Gefahrgutbeauftragter: Sicherheit im Umgang mit Gefahrgut.

Sie möchten sich darauf verlassen, dass Ihr Gefahrguttransport zuverlässig und rechtssicher abläuft? Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit der Qualifikation zum Gefahrgutbeauftragten unterstützen wir Sie dabei, Ihre gesetzlichen Pflichten rund um den Transport gefährlicher Güter auf der Straße zuverlässig zu erfüllen.

Ihr persönlicher Gefahrgutbeauftragter von Gefährdungsbeurteilungen analysiert Ihre betrieblichen Abläufe, berät Sie zum richtigen Umgang mit Gefahrgut und prüft regelmäßig die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, damit beim Umgang mit Gefahrgut nichts schief geht.

Vertrauen Sie auf unsere branchenübergreifende Expertise und unseren deutschlandweiten Einsatz.

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Gefaehrdungsbeurteilung weiß

Wann ist ein Gefahrgutbeauftragter Pflicht?

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen gefährliche Güter auf der Straße transportieren, versenden, verpacken, beladen oder lagern sind Sie in den meisten Fällen verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. Diese Vorgabe basiert auf der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV). Die Pflicht betrifft nicht nur Transportunternehmen, sondern auch Betriebe, die Gefahrgut beispielsweise für den Versand vorbereiten oder als Empfänger entgegennehmen.

Sobald Ihrem Unternehmen Aufgaben als Beteiligter nach der Gefahrgutverordnung Straße (GGVSEB) zugewiesen werden, muss mindestens ein Gefahrgutbeauftragter schriftlich benannt und im Betrieb bekanntgemacht werden.

Wann muss kein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden?

Nicht jedes Unternehmen ist verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. In folgenden Fällen sind Betriebe von dieser Pflicht befreit:

  • Wenn ausschließlich als Empfänger von Gefahrgut tätig – das reine Entgegennehmen gefährlicher Güter ohne weitere Handhabung reicht nicht aus, um die Pflicht auszulösen.
  • Bei Beteiligung an der Beförderung von maximal 50 Tonnen netto gefährlicher Güter pro Kalenderjahr, sofern diese Güter für den Eigenbedarf verwendet werden. Für bestimmte radioaktive Stoffe gelten besondere Regelungen.
  • Wenn maximal 50 Tonnen Gefahrgut im Jahr (gemäß § 2 GbV Abs. 1, Punkt 7) als Auftraggeber des Absenders transportiert werden (mit Ausnahmen für besonders gefährliche Stoffe).
  • Wenn das Unternehmen ausschließlich Verpackungen herstellt oder prüft.
  • Wenn die beförderten Gefahrgüter nach den Gefahrgutvorschriften von bestimmten Pflichten ausgenommen sind.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ausschließlich folgende Sonderregelungen genutzt werden:

  • Begrenzte Mengen („Limited Quantities“), geregelt in Kapitel 3.4 ADR
  • Freigestellte Mengen („Excepted Quantities“), geregelt in Kapitel 3.5 ADR
  • Transporte, die die Mengengrenzen für Freistellungen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR (die sogenannte 1000-Punkte-Regel) nicht überschreiten

Unternehmen sollten daher regelmäßig prüfen, ob ihre Tätigkeiten oder transportierten Mengen sich verändern, denn bei Überschreiten der Freigrenzen müssen sie einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.

Unsere Dienstleistungen als SiFa.

Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter?

Als Unternehmer tragen Sie besondere Verantwortung beim Transport gefährlicher Güter. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre gesetzlichen Pflichten sicher und effizient zu erfüllen. Mit unserer Fachkompetenz als Gefahrgutbeauftragte sichern wir reibungslose Abläufe und schützen Ihr Unternehmen vor vermeidbaren Haftungsrisiken.

Unsere Leistungen als Gefahrgutbeauftragte im Überblick:

  • Wir überwachen die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften zum Transport gefährlicher Güter.
  • Wir beraten Sie individuell zu allen Fragen und Besonderheiten in Ihrem Betrieb.
  • Wir führen jährlich eine Standortbegehung bei Ihnen vor Ort durch und erstellen detaillierte Begehungsprotokolle.
  • Wir übernehmen die Gefahrgutunterweisung Ihrer Mitarbeitenden, wahlweise online oder vor Ort.
  • Wir erstellen für Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlussbericht zum Gefahrguttransport gemäß ADR Abschnitt 1.8.3.3, der sowohl für die Geschäftsleitung als auch für Behörden bestimmt ist.
  • Bei Unfällen oder Zwischenfällen dokumentieren und analysieren wir diese und erstellen entsprechende Berichte.
  • Wir entwickeln, optimieren und überprüfen die betrieblichen Abläufe und Arbeitsanweisungen zur sicheren Handhabung und lückenlosen Dokumentation von Gefahrgütern.
  • Zusätzlich übernehmen wir Sofortmaßnahmen bei Gefahrgutunfällen, führen Untersuchungen bei Zwischenfällen durch und prüfen regelmäßig alle relevanten Dokumente und Ausrüstungen.

