Der Arbeitsschutzausschuss ist ein Expertenstab in größeren Unternehmen, der sich mit Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung beschäftigt. Ziel ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu fördern und Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsumfelds zu entwickeln. Die regelmäßigen ASA-Sitzungen bieten eine Plattform für den Austausch zwischen Arbeitgebern, Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und weiteren Experten. Eine gute Vorbereitung aller Teilnehmer ist entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung der besprochenen Maßnahmen und die laufende Verbesserung der Sicherheitskultur in Unternehmen.
Für welche Unternehmen ist der Arbeitsschutzausschuss Pflicht?
Der Arbeitsschutzausschuss ist in Deutschland für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten verpflichtend und spielt eine zentrale Rolle im Rahmen einer ganzheitlichen Arbeitssicherheit. Gesetzlich geregelt ist der ASA im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG):
„Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.“
(Quelle: § 11 ASiG „Arbeitsschutzausschuss“)
In Betrieben mit weniger als 20 Beschäftigten können ASA-Sitzungen auch auf freiwilliger Basis abgehalten werden. Dies ist besonders in Branchen oder Tätigkeiten mit hohem Gefahrenpotenzial, wie beispielsweise in chemischen oder metallverarbeitenden Unternehmen sinnvoll und empfehlenswert, um den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung auch in kleineren Betrieben zu fördern.
Was ist eine ASA-Sitzung?
Der Arbeitsschutzausschuss tagt mindestens einmal im Quartal im Rahmen einer ASA-Sitzung, um bestehende Maßnahmen zu überprüfen und neue Strategien für einen sicheren Arbeitsplatz umzusetzen. Wie eingangs erwähnt, liegt der Vorteil von ASA-Sitzungen darin, dass sich alle relevanten Akteure im Arbeitsschutz regelmäßig an einem Tisch versammeln.
Der Austausch zwischen Experten im arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutz, Arbeitgebern und Sicherheitsbeauftragten ist besonders wertvoll, da unterschiedliches Fachwissen, vielfältige Erfahrungen und verschiedene Perspektiven zusammenkommen. Diese interdisziplinäre Zusammenarbeit ermöglicht es, Probleme im Rahmen einer ASA-Sitzung umfassend zu analysieren, neue Lösungsansätze zu entwickeln und Maßnahmen zu erarbeiten, die im Unternehmen praxisgerecht umsetzbar sind.
Wer nimmt an einer ASA-Sitzung teil?
An einer Arbeitsschutzausschuss-Sitzung (ASA) nehmen gesetzlich vorgeschriebene und optional eingeladene Mitglieder teil. Diese Zusammensetzung ist in § 11 ASiG geregelt. Der Teilnehmerkreis, die unbedingt an ASA-Sitzungen teilnehmen müssen, setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,
- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,
- Betriebsärzten und
- Fachkräften für Arbeitssicherheit ( im Sinne der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit)
- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (§ 22 SGB VII)
Wer kann noch an der ASA-Sitzung teilnehmen?
Neben den im Arbeitssicherheitsgesetz vorgeschriebenen Mitgliedern des Arbeitsschutzausschusses können weitere Personen an den Sitzungen teilnehmen, wenn dies sinnvoll oder notwendig ist, wie:
- Schwerbehindertenvertretung: Gemäß § 178 Abs. 4 SGB IX hat die Schwerbehindertenvertretung das Recht, beratend an den Sitzungen teilzunehmen. Sie vertritt die Interessen schwerbehinderter Mitarbeiter und bringt deren Belange aktiv ein.
- Führungskräfte: Abteilungsleiter oder Teamleiter können eingeladen werden, um spezifische Themen aus ihren Verantwortungsbereichen einzubringen.
- Experten für spezielle Themen: Bei Bedarf können externe Fachleute hinzugezogen werden, wie Brandschutzbeauftragte, Gefahrstoffbeauftragte, Elektrofachkräfte oder Hygienebeauftragte.
- Vertreter der Berufsgenossenschaft (BG) oder Aufsichtsbehörden: Diese können auf Einladung an Sitzungen teilnehmen, um fachliche Unterstützung zu leisten oder bestimmte Themen zu prüfen.
