Wenn Sie sich schon einmal gefragt, welche Fürsorgepflichten Sie als Arbeitgeber erfüllen müssen, dann sind Sie hier genau richtig! Ihre diesbezügliche Verantwortung reicht weit über die Lohnzahlung und das Bereitstellen eines Arbeitsplatzes (= Hauptpflichten des Arbeitgebers) hinaus. Mit dem Erfüllen der gesetzlich verankerten Fürsorgepflichten können Sie das Arbeitsumfeld Ihrer Mitarbeitenden positiv gestalten und dafür sorgen, dass sich alle sicher, gesund und wertgeschätzt fühlen. Wie motivierend das für Ihre Mitarbeitenden und das gesamte Betriebsklima ist, liegt auf der Hand. Erfahren Sie jetzt, welche konkreten Fürsorgepflichten Sie als Arbeitgeber haben und wie Sie diese nachhaltig in Ihrem Unternehmen etablieren können.
Ihre Fürsorgepflichten als Arbeitgeber auf einen Blick
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen gewährleisten Persönlichkeitsrechte, Würde und Privatsphäre achten. Schutz vor Mobbing, Diskriminierung und sexueller Belästigung. Gleichbehandlung aller Beschäftigten. Vermeidung finanzieller und sachlicher Schäden (Eigentumsschutz der Arbeitnehmer). Unterstützung schutzbedürftiger Berufsgruppen (z. B. Schwangere, Jugendliche, Menschen mit Behinderung). Respektvoller und rücksichtsvoller Umgang mit Interessen der Mitarbeitenden. Klare und transparente Information und Organisation (v. a. bei Veränderungen/Gefährdungsbeurteilungen) Begleitung bei Krankheit oder nach Unfällen (Betriebliches Eingliederungsmanagement). |
Vorsorgepflicht und Sorgfaltspflicht als Abgrenzung zur Fürsorgepflicht
Die Begriffe Vorsorgepflicht und Sorgfaltspflicht werden im Zusammenhang mit dem Arbeitnehmerschutz häufig genannt und teilweise mit der Fürsorgepflicht gleichgesetzt. Tatsächlich handelt es sich jedoch um spezifische Teilaspekte innerhalb der umfassenden Fürsorgepflichten des Arbeitgebers.
Alle drei Begriffe sind eng miteinander verbunden und dienen dem Schutz der Arbeitnehmer. Die Fürsorgepflicht ist dabei der übergeordnete und umfassende Begriff. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie in speziellen arbeitsrechtlichen Gesetzen wie dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und weiteren Schutzvorschriften.
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- Die Fürsorgepflicht verpflichtet Arbeitgeber dazu, das Wohl, die Gesundheit und die Rechte ihrer Beschäftigten in sämtlichen Bereichen des Arbeitslebens zu schützen und aktiv zu fördern. Diese breitgefächerte Schutzverantwortung ist im deutschen Arbeitsrecht fest verankert und bildet die Grundlage für ein faires, sicheres und respektvolles Arbeitsumfeld.
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- Die Vorsorgepflicht umfasst alle präventiven Maßnahmen, die der Arbeitgeber ergreifen muss, um Risiken und Gefahren für seine Beschäftigten bereits im Vorfeld zu vermeiden. Ziel ist die Verhinderung zukünftiger Schäden. Die Vorsorgepflicht ist somit ein Teilbereich der Fürsorgepflicht.
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- Die Sorgfaltspflicht verpflichtet den Arbeitgeber, Gefahren für geschützte Rechtsgüter, insbesondere für die Gesundheit der Mitarbeitenden, frühzeitig zu erkennen und entsprechend umsichtig zu handeln. Das bedeutet, riskante Handlungen entweder zu unterlassen oder nur unter angemessenen Sicherheitsvorkehrungen durchzuführen, um Schäden zu verhindern und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die Sorgfaltspflicht ist damit ein wesentlicher Bestandteil der Fürsorgepflicht, aber nicht mit ihr identisch.
