Explosionsschutzdokument Lackiererei erstellen lassen.

Sorgen Sie mit einem professionellen Explosionsschutzdokument für größtmögliche Sicherheit in Ihrer Lackiererei oder Lackierkabine. Mit unserem Explosionsschutzdokument speziell für Lackierereien erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen der Gefahrstoffverordnung sowie weiterer technischer Vorschriften und Regeln. Unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit analysieren sämtliche Betriebsbereiche, erfassen Explosionsrisiken etwa durch brennbare Lacke, Lösemittel und Dämpfe und dokumentieren alle notwendigen Schutzmaßnahmen individuell für Ihre Lackiererei.

Zusätzlich erstellen wir für Ihre explosionsgefährdeten Bereiche eine umfassende Gefährdungsbeurteilung sowie verständliche Betriebsanweisungen und führen gezielte Sicherheitsunterweisungen durch, damit Ihr Team im Ernstfall richtig handelt. Nutzen Sie unsere bundesweite Beratung und Vor-Ort-Begleitung und lassen Sie Ihr Explosionsschutzdokument Lackiererei von den Experten von Gefährdungs-Beurteilungen.com rechtssicher erstellen.

Explosionsschutzdokument Lackiererei

Unser Explosionsschutzdokument Lackiererei.

Was kostet ein Explosionsschutzdokument für eine Lackiererei?

Explosionsschutzdokument erstellen lassen

ab
990 / Stück
  • Inkl. aller Fahrt- und Spesenkosten
  • Individuelles Vorgespräch
  • Z.B. für Ausbildungsstätten
  • Erstellung des Explosionsschutzdokuments gemäß GefStoffV § 6
  • Erstellung der kompletten Dokumentation digital und in Papierform
  • Inkl. Betriebsbegehung vor Ort

Weitere Dienstleistungen

durch unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Lärmmessungen am Arbeitsplatz
  • Erstellen von Betriebsanweisungen
  • Unterweisungen zum Arbeitsschutz
  • Schulungen zum Arbeitsschutz
  • Individuelle Beratung zur Arbeitssicherheit

Besonderheiten des Explosionsschutzdokuments für Lackierereien

Wenn Sie in Ihren Lackieranlagen oder Spritzkabinen Stoffe oder Gemische mit Explosionsgefahr handhaben, müssen Sie nicht nur eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen, sondern auch ein separates Explosionsschutzdokument. Damit können Sie nachweisen, dass sämtliche Risiken einer Explosion systematisch erkannt und bewertet wurden. 

Ein Explosionsschutzdokument für eine Lackiererei ist speziell darauf zugeschnitten, die erhöhten Risiken durch entzündliche Lacke, Lösemittel und deren gefährliche Dämpfe umfassend zu erfassen und abzusichern. Die Grundlage dafür ist die gesetzliche Verpflichtung, die sich aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ergibt:

Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie als Arbeitgeber eine spezielle Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe erstellen, die die Risiken durch explosionsfähige Gemische erfasst, bewertet und dokumentiert (nach § 6 GefStoffV, Abs. 9). Besonders in Lackierereien ist dies relevant, da fast alle Spritzkabinen, Mischräume und Lacklager als Ex-Zonen, beispielsweise Zone 1 oder 2, zu betrachten sind. Mehr zur Einteilung in Ex-Zonen erfahren Sie in unserem Blogbeitrag Explosionsschutzdokument.

Branchenspezifische Schutzmaßnahmen wie hochwertige Lüftungs- und Absaugsysteme, der Einsatz explosionsgeschützter Betriebsmittel nach den Vorgaben der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU sowie organisatorische Vorgaben zur Zündquellenvermeidung sind in diesen Arbeitsbereichen ebenfalls erforderlich.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 720 „Gefährliche explosionsfähige Gemische“ und ff.) und die DGUV Information 209-046 („Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe“) regeln ergänzend den Brand- und Explosionsschutz in Lackierbetrieben.

Praxisorientierte Prävention und Dokumentation

Das Explosionsschutzdokument Lackiererei hält nicht nur Schutzmaßnahmen fest, sondern verpflichtet auch zu praxisnahen Betriebsanweisungen und Mitarbeiterschulungen sowie zur regelmäßigen Aktualisierung Ihres Explosionsschutzdokuments Lackiererei gemäß den aktuellen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

In diesem Kontext dient Ihnen das Explosionsschutzdokument für Ihre Lackiererei nicht nur Ihrer gesetzeskonformen Absicherung, sondern wird zugleich zu einem bedeutenden Werkzeug für den aktiven und nachhaltigen Schutz Ihrer Beschäftigten, Ihres Betrieb und natürlich auch der Umwelt.

