Gefahrstoffbeauftragter für Betriebe in ganz Deutschland.

Als Gefahrstoffbeauftragte und Gefahrgutbeauftragte sorgen wir für die betriebliche Sicherheit sowohl bei der Lagerung und Arbeit mit Gefahrstoffen als auch bei deren Transport. Verfügen Sie als Arbeitgeber nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse im Umgang mit Gefahrstoffen, müssen Sie gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eine fachkundige Person, beispielsweise einen Gefahrstoffbeauftragten, mit dieser Aufgabe betrauen.

Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit der Qualifikation zum Gefahrstoffbeauftragten betreuen wir bundesweit Unternehmen verschiedener Branchen im sicheren Umgang mit Gefahrstoffen. Wir helfen Ihnen dabei, die komplexen Vorgaben der Gefahrstoffverordnung im Blick zu behalten und diese sicher und gesetzeskonform in Ihrem Unternehmen umzusetzen.

Gefaehrdungsbeurteilung weiß

Was wir als Gefahrstoffbeauftragte für Sie übernehmen

Unser Team unterstützt Sie in allen Prozessen rund um Gefahrstoffe, prüft Ihre bestehenden Maßnahmen, erkennt Optimierungspotenziale und setzt notwendige Anforderungen zuverlässig um.

  • Fachliche Beratung: Wir beraten Arbeitgeber zu allen Fragen rund um Lagerung, Handhabung, Transport und Entsorgung von Gefahrstoffen.
  • Gefährdungsbeurteilungen: Wir erstellen oder prüfen und aktualisieren Ihre Gefährdungsbeurteilung und passen diese bei Änderungen im Betrieb an. Im Fokus steht dabei die individuelle Analyse Ihrer Arbeitsbereiche, die Ermittlung aller relevanten Gefahrstoffe sowie die konkrete Bewertung möglicher Risiken. Detaillierte Informationen zu Ablauf und Anforderungen finden Sie auf unserer Webseite Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe: Ihre Sicherheitspartner.
  • Sicherheitsdatenblätter: Wir bewerten und aktualisieren Sicherheitsdatenblätter, um Gefährdungspotenziale zu identifizieren und stets aktuelle Informationen bereitzustellen.
  • Gefahrstoffverzeichnis: Wir führen und aktualisieren das Gefahrstoffverzeichnis Ihres Unternehmens.
  • Betriebsanweisungen: Wir erstellen praxisgerechte Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe nach den geltenden Vorschriften, die Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln klar und verständlich dokumentieren.
  • Schutzmaßnahmen: Wir unterstützen bei der Auswahl, Umsetzung und Überprüfung wirksamer Schutzmaßnahmen zur Risikominimierung. Hier setzen wir auf das bewährte STOP-Prinzip:
    • Substitution: Prüfung, ob gefährliche Stoffe durch weniger gefährliche Alternativen ersetzt werden können.
    • Technische Maßnahmen: Einsatz von Absaug- und Entlüftungssystemen, geschlossenen Anlagen oder Leckageüberwachung zur Minimierung der Exposition.
    • Organisatorische Maßnahmen: Einführung von Arbeitsanweisungen, Zutrittsbeschränkungen, Kennzeichnung von Gefahrstoffen und klaren Verantwortlichkeiten.
    • Persönliche Schutzmaßnahmen: Bereitstellung und Kontrolle von persönlicher Schutzausrüstung wie Chemikalienschutzhandschuhen, Atemschutz, Schutzbrillen oder spezieller Arbeitskleidung.
  • Unterweisungen: Wir führen Sicherheitsunterweisungen für Ihre Mitarbeiter zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen durch und dokumentieren diese umfassend.
  • Überwachung: Wir überwachen die Einhaltung aller Vorschriften zum Umgang mit Gefahrstoffen und sorgen dafür, dass Ihre Betriebsanweisungen, Schutzmaßnahmen und Unterweisungen stets aktuell und rechtskonform sind.

Unsere Dienstleistungen als SiFa.

Wann brauchen Sie einen Gefahrstoffbeauftragten?

Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung für einen sicheren und gesetzeskonformen Umgang mit Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen. Verfügen Sie selbst über die hierfür erforderliche Fachkunde, können Sie diese Aufgaben eigenständig übernehmen.