Die Unterschiede zwischen Fürsorgepflicht, Vorsorgepflicht und Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers im Überblick:
Begriff | Inhalt und Bedeutung | Wichtige Gesetze / Paragrafen | Hinweise |
Fürsorgepflicht | Umfassende Pflicht, das Wohl, die Gesundheit und die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern. | §§ 617–619 BGB, § 618 BGB, ArbSchG, AGG, MuSchG, JArbSchG | Übergeordnete Nebenpflicht im Arbeitsverhältnis; umfasst zahlreiche Einzelpflichten und Schutzaspekte. |
Vorsorgepflicht | Pflicht, durch präventive Maßnahmen Risiken und Gefahren für Beschäftigte bereits im Vorfeld zu vermeiden, z. B. durch arbeitsmedizinische Vorsorge. | § 11 ArbSchG, ArbStättV, UVV, § 3 ArbMedVV | Teilaspekt der Fürsorgepflicht; bezieht sich auf vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren, Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen. |
Sorgfaltspflicht | Pflicht, bei allen betrieblichen Abläufen mit Umsicht und Aufmerksamkeit Schäden zu verhindern und Sicherheit zu wahren. | § 618 BGB, ArbSchG | Konkrete Umsetzung der Fürsorgepflicht im Alltag; betrifft Organisation, Instandhaltung und Unfallverhütung. |
Die wichtigsten Fürsorgepflichten für Arbeitgeber
Diese umfasst zahlreiche Einzelpflichten, die durch verschiedene Gesetze konkretisiert werden und alle Bereiche des Arbeitslebens betreffen, einschließlich psychischer Gesundheit, Schutz vor Diskriminierung und Mobbing.
Treu und Glauben als Basis der Fürsorgepflicht Der Paragraf 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verpflichtet Arbeitgeber, im Arbeitsverhältnis fair, ehrlich und unter Berücksichtigung der üblichen Geschäftssitten zu handeln. Die Fürsorgepflicht verlangt, dass Rechte und Pflichten nicht nur nach dem Vertrag, sondern auch nach allgemeinen Maßstäben von Fairness und gegenseitigem Vertrauen ausgeübt werden. (Quelle: § 242 BGB – Einzelnorm „Leistung nach Treu und Glauben“ |
Schutz von Leben und Gesundheit
Arbeitgeber müssen Arbeitsbedingungen schaffen, die keine Gefahren für Leben oder Gesundheit darstellen. Dazu gehören Maßnahmen zum Arbeitsschutz, zur Unfallverhütung und zur Prävention psychischer Belastungen.
Rechtsgrundlagen: § 618 BGB, § 5 ArbSchG, § 3 ArbStättV, Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), wie etwa die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.
Wahrung der Persönlichkeitsrechte und Gleichbehandlung
Die Persönlichkeitsrechte, Würde und Privatsphäre der Arbeitnehmer sind zu achten. Arbeitgeber müssen Schutz vor Mobbing, Diskriminierung und sexueller Belästigung gewährleisten.
Alle Beschäftigten sind unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder anderen persönlichen Merkmalen gleich zu behandeln. Diskriminierung ist ausdrücklich untersagt.
Rechtsgrundlage: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Schutz materieller Interessen
Arbeitgeber müssen verhindern, dass Arbeitnehmer durch ihre Tätigkeit finanzielle oder sachliche Schäden erleiden. Dazu zählt insbesondere der Schutz des Eigentums der Beschäftigten am Arbeitsplatz.
Besondere Fürsorgepflichten für bestimmte Berufsgruppen
Für schwangere und stillende Frauen, Jugendliche und Menschen mit Behinderung gelten besondere Schutzvorschriften und Fürsorgepflichten durch den Arbeitgeber.
