Explosionsschutzdokument erstellen lassen.
Sorgen Sie mit einem professionellen Explosionsschutzdokument für umfassenden Explosionsschutz in Ihrem Unternehmen und erfüllen Sie damit die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung und aller weiteren rechtlichen Vorgaben.
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Qualifikation im Explosionsschutz führen eine umfassende Gefährdungsbeurteilung Ihrer Arbeitsmittel und Arbeitsbereiche durch, um sämtliche Explosionsrisiken zu erfassen sowie alle notwendigen Schutzmaßnahmen zu dokumentieren.
Zusätzlich erstellen wir für Ihre explosionsgefährdeten Bereiche eine Betriebsanweisung und führen Sicherheitsunterweisungen mit den wichtigsten Verhaltensregeln durch, damit Ihre Mitarbeiter optimal geschützt sind und jederzeit wissen, wie sie sich im Ernstfall richtig verhalten.
Fragen Sie jetzt Ihre kostenlose Erstberatung an und lassen Sie Ihr Explosionsschutzdokument deutschlandweit von den Experten von Gefährdungs-Beurteilungen.com erstellen.

Unsere Explosionsschutzdokumente.
Was kostet ein Explosionsschutzdokument?
Explosionsschutzdokument erstellen lassen
ab-
Inkl. aller Fahrt- und Spesenkosten
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Individuelles Vorgespräch
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Z.B. für Ausbildungsstätten
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Erstellung des Explosionsschutzdokuments gemäß GefStoffV § 6
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Erstellung der kompletten Dokumentation digital und in Papierform
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Inkl. Betriebsbegehung vor Ort
Weitere Dienstleistungen
durch unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit-
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
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Lärmmessungen am Arbeitsplatz
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Erstellen von Betriebsanweisungen
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Unterweisungen zum Arbeitsschutz
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Schulungen zum Arbeitsschutz
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Individuelle Beratung zur Arbeitssicherheit
Ist ein Explosionsschutzdokument Pflicht?
Wenn in Ihrem Unternehmen explosionsfähige Atmosphären entstehen können, ist ein Explosionsschutzdokument für Ihren Betrieb verpflichtend.
Nach den aktuellen Explosionsschutz-Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der europäischen Richtlinie 1999/92/EG (ATEX-Betriebsrichtlinie) müssen Sie vor der Inbetriebnahme neuer Anlagen oder vor Änderungen von Arbeitsmitteln und Abläufen das Ex Schutzdokument erstellen beziehungsweise aktualisieren lassen.
Ihr Explosionsschutzdokument dient der systematischen Analyse aller Explosionsrisiken in Ihrem Betrieb und dokumentiert technische und organisatorische Schutzmaßnahmen zur Gefahrenverhinderung. Die Pflicht zum Explosionsschutzdokument ist in § 6 GefStoffV Abs. 9 festgelegt:
Bei der Dokumentation hat der Arbeitgeber in Abhängigkeit von den Feststellungen der Gefährdungsbeurteilung die Gefährdungen durch gefährliche explosionsfähige Gemische gesondert auszuweisen (= Explosionsschutzdokument).
Das Ex Schutzdokument muss nachvollziehbar darlegen:
(Quelle: § 6 GefStoffV – Einzelnorm, Absatz 9)
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Explosionsschutzdokument erstellen lassen von Gefährdungsbeurteilungen.com
Mit einem rechtskonformen Ex Schutzdokument erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Vorgaben und sind bei behördlichen Kontrollen abgesichert: Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Gefahrstoffbeauftragte stehen für uns der umfassende Schutz Ihrer Mitarbeiter sowie Ihres Unternehmens an vorderster Stelle.
Unsere Vorgehensweise bei der Erstellung Ihres Explosionsschutzdokuments
Diese beginnt mit einer Betriebsbegehung vor Ort in Ihrem Unternehmen. Unabhängig davon, ob Ihr Betrieb in Berlin, Frankfurt, München oder in einer anderen Region in Deutschland ansässig ist.
Wenn erforderlich, führen wir gemäß der Gefahrstoffverordnung und Betriebssicherheitsverordnung eine Gefährdungsbeurteilung für Ihre explosionsgefährdeten Anlagen und Arbeitsbereiche durch.
Anschließend werden für die explosionsgefährdeten Arbeitsbereiche in Ihrem Betrieb die Ex-Zonen festgelegt und eine ausführliche Verfahrensbeschreibung erstellt. Zusätzlich erhalten Sie eine individuelle Empfehlung mit klaren Schritten zur Umsetzung der erforderlichen Schutzmaßnahmen.
Für eine uneingeschränkte Rechtssicherheit überprüfen wir Ihr Explosionsschutzdokument regelmäßig auf Aktualität und überarbeiten es bei Änderungen. Ihr Ex Schutzdokument gilt grundsätzlich für sämtliche Betriebszustände und Tätigkeiten – auch für Situationen, in denen es in Ihrem Betrieb in der Vergangenheit bereits zu explosionsbedingten Schadensfällen kam
Wer darf ein Explosionsschutzdokument erstellen?
Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, ein Explosionsschutzdokument nach § 6 GefStoffV Abs. 9 („Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung) sowie § 5 ArbSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“) zu erstellen und zu unterzeichnen. Die eigentliche Ausarbeitung sollte durch eine fachkundige Person erfolgen, die nachweislich über Kenntnisse im Explosionsschutz, den relevanten technischen und gesetzlichen Anforderungen sowie physikalisch-chemischen Grundlagen verfügt (§ 6 Abs. 11 GefStoffV).
