich aus den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsschutzgesetzes (§ 4 ArbSchG, 7), wo festgehalten wird, dass „den Beschäftigten geeignete Anweisungen zu erteilen sind“.
Konkretisiert wird die verpflichtende Betriebsanweisung für biologische Stoffe von der Biostoffverordnung, §14 BioStoffV „Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten“
Diese Anweisungen dienen dem Schutz der Beschäftigten und müssen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung erstellt werden.
Des Weiteren legen auch die Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA) Anforderungen für den sicheren Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen fest. Sie basieren auf § 17 Abs. 3 BioStoffV und dienen der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes. Die TRBA regeln unter anderem:
die Einstufung biologischer Arbeitsstoffe,
die Einhaltung der Vorschriften der BioStoffV unter üblichen Betriebsbedingungen,
sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und Betriebsstörungen.
Wann entfällt die Pflicht für die Betriebsanweisung Biostoffe?
Eine Ausnahme besteht laut Biostoffverordnung nur, wenn ausschließlich mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 1 gearbeitet wird, die weder sensibilisierende noch toxische Wirkungen haben bzw. von denen keine gesundheitsgefährdenden Risiken ausgehen.
Die 4 Risikogruppen biologischer Arbeitsstoffe und ihre Anwendungen
Biologische Arbeitsstoffe werden in vier Risikogruppen eingeteilt, je nachdem, wie gefährlich sie für den Menschen sind. Diese Einteilung hilft, den Schutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Hier ein Überblick:
- Risikogruppe 1: Diese Stoffe gelten als ungefährlich für den Menschen. Beispiel: Hefepilze, die in der Lebensmittelindustrie bei der Herstellung von Backwaren oder Bier verwendet werden.
- Risikogruppe 2: Diese Stoffe können Krankheiten beim Menschen verursachen, stellen aber keine große Gefahr für die Allgemeinheit dar. Beispiel: Salmonellen, die in Laboren untersucht werden, um Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten.
- Risikogruppe 3: Diese Stoffe können schwere Krankheiten auslösen und sind ansteckend, aber es gibt in der Regel Behandlungsmöglichkeiten. Beispiel: Tuberkulose-Erreger, mit denen in medizinischen Forschungseinrichtungen gearbeitet wird.
- Risikogruppe 4: Diese Stoffe verursachen schwere Krankheiten, sind sehr ansteckend und es gibt meist keine wirksame Behandlung. Beispiel: Ebola-Viren, die in Hochsicherheitslaboren erforscht werden.
- Zusätzliche Anforderungen bei Risikogruppen 3 und 4:
Für Tätigkeiten mit erhöhtem Infektionsrisiko (Schutzstufen 3 und 4) sind ergänzend zur Betriebsanweisung detaillierte Arbeitsanweisungen zu erstellen, die am Arbeitsplatz verfügbar sein müssen.
Verbindliche Inhalte der Betriebsanweisung Biostoffe
Die Betriebsanweisung biologische Stoffe muss folgende Punkte enthalten:
- Gefahrenbeschreibung:
Informationen über die Art der Tätigkeit, die verwendeten oder auftretenden Biostoffe (einschließlich Risikogruppe, Übertragungswege und gesundheitliche Wirkungen). - Hygienevorgaben:
Innerbetriebliche Maßnahmen zur Hygiene. - Schutzmaßnahmen: Maßnahmen zur Verhütung von Expositionen, wie die richtige Verwendung scharfer oder spitzer Instrumente.
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA):
Hinweise zum Tragen, Verwenden und Ablegen von PSA, einschließlich Schutzkleidung. - Verhalten im Gefahrfall:
Anweisungen für den Umgang mit Unfällen oder Betriebsstörungen. - Erste Hilfe:
Maßnahmen und Vorgehen im Notfall.
Die Betriebsanweisung muss bei maßgeblichen Änderungen der Arbeitsbedingungen aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie stets den aktuellen Gegebenheiten entspricht.
Diese Vorgaben gewährleisten, dass Beschäftigte umfassend über Gefahren informiert werden und wissen, wie sie sich selbst schützen können. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist essenziell für den Arbeitsschutz in Bereichen, in denen mit biologischen Arbeitsstoffen gearbeitet wird.
