Gefährdungsbeurteilung Homeoffice.

Wir erstellen Gefährdungsbeurteilungen für das Homeoffice Ihrer Mitarbeiter.

Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie als Arbeitgeber dabei, Ihre gesetzliche Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) umzusetzen.

Unser gemeinsames Ziel ist es, potenzielle Gefährdungen an den häuslichen Arbeitsplätzen Ihrer Beschäftigten zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung Homeoffice legen wir besonderen Wert darauf, sowohl physische als auch psychische Belastungen zu berücksichtigen, um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden umfassend zu gewährleisten.

Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, wenn Sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen möchten, um die gesetzlichen Anforderungen praxisnah und effizient in Ihrem Unternehmen umzusetzen. Alternativ erhalten Sie von uns auch eine Gefährdungsbeurteilung Vorlage, um Ihre Gefährdungsbeurteilung Homeoffice in Eigenregie durchzuführen.

Gefaehrdungsbeurteilung weiß

Anerkannte Gefährdungsbeurteilungen

Kosten Gefährdungsbeurteilung Homeoffice

Fertig erstellte und signierte Gefährdungsbeurteilung für das Homeoffice

ab
480 / Stück
  • Inkl. aller Fahrt- und Spesenkosten
  • garantiert rechtssicher und anerkannt
  • von allen Überwachungsbehörden akzeptiert
  • Individuelle Expertenberatung
  • erstellt durch unsere Fachingenieure

Weitere SiFa Dienstleistungen

alles aus einer Hand
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Betriebsanweisungen
  • Lärmmessungen am Arbeitsplatz
  • Regalprüfungen
  • Vorbereitung auf BG Kontrolle

Gefährdungsbeurteilungen Homeoffice

Wir haben die Zulassungen aller Berufsgenossenschaften

Rechtliche Grundlagen bei der Gefährdungsbeurteilung Homeoffice

Für das Arbeiten von zu Hause aus (dem sog. Homeoffice oder auch Telearbeit genannt) gelten die gleichen rechtlichen Vorgaben gemäß Arbeitsschutzgesetz (§3 ArbSchG – Grundpflichten des Arbeitgebers) sowie der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wie für einen klassischen Büroarbeitsplatz vor Ort in einem Unternehmen.

Definition und Voraussetzungen für Telearbeitsplätze

Gemäß der ArbStättV § 2 Absatz 7 sind Telearbeitsplätze fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, die vom Arbeitgeber bereitgestellt werden. Voraussetzung ist, dass Arbeitgeber und Beschäftigte eine wöchentliche Arbeitszeit sowie die Dauer der Einrichtung vereinbaren. Ein Telearbeitsplatz gilt erst dann als eingerichtet, wenn die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder per Vereinbarung geregelt sind und der Arbeitgeber die benötigte Ausstattung – einschließlich Mobiliar, Arbeitsmitteln und Kommunikationseinrichtungen – bereitgestellt und installiert hat. 
 

Wann muss die Gefährdungsbeurteilung Homeoffice durchgeführt werden?

 
Eine Gefährdungsbeurteilung für das Homeoffice ist erforderlich, sobald Beschäftigte regelmäßig von zu Hause aus arbeiten. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 5 ArbSchG und gilt unabhängig davon, ob es sich um Telearbeit oder mobile Arbeit handelt. Mehr zum Unterschied zwischen Homeoffice und mobilem Arbeiten erfahren Sie auf unserer Webseite Gefährdungsbeurteilung Büro.
 
Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung für Telearbeit muss vor Beginn der Tätigkeit im Homeoffice erfolgen, um mögliche Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Schutzmaßnahmen abzuleiten. Bei Änderungen der Arbeitsbedingungen oder neu auftretenden Gefährdungen muss die Beurteilung aktualisiert werden.
 

Nutzen Sie unsere Expertise, um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Homeoffice zu gewährleisten und einen gesunden Arbeitsplatz von zu Haus aus zu schaffen. Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung, um Sie bei der Durchführung Ihrer Gefährdungsbeurteilung Homeoffice zu unterstützen.

Wir kommen auch gern in Ihr Unternehmen

Unternehmen in ganz Deutschland vertrauen auf unsere Expertise rund um eine rechtskonforme Arbeitssicherheit und beauftragen uns mit der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen unterschiedlicher Art.

Durch unsere Erfahrung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen können wir Ihnen das beste Preis-Leistungsverhältnis bieten. Zudem haben wir Ihnen ein breites Portfolio an Mustervorlagen erstellt, welche Sie ganz einfach online erwerben und ausfüllen können. So können Sie Ihre Gefährdungsbeurteilungen selbst erstellen.

Gefaehrdungsbeurteilung in ganz Deutschland

Worauf kommt es bei der Gefährdungsbeurteilung Homeoffice an?

Wenn Sie als Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung für das Homeoffice durchführen, sollten Sie mehrere zentrale Aspekte berücksichtigen, um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu gewährleisten.

  • Ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes: Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeitenden im Homeoffice über einen geeigneten Schreibtisch, einen ergonomischen Bürostuhl sowie externe Eingabegeräte wie Tastatur und Maus verfügen. Achten Sie auch auf eine angemessene Beleuchtung, ausreichende Raumgröße und ein angenehmes Raumklima, um ein gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen.

  • Prüfung der Arbeitsmittel und technischen Voraussetzungen: Die genutzten Geräte wie Monitore, Tastaturen und Internetverbindungen sollten für die Arbeit geeignet sein. 

  • Arbeitsorganisation: Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben eingehalten und schriftlich festgehalten werden. Klare Regelungen zur Trennung von Arbeit und Privatleben sowie zur Kommunikation mit Kollegen und Vorgesetzten sind ebenfalls erforderlich.

  • Neben den physischen Bedingungen sollten Sie auch psychische Belastungen wie soziale Isolation oder Stress in die Beurteilung einbeziehen (psychische Gefährdungsbeurteilung). Diese Faktoren können das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeitenden erheblich beeinflussen.

Schließlich sind auch die Dokumentation und Kontrolle der Gefährdungsbeurteilung Homeoffice – wie bei allen Gefährdungsbeurteilungen -wichtig. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.

Sie benötigen Unterstützung bei der Durchführung Ihrer Gefährdungsbeurteilung Homeoffice? Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose Erstberatung.