Gefährdungsbeurteilung für Berlin und Umgebung.
Wir sind Ihr verlässlicher Partner vor Ort: Für Unternehmen in Berlin und dem Umland bieten wir fachkundige Unterstützung, wenn Sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen möchten oder Unterstützung zu anderen Herausforderungen im Bereich Arbeitsschutz benötigen.
Als langjährige Fachkräfte für Arbeitssicherheit begleiten wir Betriebe in Berlin und Berlin Umgebung dabei, alle gesetzliche Anforderungen rund um Arbeitssicherheit zu erfüllen und ein sicheres, gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen.
Profitieren Sie von unserer praxisnahen Erfahrung und modernen Lösungen für eine rechtssichere und wirtschaftliche Umsetzung Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Ihr Partner für Arbeitssicherheit im Großraum Berlin
Das Team von gefaehrdungsbeurteilungen.com unterstützt Sie umfassend dabei, Ihr Unternehmen in Berlin sicher zu gestalten und die Gesundheit Ihrer Beschäftigten langfristig zu schützen. Dabei bildet die Gefährdungsbeurteilung die Grundlage für einen wirksamen Arbeitsschutz.
Bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung werden alle relevanten Risiken ermittelt, erfasst und bewertet. Dazu zählen u. a. Unfallgefahren, der Umgang mit Gefahrstoffen sowie Gefährdungen durch ergonomische und psychische Belastungen. Die Pflicht, psychische Belastungen einzubeziehen, besteht seit der Änderung des Arbeitsschutzgesetzes im Jahr 2013 und ist ausdrücklich in § 5 Absatz 3 ArbSchG geregelt:
„Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch:
- die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
- physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
- die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
- die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
- unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
- psychische Belastungen bei der Arbeit.“
Im Rahmen der Beurteilung von Gefährdungen entwickeln wir praxisorientierte und wirtschaftliche Maßnahmen, die Arbeitsunfälle oder arbeitsbedingte Erkrankungen in Ihrem Unternehmen in Berlin reduzieren und im besten Fall gänzlich verhindern.
Mit der ordnungsgemäßen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen, wie sie im § 5 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) sowie in § 3 der DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention, S. 7) festgeschrieben sind.
Die Ergebnisse unserer Gefährdungsbeurteilung sind die Grundlage für Ihre Betriebsanweisungen sowie für regelmäßige Sicherheitsunterweisungen für Ihre Mitarbeitenden.
Mit unserer Erfahrung und Fachkenntnis gewährleisten wir, dass Ihr Unternehmen in Berlin oder in Berlin Umgebung in allen Fragen des Arbeitsschutzes stets zeitgemäß und rechtskonform agiert.
Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zur Gefährdungsbeurteilung für Ihrem Betrieb in Berlin.
Unsere Dienstleistungen als SiFa.
Unsere Vorgehensweise bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung erfolgt nach einem strukturierten Ablauf, bei dem wir mögliche Risiken für Ihre Beschäftigten erkennen und wirksame Schutzmaßnahmen ableiten. Dabei haben sich in der Praxis nachfolgende sieben Schritte bewährt:
- Vorbereitung: Wir klären, wer in Ihrem Betrieb für den Prozess verantwortlich ist, und legen fest, welche Arbeitsbereiche oder Tätigkeiten betrachtet werden.
- Ermittlung der Gefährdungen: Im nächsten Schritt erfassen wir systematisch alle möglichen Gefährdungen. Dabei können bei gleichen oder ähnlichen Arbeitsbedingungen mehrere Arbeitsplätze oder Tätigkeiten gemeinsam beurteilt werden. So fassen wir vergleichbare Risiken, etwa durch Arbeitsmittel, Gefahrstoffe, Maschinen, Arbeitsabläufe oder psychische Belastungen, zusammen und gestalten Ihre Gefährdungsbeurteilung effizient und praxisnah.
- Beurteilung der Gefährdungen: Wir bewerten, wie gravierend die Gefährdungen sind und wo besonders dringender Handlungsbedarf besteht.