Rechtsgrundlagen: Mutterschutzgesetz (MuSchG – Erfahren Sie hier mehr zur Neuregelung Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz),Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Schutz personenbezogener Daten
Arbeitgeber sind verpflichtet, personenbezogene Daten der Arbeitnehmer vor Missbrauch zu schützen. Dafür müssen technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt werden, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
Rechtsgrundlage: Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Organisations- und Informationspflicht
Es ist für klare Strukturen, ausreichende Information und transparente Kommunikation zu sorgen, insbesondere bei Gefährdungsbeurteilungen und betrieblichen Veränderungen.
Maßnahmen bei Krankheit und nach Unfällen
Arbeitgeber müssen Beschäftigte bei Krankheit oder nach Arbeitsunfällen unterstützen, etwa durch Rücksichtnahme und Maßnahmen zur betrieblichen Wiedereingliederung nach längerer Abwesenheit.
Fürsorgepflicht Arbeitgeber Psyche
Ein besonderer Fokus liegt auf der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz. Arbeitgeber sind verpflichtet, psychische Gefährdungen zu erkennen, zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG umfasst ausdrücklich auch psychische Belastungen. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Psychische Gefährdungsbeurteilung.
Weitere Aspekte der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist nicht nur gesetzlich definiert, sondern sollte immer an die individuellen Gegebenheiten Ihres Betriebs angepasst werden. Was konkret zu Ihren Fürsorgepflichten als Arbeitgeber gehört, hängt von der Unternehmensart, den ausgeübten Tätigkeiten und den persönlichen Umständen Ihrer Beschäftigten ab.
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob Ihre Schutzmaßnahmen noch ausreichend sind oder ob neue Risiken, etwa durch technische Neuerungen oder betriebliche Veränderungen, zusätzliche Schutzmaßnahmen erfordern.
Fürsorgepflicht im Homeoffice und bei mobiler Arbeit
Ein wachsender Bereich der Fürsorgepflicht betrifft das Arbeiten im Homeoffice oder mobiles Arbeiten. Als Arbeitgeber müssen Sie auch hier für sichere Arbeitsbedingungen sorgen, beispielsweise durch ergonomische Beratung, Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel und Hinweise zu den gesetzlichen Pausenregelungen. Ihre Verantwortung für den Arbeitsschutz endet also nicht im Büro, sondern umfasst mitunter auch den privaten Arbeitsplatz Ihrer Beschäftigten.
Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung
Über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus ist es empfehlenswert, präventive Maßnahmen und Gesundheitsprogramme anzubieten, wie zum Beispiel:
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- Betriebliche Sport- oder Entspannungsangebote
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- Workshops zur Stressbewältigung und Resilienz
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- Schulungen zu ergonomischem Arbeiten
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- Arbeitsmedizinische Untersuchungen (neben Pflichtvorsorge auch Wunschvorsorge und Angebotsvorsorge wie die G 37 Untersuchung für Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen)
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- Regelmäßige Mitarbeiterbefragungen zur Arbeitszufriedenheit
Diese Maßnahmen stärken nicht nur die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden. Sie erhöhen auch deren Motivation und Bindung an Ihr Unternehmen, was in Zeiten des Fachkräftemangels ein großer Vorteil ist.
Dokumentation und Nachweis der Fürsorgepflicht
Dokumentieren Sie alle Maßnahmen zur Erfüllung Ihrer Arbeitgeberpflicht sorgfältig. Halten Sie Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungen sowie Gespräche zu Gesundheitsthemen und getroffenen Schutzmaßnahmen lückenlos fest. So können Sie im Streitfall jederzeit nachweisen, dass Sie Ihren Fürsorgepflichten als Arbeitgeber nachgekommen sind.
Fürsorgepflicht bei besonderen Ereignissen und Krisen
In außergewöhnlichen Situationen wie Pandemien, Naturkatastrophen oder anderen Krisen ist die Fürsorgepflicht besonders wichtig. Arbeitgeber müssen schnell auf neue Gefahren reagieren, aktuelle Schutzmaßnahmen ergreifen und ihre Beschäftigten transparent über Risiken und Schutzvorkehrungen informieren.