Vertrauen Sie auf unsere individuelle Expertenberatung und profitieren Sie von einem umfassenden Sicherheitskonzept für Ihre Gefahrgüter.

Was kostet ein Gefahrgutbeauftragter?

Economy Paket*

ab
89 / Monat
  • Bereitstellung als Gefahrgutbeauftragter
  • Inkl. aller Fahrt- und Spesenkosten
  • 1 Standortbegehung pro Jahr vor Ort im Unternehmen
  • Erstellung der Begehungsprotokolle
  • Gefahrgutunterweisung online und vor Ort
  • Jahresabschlussbericht zum Gefahrgut
  • Individuelle Expertenberatung

Weitere Dienstleistungen

alles aus einer Hand
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Betriebsanweisungen
  • Lärmmessungen am Arbeitsplatz
  • Regalprüfungen
  • Vorbereitung auf BG Kontrolle

FAQ Gefahrgutbeauftragter

Die Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter erfordert eine anerkannte Fachqualifikation. Diese setzt sich zusammen aus einer erfolgreichen Schulung, einer bestandenen Prüfung sowie bestimmten persönlichen Voraussetzungen:

  • Erfolgreiche Teilnahme an einer anerkannten Schulung für den jeweiligen Verkehrsträger (zum Beispiel Straße, Schiene, Binnenschifffahrt oder Seeschifffahrt). Diese Schulungen werden häufig angeboten durch die verschiedenen Industrie- und Handelskammern (IHK) oder spezialisierte Bildungsträger.
  • Bestehen der abschließenden Prüfung bei der jeweils zuständigen IHK.
  • Ein Schulungsnachweis, der fünf Jahre gültig ist; die Gültigkeit wird durch das Ablegen einer Verlängerungsprüfung jeweils um weitere fünf Jahre verlängert.
  • Eine bestimmte abgeschlossene Berufsausbildung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Praktische Erfahrungen im Bereich Logistik, Chemie, Transport oder Technik sind jedoch von Vorteil.

Persönliche Eignung: Verantwortungsbewusstsein, Sorgfalt und eigenständiges Arbeiten werden erwartet.

Die rechtlichen Anforderungen für Bestellung und Qualifikation sind in § 3 GbV und § 4 GbV festgelegt. Als Gefahrgutbeauftragte dürfen nur Personen mit einem gültigen Schulungsnachweis bestellt werden. Auch Unternehmer können diese Funktion übernehmen; die Bestellung ist sowohl intern (betriebszugehörige Personen) als auch extern (fachkundiger Dienstleister wie etwa die Gefahrgutbeauftragten von gefaehrdungsbeurteilungen.com) möglich.

Insgesamt verlangt die Position neben formalen Nachweisen auch ein hohes Maß an praktischer Erfahrung und die Bereitschaft zur stetigen Weiterbildung, um die Sicherheit beim Umgang mit Gefahrgut dauerhaft zu gewährleisten.

Ein Gefahrgutbeauftragter ist verpflichtet, folgende Aufgaben wahrzunehmen:

