Betriebsanweisung erstellen lassen.

Mit einer Betriebsanweisung schützen Sie Ihre Mitarbeiter und sorgen für ein sicheres Arbeitsumfeld. Alle Gefährdungen und Risiken in einem Unternehmen werden mittels einer oder mehrerer Gefährdungsbeurteilungen ermittelt. Anhand dieser Beurteilung erstellen wir unsere Betriebsanweisungen, um die Erkenntnisse der Gefährdungsbeurteilung an Ihre Mitarbeiter weiterzugeben.

Ob eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe, eine Betriebsanweisung biologische Stoffe oder für eine Betriebsanweisung Ihre Maschinen und Anlagen: Wir erstellen alle gesetzlich verpflichteten Betriebsanweisungen für alle Arbeitsmittel sowie Arbeitstätigkeiten und sorgen für eine rechtssichere Dokumentation.

Darüber hinaus führen wir praxisnahe Unterweisungen für Ihre Mitarbeiter durch: Von allgemeinen Arbeitsschutzunterweisungen bis hin zu speziellen Schulungen im Umgang mit Gefahrstoffen.

Als zertifizierte Sicherheitsingenieure und erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit erstellen wir nicht nur Betriebsanweisungen, sondern betreuen Unternehmen aus allen Branchen in ganz Deutschland in sämtlichen Belangen des Arbeitsschutzes.

gefährdung weiß

Unsere Betriebsanweisungen.

Was kostet eine Betriebsanweisung?

Betriebsanweisung erstellen

ab
69 / Stück
  • Individuelles Vorgespräch
  • Ermittlung der Gefahren
  • Erstellung der Betriebsanweisung

Weitere Dienstleistungen

durch unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Lärmmessungen am Arbeitsplatz
  • Erstellen von Betriebsanweisungen
  • Unterweisungen zum Arbeitsschutz
  • Schulungen zum Arbeitsschutz
  • Individuelle Beratung zur Arbeitssicherheit

Ist eine Betriebsanweisung Pflicht?

Ja, Betriebsanweisungen sind in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben und spielen eine zentrale Rolle im Bereich Arbeitssicherheit: Eine Betriebsanweisung gibt klare Verhaltensregeln für den Umgang mit Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen und biologischen Stoffen.

Die Pflicht zur Erstellung ergibt sich aus verschiedenen gesetzlichen Vorgaben wie dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und Biostoffverordnung (BioStoffV).

Wichtig: Eine Betriebsanweisung muss erstellt werden, bevor Arbeitsmittel, Maschinen oder Gefahrstoffe erstmals verwendet werden.

Gesetzlich vorgeschriebene Betriebsanweisungen

Die Erstellung von Betriebsanweisungen ist in folgenden Fällen Pflicht:

  1. Gefahrstoffe: Nach § 14 GefStoffV muss für Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen eine schriftliche Betriebsanweisung in verständlicher Form und Sprache erstellt werden.
  2. Biologische Arbeitsstoffe: Laut § 14 BioStoffV ist ebenfalls eine schriftliche arbeitsbereichs- und biostoffbezogene Betriebsanweisung erforderlich.
  3. Arbeitsmittel: Gemäß § 12 der BetrSichV muss eine Betriebsanweisung vorliegen, bevor Arbeitsmittel erstmals verwendet werden.

Ausnahmen für Betriebsanweisungen

Im § 12 (2) BetrSichV findet sich auch ein Hinweis darauf, wann eine Betriebsunterweisung ersetzt werden kann:

„Der Arbeitgeber kann anstelle einer Betriebsanweisung auch die mitgelieferte Gebrauchsanleitung oder Betriebsanleitung des Herstellers nutzen, sofern diese alle erforderlichen Informationen enthält, die normalerweise in einer Betriebsanweisung stehen.“

Sind Gebrauchsanleitungen ein praxistauglicher Ersatz für Betriebsanweisungen?

Gebrauchsanleitungen oder Betriebsanleitungen, die vom Hersteller mitgeliefert werden, enthalten wichtige Informationen zur sicheren Verwendung von Maschinen oder Arbeitsmitteln. Sie sind jedoch in erster Linie darauf ausgelegt, die sachgemäße Bedienung zu erklären und alle Lebensphasen des Produkts – von der Montage bis zur Wartung – abzudecken.

In einem Notfall oder bei einem Arbeitsunfall bieten sie oft nicht die dringend benötigten, spezifischen Informationen für schnelles und sicheres Handeln. Zudem fehlen häufig betriebs- und tätigkeitsbezogene Details, die für den individuellen Arbeitsschutz notwendig sind.

Was ist der Sinn einer Betriebsanweisung?