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers vs. Treuepflicht des Arbeitnehmers
Im Arbeitsverhältnis steht der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers die sogenannte Treuepflicht des Arbeitnehmers gegenüber. Während der Arbeitgeber verpflichtet ist, das Wohl, die Gesundheit und die Rechte der Beschäftigten zu schützen, erwartet das Gesetz von Arbeitnehmenden, dass sie die berechtigten Interessen ihres Arbeitgebers wahren (§ 15 ArbSchG „Pflichten der Beschäftigten“):
„Beschäftigte müssen im Rahmen ihrer Möglichkeiten sowie entsprechend der Anweisungen des Arbeitgebers auf ihre eigene Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit achten. Sie sind außerdem dafür verantwortlich, auch die Sicherheit und Gesundheit anderer Personen zu berücksichtigen, die durch ihr Verhalten bei der Arbeit beeinflusst werden können. Dazu gehört insbesondere, dass sie Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Arbeitsstoffe, Transportmittel und andere Arbeitsmittel sowie Schutzvorrichtungen und persönliche Schutzausrüstung so benutzen, wie es vorgesehen ist.“
(Quelle: § 15 ArbSchG – Einzelnorm)
So setzen Sie Ihre Fürsorgepflicht als Arbeitgeber praktisch um
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- Arbeitsschutz und Gesundheit: Sorgen Sie für sichere und ergonomische Arbeitsplätze, indem Sie beispielsweise passende Bürostühle und höhenverstellbare Tische bereitstellen. Führen Sie regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durch, wie etwa die Gefährdungsbeurteilung für Büros, und setzen Sie gezielte Schutzmaßnahmen gegen Lärm, Staub oder gefährliche Stoffe um. Bieten Sie außerdem Gesundheitsförderung an, etwa durch Impfaktionen, Rückenschulungen oder Betriebssport.
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- Schutz vor psychischen Belastungen: Setzen Sie klare Verhaltensregeln gegen Mobbing, Diskriminierung und sexuelle Belästigung und schaffen Sie Anlaufstellen sowie regelmäßige Schulungen für Ihre Mitarbeitenden. Unterstützen Sie Ihr Team bei hoher Arbeitsbelastung durch flexible Arbeitszeiten, Homeoffice-Möglichkeiten oder externe Beratungsangebote. Führen Sie zudem eine psychische Gefährdungsbeurteilung durch und setzen Sie geeignete Präventionsmaßnahmen um.
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- Wahrung der Persönlichkeitsrechte: Achten Sie darauf, die Privatsphäre Ihrer Mitarbeitenden zu schützen, indem Sie Personaldaten sensibel behandeln und persönliche Anliegen vertraulich behandeln. Fördern Sie einen respektvollen Umgangston und ein wertschätzendes Betriebsklima.
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- Gleichbehandlung und besondere Lebenslagen: Behandeln Sie alle Beschäftigten unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder Behinderung gleich. Berücksichtigen Sie besondere Schutzbedürfnisse, zum Beispiel bei Schwangerschaft, Mutterschutz oder bei Jugendlichen und Schwerbehinderten, indem Sie Arbeitszeiten anpassen oder geeignete Arbeitsmittel bereitstellen.
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- Unterstützung bei Krankheit und nach Unfällen: Organisieren Sie die Wiedereingliederung von Mitarbeitenden nach längerer Krankheit, etwa durch eine stufenweise Rückkehr. Bieten Sie Gespräche und individuelle Unterstützung bei gesundheitlichen oder persönlichen Problemen an.
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- Organisation und Information: Kommunizieren Sie klar und transparent bei betrieblichen Veränderungen, wie Umstrukturierungen oder der Einführung neuer Technologien. Führen Sie regelmäßige Sicherheitsunterweisungen zu relevanten Themen durch, um Ihr Team stets gut zu informieren und zu schützen.
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