  • Aufgaben gemäß Unterabschnitt 1.8.3.3 ADR/RID/ADN:
    Die zentralen Aufgaben ergeben sich aus den internationalen Gefahrgutvorschriften und umfassen insbesondere die Überwachung der Einhaltung aller Vorschriften bei der Beförderung gefährlicher Güter.
  • Führen von Aufzeichnungen:
    Die Überwachungstätigkeit muss dokumentiert werden. Diese Aufzeichnungen müssen die Zeitpunkte der Überwachung, die Namen der überwachten Personen und die überwachten Geschäftsvorgänge enthalten.
  • Erstellung von Unfallberichten:
    Bei Unfällen im Zusammenhang mit Gefahrgut ist ein Unfallbericht gemäß Unterabschnitt 1.8.3.6 ADR/RID/ADN zu erstellen.
  • Jahresbericht:
    Für den Unternehmer ist jährlich – spätestens ein halbes Jahr nach Ablauf des Geschäftsjahres – ein Jahresbericht über die Tätigkeiten im Bereich Gefahrgutbeförderung zu erstellen.
    Dieser Bericht muss mindestens folgende Angaben enthalten:
    • Art der gefährlichen Güter nach Klassen
    • Gesamtmenge der gefährlichen Güter in vorgegebenen Mengenkategorien (bis 5 t, 5–50 t, 50–1.000 t, über 1.000 t)
    • Zahl und Art der Unfälle mit gefährlichen Gütern, über die ein Unfallbericht erstellt wurde
    • sonstige relevante Angaben zur Sicherheitslage
    • Beteiligung an besonderen Transporten nach den einschlägigen Vorschriften (z.B. 1.10.3 ADR).
    • Vorlage des Schulungsnachweises:
      Dieser ist auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen und muss rechtzeitig verlängert werden.

(Quelle: Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung – GbV) – § 8 Pflichten des Gefahrgutbeauftragten)

Ein Gefahrgutbeauftragter haftet grundsätzlich nur für Pflichtverletzungen, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisbar vorliegt, vergleichbar mit der Haftung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Die Hauptverantwortung für die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften liegt weiterhin beim Unternehmer oder der Geschäftsleitung. Eine persönliche Haftung des Gefahrgutbeauftragten kommt dann in Betracht, wenn beispielsweise Überwachungs- oder Dokumentationspflichten in erheblichem Maße verletzt werden, Unfall- oder Jahresberichte absichtlich nicht erstellt werden oder relevante Vorschriften bewusst missachtet werden.

Damit eine Haftung tatsächlich durchgesetzt werden kann, muss solch grobes Fehlverhalten in der Regel schriftlich dokumentiert oder nachgewiesen sein. Eine sorgfältige und nachvollziehbare Dokumentation der eigenen Arbeit sowie regelmäßige Weiterbildungen gelten im Alltag als effektive Absicherung gegen Haftungsrisiken. Bei pflichtgemäßem Handeln haftet ein Gefahrgutbeauftragter nicht für einfache Fehler oder kleine Versäumnisse. Für die Organisation und Sicherheit beim Gefahrguttransport bleibt das Unternehmen selbst verantwortlich.

Warum einen externen Gefahrgutbeauftragten wählen?

Ein externer Gefahrgutbeauftragter bietet Ihnen zahlreiche Vorteile im Berufsalltag:

  • Sie profitieren von maximaler Sicherheit, da erfahrene Spezialisten das Gefahrgutmanagement in Ihrem Unternehmen zuverlässig betreuen.

  • Durch den Einsatz externer Experten wird Ihr Betrieb flexibel und erhält bei Bedarf kurzfristig professionelle Unterstützung, wie etwa bei personellen Engpässen, speziellen Projekten oder in Urlaubszeiten.

  • Gleichzeitig sorgt die unabhängige Sichtweise eines externen Gefahrgutbeauftragten dafür, dass bestehende Betriebsabläufe objektiv geprüft und mögliche Schwachstellen frühzeitig erkannt werden.

Die kontinuierliche Weiterbildung und Branchenkenntnisse unserer Gefahrgutbeauftragten garantieren, dass Ihr Unternehmen stets auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung beraten wird. Darüber hinaus bietet Ihnen die Kostenstruktur von Gefährdungsbeurteilungen nachvollziehbare Transparenz und erleichtert somit Ihre Budgetplanung.

Ihr deutschlandweiter Partner für Arbeitssicherheit

Als erfahrene Gefahrgutbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit begleiten wir Betriebe im gesamten Bundesgebiet. Sie können unsere Expertise sowohl direkt vor Ort als auch flexibel als Online-Beratung in Anspruch nehmen. Damit erhalten Sie passgenaue Unterstützung für Ihre betrieblichen Anforderungen rund um den Bereich Arbeitssicherheit.

Dazu gehört u. a. auch die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen sowie die Durchführung der DGUV V3 Prüfung durch qualifizierte Elektrofachkräfte. So erhalten Sie alle wichtigen Arbeitsschutzmaßnahmen aus einer Hand.

Gerne beraten wir auch Sie zu den speziellen Herausforderungen Ihres Unternehmens.

karte Gefaehrdungsbeurteilung