Ist dies nicht der Fall, schreibt die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vor, dass eine fachkundige Person als Gefahrstoffbeauftragter bestellt werden muss: Denn nach § 6 GefStoffV sind Sie verpflichtet, zu prüfen, ob Tätigkeiten mit Gefahrstoffen erfolgen oder ob bei Arbeitsprozessen Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können.

Das kann auch biologische Stoffe betreffen: Sobald in Ihrem Betrieb Tätigkeiten mit Biostoffen wie Viren, Bakterien, Pilzen oder Parasiten erfolgen, kommen zusätzlich zur Gefahrstoffverordnung auch die Anforderungen der Biostoffverordnung (BioStoffV) zum Tragen.

Gibt es entsprechende Risiken in Ihrem Unternehmen, müssen Sie regelmäßig eine dementsprechende Gefährdungsbeurteilung durchführen.

Die Gefahrstoffbeauftragten von Gefährdungsbeurteilungen.com erfüllen sämtliche Anforderungen an Fachkunde und Sachkunde gemäß § 2 GefStoffV im Umgang mit Gefahrstoffen und biologischen Stoffen. Nutzen Sie unsere umfassende Gefahrstoff-Expertise und fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot an.

Was kostet ein Gefahrstoffbeauftragter?

Gefahrstoffbeauftragter*

ab
89 / Monat
  • Bereitstellung als Gefahrstoffbeauftragter
  • Inkl. aller Fahrt- und Spesenkosten
  • 1 Standortbegehung pro Jahr vor Ort im Unternehmen
  • Erstellung der Begehungsprotokolle
  • Gefahrstoffunterweisung online und vor Ort
  • Individuelle Expertenberatung

Weitere Dienstleistungen

alles aus einer Hand
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Betriebsanweisungen
  • Lärmmessungen am Arbeitsplatz
  • Regalprüfungen
  • Vorbereitung auf BG Kontrolle

FAQ Gefahrstoffbeauftragter

Gefahrstoffe sind Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse, die aufgrund ihrer chemischen, physikalischen oder gesundheitsschädlichen Eigenschaften Menschen und die Umwelt gefährden können. Sie können sowohl natürlich vorkommen (zum Beispiel Asbest), künstlich hergestellt werden (wie Schwefelsäure) oder bei Arbeitsprozessen entstehen (wie Schweißrauche).

Ihre Handhabung unterliegt in Deutschland der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie ergänzenden europäischen Regelungen wie die REACH und CLP-Verordnung.

Zu Gefahrstoffen zählen auch biologische Arbeitsstoffe wie Bakterien, Viren oder Pilze, wenn sie gesundheitsschädigend wirken.

Gefahrstoffe lassen sich nach ihren physikalischen, chemischen und gesundheitsschädlichen Eigenschaften in verschiedene Kategorien einteilen. Diese Einstufung und Kennzeichnung erfolgt in Deutschland nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und in der EU nach der CLP Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen.

Zu den wichtigsten Gefahrstoff-Kategorien zählen:

  • Explosive Stoffe und Gegenstände (z.  Sprengstoffe, Feuerwerkskörper)
  • Entzündbare Gase und Flüssigkeiten (z.  Propangas, Benzin, Alkohol)
  • Oxidierende Stoffe (z.  Wasserstoffperoxid, Sauerstoff)
  • Gase unter Druck (z.  Sauerstoff- oder Kohlendioxidflaschen)
  • Ätzende Stoffe (z.  Schwefelsäure, Salzsäure, Natronlauge)
  • Giftige und gesundheitsschädliche Stoffe (z.  Methanol, Ethylenglykol, Pflanzenschutzmittel)
  • Reizende und sensibilisierende Stoffe (z.  Lösungsmittel wie Aceton, Ammoniak)
  • Umweltgefährdende Stoffe (z.  Schwermetallverbindungen, bestimmte Pestizide)
  • Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe (CMR-Stoffe, z.  Benzol, Asbest, Chrom(VI)-Verbindungen)

Biologische Arbeitsstoffe wie Viren, Bakterien oder Pilze, sofern sie entsprechend eingestuft sind.