Die wichtigsten Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses
Analyse des betrieblichen Unfallgeschehens | Untersuchung von Arbeitsunfällen und deren Ursachen, um präventive Maßnahmen abzuleiten. |
Beratung über Maßnahmen und Einrichtungen | Entwicklung von Strategien zur Unfallverhütung und zur Minimierung von Gesundheitsgefahren. |
Erfahrungsaustausch | Bewertung bereits umgesetzter Schutzmaßnahmen und Identifikation von Optimierungspotenzialen. |
Koordination der Arbeitssicherheitsaufgaben | Abstimmung der verschiedenen Maßnahmen und Verantwortlichkeiten im Bereich Arbeitsschutz. |
Erarbeitung eines Arbeitsschutzprogramms | Entwicklung eines umfassenden Programms, das auf die spezifischen Anforderungen des Unternehmens abgestimmt ist. |
Beratung bei neuen Verfahren oder Arbeitsmittel | Bewertung sicherheitstechnischer und arbeitsmedizinischer Aspekte bei neuen Arbeitsverfahren oder Gefahr- und Biostoffen. |
Auswertung von Gefährdungsbeurteilungen | Aktualisierung und Anpassung der Gefährdungsbeurteilungen an neue betriebliche Gegebenheiten. |
Planung von Schulungen und Sicherheitsunterweisungen | Organisation von Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter, um das Bewusstsein für Arbeitssicherheit zu stärken. |
Wie läuft eine ASA-Sitzung ab?
Eine Sitzung des Arbeitsschutzausschusses folgt keinem gesetzlich festgelegten Ablauf, sondern wird individuell an die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst. Dennoch gibt es bewährte Strukturen und Themen, die den Ablauf effizient gestalten und die Zielsetzung der Sitzung unterstützen.
- Begrüßung und Vorstellung der Teilnehmer
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Teilnehmer und stellt die Tagesordnung vor. - Überprüfung der Protokolle vorheriger Sitzungen
Zu Beginn wird das Protokoll der letzten Sitzung besprochen. Dabei wird geprüft, welche Maßnahmen umgesetzt wurden und ob weitere Schritte erforderlich sind. - Berichte und Aktuelles
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte und andere Mitglieder berichten über aktuelle Ereignisse wie Unfälle, Beinahe-Unfälle oder festgestellte Mängel im Arbeitsschutz. Ergebnisse von Betriebsbegehungen werden ebenfalls vorgestellt. - Diskussion über Maßnahmen und deren Umsetzung
Es werden konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes diskutiert und beschlossen. Verantwortlichkeiten und Zeitpläne werden dabei klar definiert. - Schulung und Unterweisung
Die Planung von Schulungs- und Unterweisungsmaßnahmen für Mitarbeiter auf Basis der Betriebsanweisungen ist ein zentraler Punkt im Rahmen von ASA-Sitzungen. Dazu gehören auch Übungen wie Evakuierungen oder spezielle Sicherheitstrainings. - Geplante Änderungen im Betrieb
Themen wie bauliche Veränderungen, neue Arbeitsverfahren oder die Einführung neuer Technologien werden besprochen, da sie Auswirkungen auf die Arbeitssicherheit haben können. - Sonstige Themen
Hier können weitere relevante Punkte angesprochen werden, beispielsweise Vorschläge von Mitarbeitern oder neue gesetzliche Anforderungen.
Nachbereitung der ASA-Sitzung
Nach der Sitzung wird ein ASA-Protokoll erstellt, das alle besprochenen Punkte, getroffenen Entscheidungen sowie Zuständigkeiten und Zeitpläne für deren Umsetzung festhält.
Dieses Protokoll dient als Grundlage für die Nachverfolgung der Maßnahmen und wird allen Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Im Idealfall wird es von einem eigenen Protokollführer erstellt, der sich ausschließlich auf die Dokumentation konzentrieren kann. Optional kann das ASA-Protokoll auch vierteljährlich abwechselnd von anderen Teilnehmern erstellt werden.
Im Protokoll wird üblicherweise auch das Datum der nächsten Sitzung festgehalten. Dies dient dazu, die Planung und Organisation der kommenden Sitzung zu erleichtern und sicherzustellen, dass alle Teilnehmer frühzeitig informiert sind. Daneben enthält es weitere wichtige Informationen wie den Ort und die Namen aller Teilnehmer. Um Transparenz zu gewährleisten, erhalten alle Teilnehmer eine Kopie des Protokolls.
Woran viele Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses scheitern?
Ein häufiger Grund ist das Fehlen klarer Ziele und Rollen im betrieblichen Arbeitsschutz.