Die Gefährdungsbeurteilung für Lackieranlagen und Spritzkabinen

Vor Arbeitsbeginn sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine umfassende Gefährdungsbeurteilung (gemäß § 5 ArbSchG) durchzuführen, in der Sie alle Gefährdungen am Arbeitsplatz bestimmen und technische, organisatorische sowie persönliche Schutzmaßnahmen festlegen. Dazu gehört auch eine Ersatzstoffprüfung mit dem Ziel, weniger gefährliche Produkte einzusetzen (§ 6 GefStoff V, Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 „Möglichkeiten einer Substitution“) und § 7 GefstoffV, Absatz 3, der Folgendes besagt:

„Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage des Ergebnisses der Substitutionsprüfung nach § 6 GefStoffV vorrangig eine Substitution durchzuführen. Er hat Gefahrstoffe oder Verfahren durch Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse oder Verfahren zu ersetzen, die unter den jeweiligen Verwendungsbedingungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten nicht oder weniger gefährlich sind.“

Konkretisiert wird die Ersatzstoffprüfung in der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 600 („Substitution“). Zur Minderung der Brand- und Explosionsgefahren sollten Sie deshalb bevorzugt nicht entzündbare Produkte verwenden.

Anhand Ihrer Gefährdungsbeurteilung erstellen wir auf Wunsch auch eine schriftliche Betriebsanweisung für Ihre Beschäftigten, die Ihnen als Grundlage, für die mindestens einmal jährlich durchzuführende arbeitsplatzbezogene Sicherheitsunterweisung dient.

Wie wir bei der Erstellung Ihres Explosionsschutzdokumentes Lackiererei vorgehen

Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nehmen wir sämtliche Explosionsgefährdungen in Ihrer Lackiererei systematisch auf und bewerten sie nach gesetzlichen Maßstäben. Wir erstellen ein betriebsspezifisches Explosionsschutzkonzept, das alle erforderlichen Vorkehrungen und Maßnahmen in Ihrem Unternehmen beschreibt. Kritische Bereiche, in denen Explosionsgefahr besteht, wir präzise in Ex-Zonen ein.

Für jeden relevanten Bereich setzen wir spezifische Schutzmaßnahmen um und dokumentieren diese nachvollziehbar. Wir sorgen auch dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben zu Wartung, Überprüfung und Schutzmaßnahmen vollständig eingehalten werden.

Zusätzlich planen und dokumentieren wir alle wiederkehrenden Prüfungen, Kontrollen und Wartungsarbeiten, zum Beispiel an technischen Anlagen, Lüftungssystemen und Schutzeinrichtungen. In diesem Zusammenhang bieten wir auch die wiederkehrende Elektroprüfung DGUV V3 Prüfung für Ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel an.

Mit dieser transparenten Vorgehensweise sichern wir Ihren Lackierbetrieb rechtssicher ab und schaffen ein nachhaltiges Sicherheitsniveau. Was ein Explosionsschutzdokument kostet und welche Leistungen es beinhaltet, finden Sie auf unsere Seite Explosionsschutzdokument erstellen lassen.

Welche Brand- und Explosionsgefährdungen lauern in Ihrer Lackiererei?

Als Betreiber einer Lackiererei, Spritzkabine oder Lackieranlage sind Sie mit besonderen Brand- und Explosionsrisiken konfrontiert. In Ihren Lackierräumen, Misch- und Bereitstellungsräumen sowie Trocknungsräumen werden täglich entzündbare Beschichtungsstoffe wie Anstrichmittel, Lacke, Beizen, Verdünnungen und Oberflächenreiniger bereitgestellt, gemischt, aufgetragen und getrocknet. Bereits beim Verspritzen können selbst Beschichtungsstoffe ohne Flammpunkt oder mit einem Flammpunkt über 60 °C entzündbare Sprühnebel bilden und zu erheblichen Explosionsgefahren führen.

Zusätzlich zu den Dämpfen müssen Sie beachten, dass auch ausgehärtete Lackstäube brennbar sind und als Lackstaub-Luft-Gemisch unter bestimmten Bedingungen explosionsfähig werden. Stark beladene Filtermatten und verschmutzte Absaugeinrichtungen stellen eine hohe Brandlast dar. Besonders bei Naturlacken und Farben mit trocknenden Ölen kann es durch Reaktion mit der Luft sogar zur Selbstentzündung der verwendeten Lappen, Tücher oder Filtermatten kommen.