Im Gegensatz Betriebs- und Gebrauchsanleitungen sind Betriebsanweisungen speziell auf den Arbeitsplatz und die Tätigkeiten im Unternehmen zugeschnitten. Sie konzentrieren sich auf:

 

Daher können Gebrauchsanleitungen Betriebsanweisungen nur dann ersetzen, wenn sie alle erforderlichen Inhalte einer Betriebsanweisung auf einen Blick abdecken,  was in der Praxis nicht der Fall ist.

Ihre Vorteile bei Betriebsanweisungen

  • Praxisnähe und Verständlichkeit: Betriebsanweisungen sind klar strukturiert und auf die spezifischen Arbeitsbedingungen im Unternehmen abgestimmt. Dadurch sind sie für die Beschäftigten leicht verständlich und direkt anwendbar.
  • Rechtssicherheit: Mit einer ordnungsgemäß erstellten Betriebsanweisung erfüllen Sie als Arbeitgeber Ihre gesetzlichen Pflichten nach Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und weiteren Vorschriften, wie der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.
  • Effiziente Unterweisungen: Die kompakte Darstellung relevanter Informationen erleichtert Schulungen und sorgt dafür, dass Mitarbeitende die Sicherheitsvorgaben besser verstehen und einhalten können.
  • Schneller Zugriff: Betriebsanweisungen werden an gut sichtbaren Orten ausgehängt, sodass Beschäftigte wichtige Informationen jederzeit nachlesen können, was bei umfangreichen Gebrauchsanleitungen keineswegs der Fall ist.
  • Unfallprävention: Durch klare Vorgaben zu Schutzmaßnahmen und Verhalten bei Störungen oder Unfällen tragen Betriebsanweisungen maßgeblich zur Reduzierung von Risiken am Arbeitsplatz bei.

Wie viel kostet eine Betriebsanweisung?

Je nach Aufwand der anzufertigenden Betriebsanweisung beginnt der Grundpreis bei uns bereits ab 69 € pro Stück. Dabei ist neben einem individuellen Vorgespräch und der Erstellung auch die Dokumentation Ihrer Betriebsanweisung inkludiert.

Wer erstellt eine Betriebsanweisung?

Grundsätzlich liegt die  Verantwortung für die Erstellung von Betriebsanweisungen bei Ihnen als Arbeitgeber. Die Grundlage für die Betriebsanweisung ist die Gefährdungsbeurteilung gemäß des Arbeitsschutzgesetzes (§ 5 ArbSchG), die mögliche Risiken und Schutzmaßnahmen ermittelt.

Sie können diese Aufgabe auch delegieren. Eine interne oder externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, ein Betriebsarzt oder der Sicherheitsbeauftragte Ihres Unternehmens können Sie bei der Erstellung Ihrer Betriebsanweisungen mit ihren Fachkenntnissen unterstützen.

Was muss in einer Betriebsanweisung stehen?

Eine Betriebsanweisung sollte alle relevanten Informationen enthalten, die für den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln oder die Durchführung von Tätigkeiten erforderlich sind. Dabei sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Die genaue Bezeichnung des Arbeitsmittels, angepasst an den Hersteller, die Branche oder den Betrieb.
  • Eine Beschreibung der Tätigkeiten oder Verwendungszwecke, für die das Arbeitsmittel vorgesehen ist.
  • Regelungen zur Zuständigkeit bei Instandhaltungsarbeiten und Reparaturen.
  • Hinweise zur fachgerechten Entsorgung von Verbrauchsmaterialien, die während der Nutzung anfallen.

Aufbau und Gestaltung einer Betriebsanweisung

Eine Betriebsanweisung sollte idealerweise auf einer DIN A4-Seite Platz haben sowie übersichtlich und verständlich sein. Dadurch stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter alle relevanten Information schnell erfassen können.

Um verschiedene Arten von Betriebsanweisungen auf den ersten Blick zu unterscheiden, ist auch eine farbliche Gestaltung wichtig:

  • Rot für Gefahrstoffe
  • Grün für biologische Arbeitsstoffe
  • Blau für Arbeitsmittel oder Tätigkeiten

 

Zusätzlich sollten Piktogramme und Symbole eingesetzt werden, um Gefahren, Schutzmaßnahmen oder Verhaltensregeln visuell darzustellen.

Deutschlandweit für Ihre Arbeitssicherheit im Einsatz

Als erfahrene Sicherheitsfachkräfte betreuen wir Sie rechtssicher und bedarfsgerecht: Direkt vor Ort in Ihrem Unternehmen oder digital per Online-Beratung.

Durch diese flexible Betreuungsform bieten wir Ihnen genau den Service, den Sie sich für die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen wünschen.

karte Gefaehrdungsbeurteilung