Gefährdungsbeurteilung Brandschutz.
Der betriebliche Brandschutz ist ein besonders wichtiges Thema im Bereich der Arbeitssicherheit
Brandschutz ist Teil jeder Gefährdungsbeurteilung, die nach § 5 Arbeitsschutzgesetz für alle Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend ist.
Wir erstellen Gefährdungsbeurteilungen zum Brandschutz für Unternehmen jeder Größe und jeder Branche in ganz Deutschland.
Optional können Sie bei uns auch Muster und Vorlagen zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen online kaufen.
Anerkannte Gefährdungsbeurteilungen
Kosten Gefährdungsbeurteilung Brandschutz
Fertig erstellte und signierte Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb
ab-
Inkl. aller Fahrt- und Spesenkosten
-
garantiert rechtssicher und anerkannt
-
von allen Überwachungsbehörden akzeptiert
-
Individuelle Expertenberatung
-
erstellt durch unsere Fachingenieure
Weitere SiFa Dienstleistungen
alles aus einer Hand-
Gefährdungsbeurteilungen
-
Betriebsanweisungen
-
Lärmmessungen am Arbeitsplatz
-
Regalprüfungen
-
Vorbereitung auf BG Kontrolle
Gefährdungsbeurteilungen für Brandschutz
Wir haben die Zulassungen aller Berufsgenossenschaften


Wir erstellen Ihre Gefährdungsbeurteilungen Brandschutz
Bei der Gefährdungsbeurteilung Brandschutz werden Brandrisken systematisch ermittelt, bewertet und entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen. Ziel im Brandschutz ist es, sowohl Menschen als auch Sachwerte zu schützen.
In Ihrem Arbeitsumfeld können verschiedene Risiken auftreten. Möglicherweise arbeiten Sie und Ihre Beschäftigten mit Gefahrstoffen und sind erhöhten Brandrisiken ausgesetzt oder es besteht in Ihrem Unternehmen erhöhte Explosionsgefahr durch weitere Arbeitsmittel oder Tätigkeiten?
Eine umfassende Gefährdungsbeurteilung Brandschutz ist hier entscheidend. Sie hilft dabei, potenzielle Brandgefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zum Brandschutz festzulegen.
Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung (nicht nur zum Brandschutz) ist nicht nur empfohlen, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Betrieb, der Angestellte beschäftigt, unabhängig von der Anzahl, muss laut Arbeitsschutzgesetz eine solche Beurteilung vornehmen.
Brandschutz umfasst nicht nur die Vermeidung von Bränden und gesundheitliche Gefährdungen am Arbeitsplatz, sondern auch die Schaffung einer arbeitsgerechten und sicheren Umgebung, die sowohl physische als auch psychische Gesundheitsrisiken minimiert.
Eine Gefährdungsbeurteilung Brandschutz erfordert besondere Fachkenntnisse
Das Ziel Ihrer Gefährdungsbeurteilung zum Brandschutz sollte es sein, dass alle Mitarbeiter und Besucher Ihres Unternehmens im Brandfall sicher aus dem Gefahrenbereich oder Gebäude finden.
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit bringen wir alle erforderlichen Sachkenntnisse und Qualifikationen rund um den betrieblichen Brandschutz mit. Zusätzlich sind einige unserer Sicherheitsfachkräfte selbst bei verschiedenen Feuerwehren ehrenamtlich tätig. Deshalb bieten wir Ihnen nicht nur Fachkenntnisse, sondern bringen auch Erfahrung aus der Praxis mit.
Die sorgfältige Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung Brandschutz dient nicht nur der Rechtssicherheit im Schadensfall, sondern zeigt auch Ihren verantwortungsvollen Umgang mit Ihrer Fürsorgepflicht.
Nutzen Sie unsere Expertise, um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten und einen gesunden Arbeitsplatz zu schaffen. Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung, um Sie bei der Gefährdungsbeurteilung Brandschutz sowie Ihren weiteren Gefährdungsbeurteilungen zu unterstützen.
Wir kommen auch gern in Ihr Unternehmen
Betriebe in ganz Deutschland vertrauen auf unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit und beauftragen uns mit der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung Brandschutz.
Durch unsere Erfahrung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen können wir Ihnen das beste Preis-Leistungsverhältnis bieten.
Zusätzlich bieten wir Ihnen ein breites Portfolio an Mustervorlagen, die Sie ganz einfach online erwerben und ausfüllen können. Gemeinsam mit dem nötigen Fachwissen, sind Sie damit in der Lage, Ihre Gefährdungsbeurteilungen selbst zu erstellen.

Rechtliche Grundlagen Gefährdungsbeurteilungen
Gemäß den aktuellen Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu gewährleisten (§ 5 ArbSchG – Beurteilung der Arbeitsbedingungen und § 6 ArbSchG – Dokumentation).
Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist des Weiteren auch in der Betriebssicherheitsverordnung gesetzlich verankert (§ 3 BetrSichV).
Wie wir bei der Gefährdungsbeurteilung Brandschutz vorgehen
Bei der Gefährdungsbeurteilung Brandschutz orientieren wir uns neben dem Arbeitsschutzgesetz auch an der Technischen Regel für Gefahrstoffe, der TRGS 800 “Brandschutzmaßnahmen” sowie an den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) wie der ASR A2.2 “Maßnahmen gegen Brände” gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).
Wir identifizieren u. a. Brandlasten (brennbare Flüssigkeiten, Kunststoffe) und Zündquellen (elektrische Anlagen, Schweißarbeiten) und analysieren tätigkeitsspezifische Risiken, wie beispielsweise der Umgang mit Gefahrstoffen oder Hitzeentwicklung bei gewissen Arbeiten.
Des Weiteren sehen wir uns alle räumlichen Gegebenheiten (wie Fluchtwege, Brandabschnitte, barrierefreie Zugänge) genau an. Besonders wichtig ist uns dabei, dass alle Fluchtwege barrierefrei gestaltet sind, damit sie für alle Personen sicher nutzbar sind.
Mittels unserer Risikobewertung klassifizieren wir die Eintrittswahrscheinlichkeit von Bränden (täglich/gelegentlich/selten) und mögliche Folgen wie Personenschäden oder Produktionsausfälle. Dabei fließen auch besondere Schutzbedürfnisse von Mitarbeitenden, etwa bei Mobilitätseinschränkungen, ein.
Für die Entwicklung von Schutzmaßnahmen gehen wir nach dem bewährten TOP-Prinzip im Arbeitsschutz vor und kombinieren:
- Technische Lösungen (Rauchmelder, Löschsysteme, richtige Lagerung von Gefahrstoffen)
- Organisatorische Maßnahmen (Brandschutzordnung, Benennung von Brandschutzhelfern, Evakuierungsübungen)
- Persönliche Schutzausrüstung (Atemschutzmasken, feuerfeste Kleidung)
Die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung Brandschutz koordinieren wir eng mit den zuständigen Brandschutzbeauftragten in Ihrem Betrieb und beziehen alle Mitarbeitenden aktiv in den Prozess ein.
Um die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen sicherzustellen, führen wir regelmäßige Betriebsbegehungen zum Brandschutz durch und analysieren etwaige Vorfälle. Damit können wir bestehende Brandschutzmaßnahmen kontinuierlich anpassen und verbessern.
Benötigen Sie Unterstützung für Ihre Gefährdungsbeurteilung Brandschutz?
Kontaktieren Sie uns gerne: Wir stehen Ihnen mit unserer vielfältigen Expertise und maßgeschneiderten Gefährdungsbeurteilungen deutschlandweit zur Seite!