gefaehrdungsbeurteilung

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

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Was ist eine Gefährdungsbeurteilung und wer braucht sie? Die Beurteilung von möglichen Gefährdungen in einem Betrieb ist eine gesetzliche Vorgabe für Arbeitgeber. Sie dient dazu, die Gefahren für Mitarbeiter in den verschiedenen Abteilungen Ihres Unternehmens zu erkennen. Vereinfacht gesagt ist die Gefährdungsbeurteilung ein Tool, um Gefahren am Arbeitsplatz aufzuspüren und systematisch abzustellen. Aus diesem Grund ist eine GBU (so kürzt man sie ab) keine einmalige Sache, sondern ein fortwährender Prozess. So oder so, als Arbeitgeber kommt man nicht drumherum, sich mit der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen zu befassen. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit können wir das natürlich auch für Sie übernehmen, aber dafür müssen Sie erst einer unserer glücklichen Kunden werden. Also, los geht’s: Erfahren Sie jetzt, warum und wofür Sie als Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen sollten.

Was schreibt der Gesetzgeber vor?

Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen verpflichtet, “die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.” Dies bedeutet, dass die Arbeit weder die körperliche noch die psychische Gesundheit der Mitarbeiter beeinträchtigen darf. In der Praxis kann man die Grenze hier oft gar nicht so leicht ziehen. Unternehmen müssen daher regelmäßig analysieren, wo mögliche körperliche und psychische Belastungen für Mitarbeiter lauern und diese Gefährdungen dokumentieren. Basierend auf dieser Gefährdungsbeurteilung müssen geeignete Maßnahmen des Arbeitsschutzes abgeleitet werden, um Risiken oder Belastungen zu beseitigen oder zu minimieren. Eine Gefährdungsbeurteilung ist also etwas Gutes. Sowohl für Ihre Mitarbeiter als auch für Sie als Arbeitgeber. Denn jedes Unternehmen lebt von zufriedenen und motivierten Mitarbeitern. Jetzt müssen wir die Gefährdungsbeurteilung nur noch erstellen.

Für welche Bereiche benötigt man eine Gefährdungsbeurteilung?

Jetzt wird’s schon wieder kompliziert. Aber da müssen Sie jetzt durch. Gesetz ist nun mal Gesetz. Das Arbeitsschutzgesetz benennt verschiedene Faktoren, die potenzielle Gefährdungen am Arbeitsplatz verursachen können. Das scheint auf den ersten Blick logisch, da ja eigentlich jede Tätigkeit mit einer gewissen Gefahr einhergeht. Diese umfassen Aspekte wie die Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, physikalische, chemische und biologische Einflüsse, sowie die Auswahl und Verwendung von Arbeitsmitteln wie Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen.

Des Weiteren müssen Arbeitsverfahren und Arbeitszeiten sowie deren Zusammenspiel geprüft werden. Es ist auch wichtig, die psychischen Belastungen der Arbeit zu erkennen und deren potenzielle Gefährdung zu bewerten. Jetzt fängt es an, spezifisch zu werden. Und genau so soll es sein. Jede Branche hat mit ihren ganz eigenen primären Gefahrenquellen für Arbeitsunfälle zu kämpfen und muss individuell betrachtet werden. Deshalb gibt es wohl auch so viele verschiedene Gefährdungsbeurteilungen im Gefährdungsbeurteilungen-Dschungel, wie zum Beispiel eine Gefährdungsbeurteilung Brandschutz, eine Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe oder eine Gefährdungsbeurteilung Homeoffice. Aha, klingt logisch!

Wer muss die Gefährdungsbeurteilung erstellen? Oder besser wer darf das? Die Erstellung macht nämlich Spaß!

Wie erwähnt, verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen. Eine Gefährdungsbeurteilung ist, wie so oft, eine Chefsache. Für eine präzise Beurteilung der identifizierten Gefahren und Belastungen ist jedoch eine fachkundige Durchführung wichtig. Jetzt wird die Luft etwas dünner. Was ist, wenn sich der Chef gar nicht mit Arbeitssicherheit auskennt oder noch schlimmer, überhaupt keine Zeit hat?

Hier können wir mit unseren fix und fertig erstellten Gefährdungsbeurteilungen oder Mustervorlagen zum kleinen Preis ins Spiel kommen. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) betonen die Notwendigkeit einer fachkundigen Durchführung und gegebenenfalls einer fachkundigen Beratung bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung (als ausgebildete Sicherheitsfachkräfte machen wir das ebenfalls). In der Regel werden dafür Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) herangezogen, die gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) von jedem Unternehmen “schriftlich zu bestellen” sind, entweder intern oder extern. Auch hier gibt es oft Probleme, weil viele Unternehmen gar keine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit haben. Klingt erstmal nicht schlimm, ist es im Ernstfall aber sehr. Deshalb schnell einen Mitarbeiter als Sicherheitsfachkraft fortbilden oder noch besser einen externen Dienstleister beauftragen. So spart man richtig Geld und hat Planungssicherheit. Oft sind auch Betriebsärzte an der Gefährdungsbeurteilung beteiligt. Die DGUV Vorschrift 2 sieht Sonderregelungen für kleinere Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten vor. Unterm Strich bleibt aber zu sagen, dass eine Gefährdungsbeurteilung nur dann wirklich Wirkung entfaltet, wenn sie von einem Profi erstellt und immer wieder aktualisiert wird. Zum Glück sind wir Profis für Arbeitschutz und Gefährdungsbeurteilungen.