Die Ausbildung zum Gefahrstoffbeauftragten erfolgt in Deutschland über anerkannte Schulungen und praxisnahe Weiterbildungen, die alle wesentlichen Kompetenzen für ein professionelles Gefahrstoffmanagement vermitteln. In den Lehrgängen werden vor allem die Grundlagen und geltenden rechtlichen Vorschriften zum Umgang mit Gefahrstoffen behandelt, darunter die Gefahrstoffverordnung, europäische Regelungen und branchenspezifische Bestimmungen.

Zu den typischen Lerninhalten gehören das Erkennen und Bewerten von Risiken, die Organisation und Dokumentation des Gefahrstoffumgangs, Freigabeprozesse, Evaluierungen, Aufzeichnungs- und Meldepflichten sowie die sachgerechte Lagerung und Zusammenlagerung. Auch die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen, der richtige Umgang mit Sicherheitsdatenblättern, die Auswahl und Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen sowie das Vorgehen im Notfall sind fester Bestandteil der Ausbildung.

Die Ausbildungsdauer variiert je nach Anbieter, beträgt im Durchschnitt jedoch zwischen 16 und 24 Stunden Lernzeit. Diese werden entweder in zwei bis drei aufeinanderfolgenden Tagen oder in modularen Online-Formaten über mehrere Wochen hinweg absolviert.

Allerdings wird praxistaugliche Kompetenz nicht allein durch eine einmalige Schulung erreicht. Sie entsteht durch kontinuierliche praktische Erfahrung im Betrieb, die Anwendung des Erlernten im Arbeitsalltag sowie durch den regelmäßigen Ausbau des Wissens durch Fortbildungen.

Es gibt keine gesetzlich festgelegten Intervalle für die Weiterbildung von Gefahrstoffbeauftragten. Nach der Gefahrstoffverordnung und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, insbesondere der TRGS 400, muss die vorhandene Fachkunde jedoch regelmäßig aktualisiert werden. In der Praxis empfehlen nahezu alle anerkannten Schulungseinrichtungen und Fachleute, mindestens alle zwei bis drei Jahre eine Auffrischungsschulung zu absolvieren.

Erhebliche Veränderungen am Arbeitsplatz, der Einsatz neuer Gefahrstoffe, Anpassungen gesetzlicher Vorschriften oder festgestellte Mängel im Gefahrstoffmanagement erfordern eine zeitnahe Aktualisierung der Fachkunde, unabhängig vom gewohnten Fortbildungsintervall.

Ihre Vorteile mit unseren Gefahrstoffbeauftragten

Wir stehen Ihnen als erfahrene Experten für Gefahrstoffe und ausgebildete Gefahrgutbeauftragte zur Seite und verfügen über umfangreiches Fachwissen sowohl im Gefahrstoffmanagement als auch im sicheren Umgang mit Gefahrgut. Unsere Erfahrungen aus zahlreichen Projekten in Industrie, Produktion, Handwerk sowie Versorgungs- und Entsorgungsbetrieben fließen dabei direkt in unsere Arbeit für Sie ein.

In vielen Betrieben werden unterschiedliche Gefahrstoffe wie Schmierstoffe, Reinigungsmittel, Spraydosen oder Akkus gelagert. Wir unterstützen Sie bei der richtigen Einstufung und Kennzeichnung, bei der sicheren Lagerung und bei der Umsetzung aller relevanten Vorschriften.

Darüber hinaus erhalten Sie von uns klare und praxisgerechte Empfehlungen zu organisatorischen und technischen Schutzmaßnahmen, um Ihre Beschäftigten bestmöglich zu schützen und sämtliche gesetzlichen Anforderungen zuverlässig zu erfüllen.

Ihr deutschlandweiter Partner für Arbeitssicherheit

Als Gefahrstoffbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen wir Unternehmen in ganz Deutschland. Ob Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in München benötigen, eine Gefährdungsbeurteilung in Berlin erstellen lassen möchten oder an einem anderen Standort Unterstützung im Arbeitsschutz suchen: Wir bieten Ihnen praxistaugliche Lösungen vor Ort oder als flexible Online-Beratung.

Mit unserem vielfältigen Leistungsportfolio erhalten Sie alle wichtigen Arbeitsschutzmaßnahmen aus einer Hand und zu besten Konditionen.

karte Gefaehrdungsbeurteilung