Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz.
Unser Know-how als Sicherheitsfachkräfte für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter
Eine Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz trägt zur kontinuierlichen Steigerung der Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen bei. Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung erstellen zu lassen. Diese Maßnahme stellt sicher, dass die Arbeitsschutzvorkehrungen im Unternehmen effektiv und gezielt umgesetzt werden. Als Dienstleister übernehmen wir die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz Ihrer Mitarbeiter deutschlandweit.
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Was ist eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz?
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das 1996 in Deutschland eingeführt wurde und als das “Grundgesetz” des Arbeitsschutzes gilt, ist eine direkte Folge der Umsetzung der europäischen Rahmenrichtlinie zum Arbeitsschutz von 1992. Eine seiner zentralen Forderungen im § 5 ArbSchG ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber.
Die Gefährdungsbeurteilung dient dazu, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen, bevor sie zu einer konkreten Gefahr oder Gesundheitsgefahr für die Beschäftigten werden. Damit bildet sie den Auftakt zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz und der Berufsgenossenschaftlichen DGUV-Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen. Arbeitsplatzsicherheit und Gesundheitsschutz sind stets in der Verantwortung der Geschäftsleitung.
Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist das wichtigste Instrument zur Erfüllung dieser Verpflichtung. Sie kann entweder direkt durch Sie als Arbeitgeber oder durch beauftragte Personen mit entsprechendem Fachwissen erfolgen, wie einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit. Jegliche Beauftragung sollte schriftlich erfolgen und klar die übertragenen Aufgaben und Kompetenzen definieren. Trotzdem bleibt die rechtliche Verantwortung für die Beurteilung stets beim Arbeitgeber, der verpflichtet ist, die Durchführung zu überwachen.
Es gibt keine festgelegte Vorgehensweise für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Stattdessen sollte der Umfang und die Methodik immer an die spezifischen betrieblichen Gegebenheiten angepasst werden. In der Praxis haben sich jedoch bestimmte Schritte bewährt:
- Vorbereitung der Gefährdungsbeurteilung,
- Identifizierung der Gefährdungen,
- Bewertung der Gefährdungen,
- Festlegung konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen,
- Umsetzung der Maßnahmen,
- Überprüfung der Umsetzung und Wirksamkeit der Maßnahmen, sowie
- Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz besteht unabhängig von der Betriebsgröße eine Dokumentationspflicht in Unternehmen. Der Arbeitgeber muss Unterlagen vorhalten, die das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die darauf basierenden Arbeitsschutzmaßnahmen und die Ergebnisse ihrer Überprüfung dokumentieren. Die Art der Unterlagen ist nicht vorgeschrieben; sie können in Papierform oder digital geführt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass spezielle Arbeitsschutzvorschriften möglicherweise spezifische Anforderungen an die Dokumentation stellen, wie z.B. die Betriebssicherheitsverordnung oder die Gefahrstoffverordnung.
Wir sind auch an Ihrem Arbeitsplatz für Sie da!
Wir erstellen Ihnen Gefährdungsbeurteilungen für den Arbeitsplatz und kommen deutschlandweit vor Ort in Ihren Betrieb. Unsere Sicherheitsingenieure ermitteln alle Gefahren und erarbeiten eine maßgeschneiderte und rechtssichere Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz für Ihr Unternehmen.
Wie sieht ein sicherer Arbeitsplatz aus?
- Ein sicherer Arbeitsplatz zeichnet sich durch verschiedene Merkmale aus, die dazu beitragen, das Risiko von Arbeitsunfällen, Verletzungen und Gesundheitsschäden für die Beschäftigten zu minimieren, wie beispielsweise durch:
- Bereitstellung und ordnungsgemäße Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wie Helmen, Schutzbrillen, Gehörschutz, Handschuhen und Sicherheitsschuhen entsprechend den spezifischen Anforderungen des Arbeitsplatzes.
- Klare Arbeitsanweisungen und regelmäßige Unterweisungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezüglich sicherer Arbeitspraktiken, Notfallverfahren und der richtigen Verwendung von Arbeitsgeräten und Maschinen. Ergonomisch gestaltete Arbeitsplätze und Abläufe, um körperliche Belastungen zu minimieren und die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern.
- Regelmäßige Wartung, Inspektion und Instandhaltung von Arbeitsgeräten und Maschinen, um sicherzustellen, dass sie sicher und effizient funktionieren.
- Eine Unternehmenskultur, die Sicherheit priorisiert und ein Bewusstsein für Risiken fördert sowie eine offene Kommunikation über Sicherheitsfragen ermöglicht.
- Vorhandensein von Notfallplänen, Erste-Hilfe-Einrichtungen und ausgebildetem Personal, um im Falle eines Unfalls schnell und angemessen reagieren zu können. Ein ordentlicher und sauberer Arbeitsplatz, der frei von Hindernissen ist und über ausreichende Belüftung, Beleuchtung und ergonomische Arbeitsmittel verfügt.
Ein sicherer Arbeitsplatz ist somit das Ergebnis einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung, die darauf abzielt, die körperliche und mentale Gesundheit (psychische Gefährdungsbeurteilung) und das Wohlbefinden der Beschäftigten zu schützen und Arbeitsunfälle und Arbeitserkrankungen zu verhindern.