- Festlegen und Umsetzen von Maßnahmen: Basierend auf der Beurteilung legen wir gemeinsam mit Ihnen passende Maßnahmen fest, zum Beispiel technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen nach dem sogenannten TOP-Prinzip. Diese Maßnahmen werden anschließend im Betrieb umgesetzt.
- Überprüfung der Wirksamkeit: Nach der Umsetzung kontrollieren wir regelmäßig, ob die Maßnahmen tatsächlich wirken und der Arbeitsalltag sicher gestaltet ist. Falls nötig, werden Anpassungen vorgenommen.
- Aktualisieren der Gefährdungsbeurteilung: Wir passen die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig an, etwa wenn sich Arbeitsprozesse, gesetzliche Vorgaben oder betriebliche Gegebenheiten ändern.
- Ableiten von Betriebsanweisungen: Aus den Ergebnissen unserer Gefährdungsbeurteilung erstellen wir verständliche Betriebsanweisungen wie Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe oder Betriebsanweisungen für Biostoffe für Ihre Belegschaft.
Was kostet eine Gefährdungsbeurteilung?
Gefaährdungsbeurteilung*
ab-
Individuelles Vorgespräch
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Ermittlung der Gefährdungen
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Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
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Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
Weitere SiFa Dienstleistungen
alles aus einer Hand-
Fachkraft für Arbeitssicherheit
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Erstellen von Betriebsanweisungen
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Lärmmessungen am Arbeitsplatz
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Unterweisungen zum Arbeitsschutz
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Individuelle Beratung zur Arbeitssicherheit
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Regalprüfung
Unsere Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit freuen sich auf Ihre Anfrage.
FAQ Gefährdungsbeurteilungen für Berlin
Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung gilt für jedes Unternehmen, sobald ein Beschäftigter angestellt wird, unabhängig von Branche oder Betriebsgröße. Dabei muss die Gefährdungsbeurteilung bereits vor Beginn der jeweiligen Tätigkeit durchgeführt und dokumentiert sein, damit für alle Mitarbeitenden von Anfang an sichere Arbeitsbedingungen gegeben sind.
Eine Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Das ist in verschiedenen Vorschriften klar geregelt, zum Beispiel in § 3 Absatz 3 BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) sowie im Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Vorschrift 1 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV):
„Die Gefährdungsbeurteilung soll bereits vor der Auswahl und der Beschaffung der Arbeitsmittel begonnen werden. Dabei sind insbesondere die Eignung des Arbeitsmittels für die geplante Verwendung, die Arbeitsabläufe und die Arbeitsorganisation zu berücksichtigen. Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen.“
(Quelle: BetrSichV § 3 „Gefährdungsbeurteilung“)
Als fachkundig gilt, wer eine passende berufliche Ausbildung, relevante Erfahrung und aktuelle Kenntnisse im Arbeitsschutz besitzt.
In der Praxis werden besonders häufig Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit dieser Aufgabe schriftlich betraut. Es können jedoch auch andere interne oder externe Fachkundige eingesetzt werden, sofern sie die erforderliche Fachkunde nachweisen können.
Unabhängig von der Beauftragung bleibt die rechtliche Verantwortung für eine korrekte und wirksame Gefährdungsbeurteilung stets beim Arbeitgeber. Er ist verpflichtet, den Prozess zu kontrollieren und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und die Ergebnisse richtig dokumentiert werden.
Eine Gefährdungsbeurteilung dient dazu, im Betrieb systematisch alle Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu erkennen, zu bewerten und wirksame Schutzmaßnahmen abzuleiten. Sie ist die Grundlage für sicheren und gesunden Arbeitsplatz, die kontinuierliche Verbesserung des Arbeitsschutzes und hilft, Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden.
Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es,
- die Arbeitsbedingungen im Unternehmen zu überprüfen,
- bestehende Gefährdungen frühzeitig zu ermitteln,
- Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren festzulegen,
- diese Maßnahmen umzusetzen und ihre Wirksamkeit zu überwachen,
- den Arbeitsschutzprozess zu dokumentieren und regelmäßig zu aktualisieren.