Um Ihre Mitarbeitenden wirksam vor Brand- und Explosionsgefahren zu schützen, die besonders bei Spritzlackierarbeiten und dem Umgang mit flüssigen Lacken auftreten, sollten Sie technische, bauliche und organisatorische Schutzmaßnahmen wie Lüftung, Absaugung und gut strukturierte Lagerhaltung exakt und ordnungsgemäß umsetzen (gemäß der DGUV Information 209-087 „Brandschutz an Lackieranlagen – Leitfaden für Planung, Herstellung und Betrieb“ sowie der DGUV Regel 109-013 „Schutzmaßnahmenkonzept für Spritzlackierarbeiten – Lackaerosole“).

Unsere Experten von Gefährdungsbeurteilungen, von der Fachkraft für Arbeitssicherheit bis zum Gefahrstoffbeauftragten, helfen Ihnen mit ihrer breitgefächerten Expertise unkompliziert dabei, alle Brand- und Explosionsgefährdungen in Ihrer Lackieranlage zu identifizieren und mit den richtigen Schutzmaßnahmen rechtssicher zu entschärfen.

Besonderer Arbeits- und Gesundheitsschutz in Lackierereien

Als Betreiber eines Lackierbetriebs oder einer Kfz-Lackiererei gehört es zu Ihren Fürsorgepflichten als Arbeitgeber für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden zu sorgen.

Bei allen Lackier-, Misch- und Reinigungsarbeiten entstehen vielfältige Gefährdungen, darunter insbesondere solche durch Gefahrstoffe und leicht entzündliche oder gesundheitsschädliche Bestandteile in den eingesetzten Produkten. Um Ihre Mitarbeiter effektiv zu schützen, ist es besonders wichtig, eine fundierte Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und diese bei betrieblichen Änderungen zu aktualisieren.

Weitere Empfehlungen zum besonderen Gesundheitsschutz in Lackierkabinen und Lackierereien finden Sie u. a. in der DGUV Information 209-014 „Lackieren und Beschichten“ und in der DGUV Information 209-046 „Verarbeiten von flüssigen Beschichtungsstoffen – Brand und Explosionsschutz“.

Neben den schon erwähnten Betriebsanweisungen für alle Tätigkeiten sowie arbeitsplatzbezogene Sicherheitsunterweisungen ist es auch wichtig, auf eine korrekte Auswahl und Nutzung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung  achten, wie etwa Atemschutz, Haut- und Gehörschutz.

Die persönliche Schutzausrüstung gemäß § 7 Gefahrstoffverordnung

Der § 7 GefStoffV („Grundpflichten“) besagt, dass Beschäftigte verpflichtet sind, die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung (PSA) immer dann zu tragen, wenn eine Gefährdung besteht. Allerdings darf das Tragen besonders belastender persönlicher Schutzausrüstung nur so lange erfolgen, wie es unbedingt notwendig ist. Für jeden Mitarbeitenden ist die Tragedauer deshalb auf das erforderliche Minimum zu begrenzen.

Als Arbeitgeber müssen Sie außerdem dafür sorgen, dass die Schutzausrüstung an einem geeigneten Ort ordentlich aufbewahrt wird. Vor jedem Einsatz muss die PSA geprüft, nach Gebrauch gereinigt und falls sie beschädigt ist, noch vor der erneuten Nutzung entweder ausgebessert oder sofort ersetzt werden.

Als erfahrene Sicherheitsfachkräfte unterstützen wir Sie gemeinsam mit unseren Betriebsärzten dabei, die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter stetig zu verbessern. Wir beraten zu allen Fragen rund um sichere Arbeitsbedingungen, führen arbeitsmedizinische Vorsorgen und Arbeitsplatzbegehungen durch, helfen bei der Gefährdungsbeurteilung und sorgen mit gezielten Präventionsmaßnahmen für ein rundum geschütztes und gesundes Arbeitsumfeld.

Deutschlandweit für Ihren Explosionsschutz im Einsatz

Wir von Gefährdungs-Beurteilungen.com erstellen Ihr Explosionsschutzdokument Lackiererei rechtssicher und passgenau auf Ihre betrieblichen Anforderungen abgestimmt: direkt vor Ort im Rahmen einer Betriebsbegehung oder als digitale Online-Beratung.

Auch, wenn Sie ein Explosionsschutzdokument für eine andere Branche, wie etwa für Tankstellen oder Kläranlagen benötigen, sind wir Ihr zuverlässiger Partner. Kontaktieren Sie uns einfach, wenn Sie noch Fragen zu Themen rund um Arbeitssicherheit und die sicherheitstechnische Betreuung haben oder ein konkretes Angebot erhalten möchten.

karte Gefaehrdungsbeurteilung