Verfügt Ihr Unternehmen nicht über entsprechend qualifizierte Mitarbeiter, können Sie eine externe fachkundige Person hinzuziehen. Das kann zum Beispiel eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit Spezialkenntnissen im Explosionsschutz sein. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Explosionsschutzdokuments sowie für die Umsetzung der Maßnahmen bleibt jedoch immer bei Ihnen als Unternehmer.
Was muss ein Explosionsschutzdokument enthalten?
Das Ex Schutzdokument basiert auf Ihrer Gefährdungsbeurteilung und zeigt, wie Sie Explosionsrisiken in Ihrem Betrieb erkennen und dementsprechende Schutzmaßnahmen umsetzen. Gemäß der DGUV Information 213-106 muss es alle wesentlichen Angaben enthalten, die für einen sicheren Umgang mit explosionsfähigen Atmosphären in Ihrem Unternehmen erforderlich sind, wie:
- Angabe des Betriebs, Betriebsteils oder Arbeitsbereichs
- Benennung der verantwortlichen Person, Erstellungsdatum, relevante Anhänge
- Kurzbeschreibung der baulichen und geografischen Gegebenheiten
- Verfahrensbeschreibung mit prozessrelevanten Parametern
- Stoffdaten zu allen eingesetzten oder entstehenden brennbaren Stoffen (inklusive Sicherheitsdatenblätter und Gefahrstoffverzeichnis)
- Beurteilung des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Gemische und Zoneneinteilung
- Dokumentation der technischen und organisatorischen Explosionsschutzmaßnahmen (Explosionsschutzkonzept)
- Angaben zu regelmäßigen Prüfungen, Wartungsintervallen und Instandhaltungsmaßnahmen
- Einbindung zusätzlicher Unterlagen wie Betriebsanweisungen, Lagepläne, Bescheinigungen, Sicherheitsunterweisungen, Informationen zur Zusammenarbeit mit Fremdfirmen
Bereits vorhandene Dokumentationen (wie beispielsweise Betriebsanleitungen für Maschinen, Betriebsanweisungen, Lagepläne oder sog. Erlaubnisse gemäß Betriebssicherheitsverordnung § 18 BetrSichV „Erlaubnispflicht“) können durch Verweise als Bestandteile in Ihr Explosionsschutzdokuments integriert werden.
Welche Schutzmaßnahmen werden im Explosionsschutzdokument festgelegt?
Im Ex Schutzdokument werden vor allem technische und organisatorische Schutzmaßnahmen festgelegt, um Explosionsrisiken präventiv zu minimieren, wie zum Beispiel:
- Technische Maßnahmen wie Lüftungen, Absaugungen, eigensichere elektrische Betriebsmittel und konstruktiver Explosionsschutz (z. B. Explosionsdruckentlastung)
- Einteilung und Kennzeichnung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen (z. B. Zone 0, 1, 2 für Gase/Dämpfe sowie Zone 20, 21, 22 für Stäube)
- Maßnahmen zur Vermeidung und Kontrolle von Zündquellen (z. B. Funkenvermeidung, Erdung, Vermeidung elektrostatischer Entladungen, Verbot offener Flammen)
- Organisatorische Maßnahmen wie Betriebsanweisungen, regelmäßige Unterweisungen, Wartungs- und Prüfpläne, Arbeitsfreigabesysteme und klar geregelte Verantwortlichkeiten
Regelmäßige Prüfung und Wartung der festgelegten technischen Schutzmaßnahmen gemäß Gefahrstoffverordnung und Betriebssicherheitsverordnung
Ihr Unternehmen betreibt mehrere explosionsgefährdete Anlagen?
In diesem Fall kann es sinnvoll sein, das Explosionsschutzdokument in einen allgemeinen Teil und mehrere anlagenspezifische Teile zu gliedern:
- Der allgemeine Teil enthält übergreifende Maßnahmen, wie beispielsweise die Unterweisung Ihrer Beschäftigten und das Arbeitsfreigabesystem.
- Im jeweiligen anlagenspezifischen Teil werden unter anderem die verwendeten Stoffe und die Einteilung der Ex-Zonen für die spezifische Anlage dokumentiert.
Falls Sie dazu noch Fragen haben oder Unterstützung bei der Erstellung Ihres Explosionsschutzdokuments benötigen: Wir beraten Sie unverbindlich zu den speziellen Herausforderungen Ihres Unternehmens.
Deutschlandweit für Ihren Explosionsschutz im Einsatz
Wir von Gefährdungs-Beurteilungen.com erstellen Ihr Explosionsschutzdokument rechtssicher und individuell auf den spezifischen Bedarf Ihres Unternehmens abgestimmt: entweder direkt vor Ort in Ihrem Unternehmen im Rahmen einer Betriebsbegehung oder flexibel als digitale Online-Expertenberatung.
Sie möchten mehr als ein Explosionsschutzdokument erstellen lassen?
Neben der sicherheitstechnischen Betreuung durch unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit stehen Ihnen auch unsere Gefahrgutbeauftragten sowie eine umfassende arbeitsmedizinische Betreuung durch erfahrene Betriebsärzte zur Verfügung.
So profitieren Sie bei uns in ganz Deutschland von einer vollständigen Betreuung: von der Erstellung Ihrer Arbeitsschutzdokumente über den sicheren Umgang mit Gefahrgut bis hin zur arbeitsmedizinischen Vorsorge für Ihre Mitarbeiter.