Dadurch wird sichergestellt, dass nicht nur die gesetzlichen Pflichten gemäß Arbeitsschutzgesetz erfüllt werden, sondern dass auch organisatorische, technische und persönliche Schutzmaßnahmen gezielt geplant und wirksam umgesetzt werden.
Mehr zur richtigen Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung finden Sie im DGUV Grundsatz 311-003 „Erstellung von Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung“.
Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit bringen aktuelles Expertenwissen und Erfahrung aus verschiedenen Branchen mit. Sie kennen die gesetzlichen Anforderungen genau, da sie sie täglich anwenden.
Außerdem ermöglicht es ihre unabhängige und objektive Sichtweise, Risiken neutral zu beurteilen und auch kritische Schwachstellen offen anzusprechen. Dadurch erhöhen sie die Rechtssicherheit im Unternehmen und verringern das Risiko von Arbeitsunfällen und etwaigen Bußgeldern.
Unternehmen sparen zudem Ressourcen, da sie keine eigenen Fachkräfte fortbilden müssen. Besonders für kleine und mittlere Betriebe stellen externe Sicherheitskräfte eine kostengünstige und wirtschaftliche Lösung bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen dar.
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt keine festen zeitlichen Intervalle für die Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung vor. Stattdessen erfolgt die Überprüfung immer dann, wenn im Betrieb Veränderungen auftreten oder neue Gefährdungen erkannt werden, wie zum Beispiel bei neuen Arbeitsmitteln, Arbeitsverfahren, Stoffen, bei Arbeitsunfällen, geänderten gesetzlichen Vorgaben oder wenn getroffene Schutzmaßnahmen nicht mehr ausreichen.
In einigen speziellen Bereichen oder nach Vorgaben der Berufsgenossenschaften (BG) kann eine regelmäßige Überprüfung mit festen Zeitabständen, beispielsweise alle zwei oder drei Jahre, erforderlich sein.
Für Ihr Unternehmen in Berlin und Berlin Umgebung bedeutet das: Die Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess, der kontinuierlich an betriebliche und rechtliche Entwicklungen angepasst werden muss.
Wir von gefaehrdungsbeurteilungen.com unterstützen Sie dabei, diese Anforderungen zuverlässig und praxisnah umzusetzen, damit die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten jederzeit gewährleistet bleibt.
Unser Portfolio an Gefährdungsbeurteilungen für Berlin und Berlin Umgebung
Ob Gefährdungsbeurteilung Kfz-Werkstatt, Krankenhaus, Arztpraxis oder eine Gefährdungsbeurteilung für Ihr Fitnessstudio: Wir bieten Unternehmen im Großraum Berlin maßgeschneiderte Gefährdungsbeurteilungen für eine Vielzahl von Branchen und Tätigkeiten an.
Auch für spezielle Anforderungen wie die Gefährdungsbeurteilung für Drehmaschinen, Gefährdungsbeurteilungen Schwangerschaft und Mutterschutz oder Gefährdungsbeurteilungen für Büro und Bildschirmarbeitsplätze erhalten Sie von uns individuelle und wirtschaftlich vorteilhafte Lösungen.
Dabei unterstützt Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit von Gefährdungsbeurteilungen persönlich in Ihrem Betrieb in Berlin: von der Risikoanalyse bis hin zur fertigen Dokumentation Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Deutschlandweit für Sie im Einsatz
Wir sind nicht nur in Berlin für Sie tätig, sondern betreuen Unternehmen in allen Bundesländern und Städten, wie etwa in Hamburg, Köln, Frankfurt am Main oder München.
Als langjährige Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Gefahrgutbeauftragte begleiten wir Sie bedarfsgerecht und rechtssicher, direkt vor Ort in Ihrem Betrieb oder flexibel per Online-Beratung. So erhalten Sie genau die Unterstützung, die Sie für eine sichere und gesetzeskonforme Arbeitsumgebung benötigen.
Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Angebot