Wie lösen wir das Problem mit dem ganzen Stress?

Psychische Belastungen sind seit jeher Teil der Gefährdungsbeurteilung (psychische Gefährdungsbeurteilung), wurden aber erst 2013 explizit im Arbeitsschutzgesetz erwähnt. Dies geschah aufgrund des zunehmenden Auftretens psychischer Belastungen und der damit verbundenen hohen Kosten. Kranke Arbeitnehmer sind immer am kostenintensivsten. Wir bieten verschiedene Angebote zur Erfassung psychischer Belastungen an: Sie können entweder fertig erstellte Vorlagen zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung kaufen, oder Sie überlassen die gesamte Erstellung direkt uns. Wir würden uns freuen. Ihre Berufsgenossenschaft (BG) ebenfalls.

Wie erstellt man eine Gefährdungsbeurteilung?

Grundsätzlich gibt es bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zwei Möglichkeiten, wobei sich die Prozesse stets in 7 Teilprozesse gliedern.

Variante 1:

  1. Bestimmung der Tätigkeit oder des Arbeitsbereichs: Welche Bereiche werden untersucht?
  2. Identifizierung potenzieller Gefährdungen, die bei der Tätigkeit auftreten können.
  3. Bewertung des Risikos einer Gesundheitsgefährdung.
  4. Festlegung von Maßnahmen zur Risikominderung.
  5. Implementierung der geeigneten Maßnahmen: Sind sie angemessen?
  6. Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen: Erzielen sie die gewünschten Ergebnisse?
  7. Dokumentation der Ergebnisse und kontinuierliche Anpassung: Erfordern Änderungen der Arbeitsabläufe oder eine Anpassung der Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Wirksamkeit?

Variante 2:

  1. Analyse: Identifizierung potenzieller Gefährdungen.
  2. Bewertung: Einschätzung der Risiken und ihrer Auswirkungen.
  3. Zielsetzung: Festlegung der angestrebten Ziele und des Zeitrahmens.
  4. Identifizierung von Maßnahmen zur Risikominderung.
  5. Auswahl geeigneter Maßnahmen: Welche Maßnahmen sind realisierbar?
  6. Umsetzung der Lösungen: Anwendung der ausgewählten Maßnahmen.
  7. Überprüfung der Wirksamkeit: Erfordern Änderungen der Arbeitsabläufe oder Anpassungen der Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Wirksamkeit?

Hört das auch irgendwann wieder auf?

Nein, wie Sie bereits festgestellt haben ist eine Gefährdungsbeurteilung ähnlich wie die Arbeitssicherheit ein permanenter Prozess, der immer wieder von vorne beginnt. Anders geht es nun mal nicht. Die Aktualität von Gefährdungsbeurteilung ist deshalb ebenfalls kein Wunschkonzert, sondern gesetzlich verankert und verpflichtend. Spätestens alle 3 Jahre sollten bestehende Gefährdungsbeurteilungen überarbeitet und an die aktuellen Arbeitsbedingungen und Risiken angeglichen werden.

Was passiert, wenn ich gar keine Gefährdungsbeurteilungen habe?

Sie haben keine Gefährdungsbeurteilungen im Unternehmen? Das ist gar nicht gut und sollte sich dringend ändern. Solange kein Arbeitsunfall auftritt, kann Ihnen nicht viel passieren. Kommt es aber zu einem Arbeitsunfall, sind die Strafen für Sie als Arbeitgeber empfindlich. Eine verantwortungsvolle Geschäftsleitung weiß ihre Mitarbeiter zu schätzen und sorgt für die Sicherheit eines jeden einzelnen. Kümmern Sie sich gut um Ihre Mitarbeiter, damit Ihr Unternehmen nachhaltig wirtschaftlich erfolgreich sein kann. Wir unterstützen Sie dabei. Kurz zurück zur Ausgangsfrage: Wenn Sie keine Gefährdungsbeurteilungen haben, verstoßen Sie gegen Gesetze.

Wer ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit und was macht sie?

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) ist eine ausgebildete Person, die in Unternehmen für die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verantwortlich ist. Also sind Sie als Chef doch nicht haftbar? Oh doch, leider schon. Ihre Hauptaufgaben umfassen die Identifizierung von Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz, die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Risikominderung, die Beratung von Arbeitgebern und Mitarbeitern in Fragen der Arbeitssicherheit und die Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Richtlinien. Die Sifa spielt eine entscheidende Rolle bei der Förderung einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung für alle Mitarbeiter. Suchen Sie sich also eine qualifizierte Sicherheitsfachkraft aus, um Probleme zu vermeiden. Eine gut ausgebildete externe Fachkraft für Arbeitssicherheit kann dafür sorgen, dass Sie wenig Arbeit, wenig Probleme und wenig Kosten haben. Wir übernehmen das gern für Sie!

Was kostet eine Gefährdungsbeurteilung

Im Durchschnitt zwischen 10 und 15 Euro pro Mitarbeiter oder 480 Euro pro Stück. Je nach der Größe des Unternehmens oder der Behörde sowie dem zu bewertenden Bereich variieren diese Kosten aufwandsgeschuldet. So oder so bieten wir Ihnen als Dienstleister für Gefährdungsbeurteilungen die besten Preise und den besten Service.

Fragen lohnt sich.

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