Wenn die Mitglieder nicht wissen, welche Aufgaben sie haben oder was der Ausschuss erreichen soll, führt dies zu Verwirrung und einem ineffizienten Ablauf.
Um ASA-Sitzungen erfolgreich zu gestalten, sind klare Ziele, eine gute Vorbereitung sowie engagierte und geschulte Mitglieder entscheidend. Regelmäßige Nachverfolgung der Maßnahmen und eine transparente Kommunikation stärken zudem die Effektivität des Arbeitsausschusses und das Vertrauen der Belegschaft in dessen Arbeit. |
- Eine mangelnde Vorbereitung, wie das Fehlen einer strukturierten Tagesordnung, sorgt dafür, dass wichtige Themen nicht umfassend genug oder gar nicht behandelt werden oder Diskussionen ins Leere laufen.
- Ein weiteres Problem ist fehlendes Engagement der Teilnehmer. Wenn Mitglieder passiv bleiben oder sich nicht einbringen, leidet die Motivation aller Beteiligten. Hinzu kommt, dass unzureichend geschulte Mitglieder oft nicht über das nötige Wissen verfügen, um fundierte Beiträge zu leisten.
- Zudem scheitern viele Sitzungen an der fehlenden Nachverfolgung beschlossener Maßnahmen. Ohne klare Verantwortlichkeiten und regelmäßige Überprüfung werden Entscheidungen oft nicht umgesetzt, was Frustration und einen Vertrauensverlust zur Folge hat.
Schließlich trägt auch eine mangelhafte Kommunikation dazu bei, dass ASA-Sitzungen scheitern. Wenn Ergebnisse und Protokolle nicht transparent kommuniziert werden, verlieren Mitarbeiter das Vertrauen in den Ausschuss und sehen keinen Mehrwert in dessen Arbeit.
Wie bereitet man eine ASA-Sitzung am besten vor?
Eine gründliche Vorbereitung ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Arbeitsschutzausschuss-Sitzung (ASA). Hier sind die wichtigsten Schritte, um die Sitzung effizient und zielgerichtet zu organisieren:
1. Einladung der Teilnehmer | Der Arbeitgeber oder eine beauftragte Person ist dafür verantwortlich, alle relevanten Mitglieder rechtzeitig einzuladen. Die Einladung sollte mindestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen und alle notwendigen Informationen wie Datum, Uhrzeit, Ort (oder Link für Online-Meetings) sowie die Tagesordnung enthalten. |
2. Erstellung einer detaillierten Tagesordnung: | Die Tagesordnung sollte gut strukturiert sein und alle relevanten Themen enthalten, wie: Überprüfung des Protokolls der letzten Sitzung Analyse von Arbeitsunfällen und Beinahe-Unfällen Diskussion über Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes Planung von Schulungen und Unterweisungen Besprechung von geplanten betrieblichen Änderungen |
3. Versand von Unterlagen: | Relevante Unterlagen wie Berichte, Statistiken oder Ergebnisse von Betriebsbegehungen sollten vorab an die Teilnehmer verschickt werden. Dies ermöglicht eine gute Vorbereitung und fördert produktive Diskussionen. |
4. Klärung organisatorischer Details: | Stellen Sie sicher, dass der Sitzungsort (als Online- oder Präsenz-Sitzung) gut organisiert ist. Bei Online-Meetings sollten technische Voraussetzungen wie stabile Internetverbindungen und funktionierende Tools gewährleistet (Headsets mit integriertem Mikrofon) gewährleistet sein. |
5. Definition von Verantwortlichkeiten: | Legen Sie vorab fest, wer die Sitzung leitet, wer das Protokoll führt und wer für die Präsentation bestimmter Themen zuständig ist. |
6. Priorisierung der Themen: | Beginnen Sie mit den wichtigsten und dringlichsten Punkten auf der Tagesordnung, um sicherzustellen, dass diese ausreichend behandelt werden. |
Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung Ihrer ASA-Sitzungen
Gerade für Unternehmen, die neu einen Arbeitsschutzausschuss eingerichtet haben oder für Betriebe mit knapp bemessenen Zeitressourcen, kann die Organisation einer ASA-Sitzung eine Herausforderung sein. Als externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie dabei mit unserer Erfahrung, um eine strukturierte Vorbereitung und effektive Durchführung Ihrer Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen sicherzustellen.