Aufbau einer Betriebsanweisung für biologische Stoffe
Eine Betriebsanweisung für biologische Stoffe ist ein zentrales Instrument des Arbeitsschutzes und muss klar strukturiert und verständlich gestaltet sein. Ihr Ziel ist es, die Beschäftigten über Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln im Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen zu informieren. Der Aufbau folgt in der Regel einem bewährten Schema:
- Gefahren für Mensch (und Umwelt)
- Beschreibung der mit den Tätigkeiten verbundenen Gefahren, einschließlich der Risikogruppe des Biostoffs, Übertragungswege und gesundheitlichen Wirkungen.
- Informationen zu sensibilisierenden, toxischen oder anderen gesundheitsschädigenden Eigenschaften sowie möglichen Infektionsrisiken.
- Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
- Vorgaben zu innerbetrieblichen Hygienemaßnahmen.
- Anweisungen zur Nutzung persönlicher Schutzausrüstung (PSA), wie Schutzkleidung, Handschuhe oder Atemschutzmasken.
- Maßnahmen zur Vermeidung von Exposition gegenüber biologischen Arbeitsstoffen.
- Verhalten im Gefahrfall
- Konkrete Handlungsanweisungen bei Unfällen, Verletzungen oder Betriebsstörungen.
- Notfallmaßnahmen zur Eindämmung von Risiken.
- Erste Hilfe
- Informationen zu Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Kontakt mit biologischen Stoffen oder bei Verletzungen.
- Innerbetriebliche Meldewege für Notfälle.
- Sachgerechte Entsorgung
- Hinweise zur sicheren Inaktivierung und Entsorgung von Biostoffen sowie kontaminierten Materialien oder Arbeitsmitteln.
Gestaltung und Umfang
Die Betriebsanweisung Biostoffe sollte übersichtlich und möglichst kompakt sein und idealerweise nicht länger als 1 DIN-A4-Seite sein.
Symbole und Piktogramme wie Warnzeichen, Gebots- oder Verbotszeichen erleichtern die visuelle Aufnahme der Informationen, da sie von allen Mitarbeitern auf einen Blick verstanden werden.
Eine einheitliche farbliche Gestaltung (z. B. in der grüner Farbe) innerhalb des Betriebs sorgt für Wiedererkennung und bessere Verständlichkeit. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite Betriebsanweisung erstellen lassen.
Die mündliche Unterweisung zur Betriebsanweisung Biostoffe
Neben der schriftlichen Betriebsanweisung sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, Ihre Mitarbeitenden auch mündlich über alle Gefährdungen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen zu unterweisen, die in der Betriebsanweisung für biologische Arbeitsstoffe festgehalten sind. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass alle Beschäftigten die Inhalte der Betriebsanweisung vollständig verstanden haben und danach sicher anwenden können.
Die Sicherheitsunterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und anschließend mindestens einmal jährlich arbeitsplatzbezogen wiederholt werden. Darüber hinaus ist es erforderlich, sowohl die Inhalte als auch den Zeitpunkt der Unterweisung schriftlich zu dokumentieren. Die Teilnehmenden bestätigen ihre Teilnahme durch ihre Unterschrift.
Wie viel kostet eine Betriebsanweisung für biologische Stoffe?
Der Preis für eine Betriebsanweisung für biologische Stoffe beginnt bei uns bereits ab 69 € pro Stück, abhängig vom erforderlichen Aufwand. Im Preis enthalten sind ein individuelles Vorgespräch, die Erstellung sowie die Dokumentation der Betriebsanweisung.
Deutschlandweit für Ihre Arbeitssicherheit im Einsatz
Mit unseren Fachkenntnissen im Arbeitsschutz stehen wir Ihnen deutschlandweit zur Verfügung – direkt vor Ort in Ihrem Unternehmen oder flexibel per Online-Beratung. Wir erstellen nicht nur Betriebsanweisungen, sondern auch Gefährdungsbeurteilungen für alle Branchen. Diese sind nicht nur rechtlich einwandfrei. Vielmehr stellen sie das Herzstück der Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen dar.
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