Gefährdungsbeurteilung Metallbau.

Als langjährige Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure betreuen wir von Gefährdungsbeurteilungen.com Schlossereien, Metallbauwerkstätten, Stahl- und Konstruktionsbaubetriebe, kleine und mittelständische Maschinenbaubetriebe, Werkzeug- und Formenbauer sowie weitere Branchen aus dem metallverarbeitenden Sektor.

Mit unserer Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung Metallbau halten Sie sämtliche gesetzlichen Vorgaben unbürokratisch ein und sind optimal auf eine Prüfung durch die Arbeitsschutzbehörden vorbereitet. Optional bieten wir branchenspezifische digitale Vorlagen, damit Sie Ihre Gefährdungsbeurteilun selbst durchführen können.

Falls Ihnen das nötige Fachwissen dafür fehlt oder Sie Ihre Zeit lieber in Ihre Kernkompetenz investieren möchten, übernehmen unsere Sicherheitsingenieure das deutschlandweit für Sie.

Gefaehrdungsbeurteilung weiß

Gefährdungsbeurteilungen Metallbau

Was kostet eine Gefährdungsbeurteilung Metallbau?

Was kostet die Gefährdungsbeurteilung Metall?

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480 / Stück
  • erstellt durch unsere Sicherheitsingenieure
  • Nach den Vorgaben der BG
  • rechtssicher und geprüft
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Weitere SiFa Dienstleistungen

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  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Betriebsanweisungen
  • Lärmmessungen am Arbeitsplatz
  • Regalprüfungen
  • Vorbereitung auf BG Kontrolle

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Wir verfassen Gefährdungsbeurteilungen für alle Berufsgenossenschaften

FAQ rund um die Gefährdungsbeurteilung Metall

Warum braucht ein Metallbaubetrieb eine Gefährdungsbeurteilung?

Jeder Betrieb ab einem Mitarbeiter ist in Deutschland nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (§ 5 ArbSchG „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“). Dabei müssen Arbeitgeber im Rahmen Ihrer Fürsorgepflichten Gefährdungen am Arbeitsplatz systematisch identifizieren, bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen umsetzen. Dies gilt für alle Betriebe unabhängig von ihrer Größe und umfasst somit auch die spezifischen Risiken in einer Schlosserei oder jedem anderen metallbearbeitenden oder metallverarbeitenden Unternehmen.

Die  weitere gesetzliche Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 BetrSichV), der Gefahrstoffverordnung sowie der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV).

 

Was sind typische Gefährdungen in Metallbau und Schlosserei?

Die Arbeit in einer Metallbauwerkstatt oder Schlosserei bringt zahlreiche Gefahren mit sich, die nicht nur die Sicherheit der Mitarbeiter, sondern auch den reibungslosen Betrieb des Unternehmens beeinträchtigen können. Bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für Metallbaubetriebe berücksichtigen wir die nachfolgenden branchenspezifischen Risiken.

  • Mechanische Risiken entstehen an Drehmaschinen, Fräsen, Bohrmaschinen oder Pendel- und Bandschleifmaschinen.
  • Quetschungen, Schnittverletzungen durch scharfkantige Bleche und unbeabsichtigte Eingriffe in bewegte Maschinenteile zählen zu den häufigsten Unfallursachen.
  • Thermische und elektrische Gefährdungen treten beim Schweißen und Trennen auf. Funkenflug und heiße Bauteile verursachen Verbrennungen oder Brände. In feuchten Bereichen dürfen nur zugelassene Schweißstromquellen verwendet werden.
  • Gefahrstoffe wie Schweißrauche, Schleifstäube oder Kühlschmierstoffe belasten die Atemluft. Die Beurteilung muss die Vorgaben der TRGS 528 zu schweißtechnischen Arbeiten berücksichtigen. Optische Strahlung beim Lichtbogenschweißen gefährdet zudem Augen und Haut. Mehr zu Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe lesen Sie auf unserer Seite Betriebsanweisung Gefahrstoffe.
  • Lärm und Vibrationen durch Schleifer oder Druckluftwerkzeuge unterliegen den verbindlichen Grenzwerten der LärmVibrationsArbSchV. Bei der manuellen Lastenhandhabung von schweren Bauteilen müssen Sie Krane oder geeignete Anschlagmittel nutzen.
  • Brandgefahren und Explosionsgefahren resultieren aus Funkenflug sowie der Lagerung brennbarer Gase. Beim Schleifen von Aluminium oder Magnesium besteht Staubexplosionsgefahr. Eine sachgerechte Raumlüftung und freie Fluchtwege bestimmen die sichere Arbeitsumgebung.
  • Psychische Belastungen in metallverarbeitenden Betrieben entstehen häufig durch Termindruck, ständigen Lärm oder Hitze am Arbeitsplatz. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber seit 2013 zur eigenständigen Beurteilung psychisch belastender Faktoren. Auf unserer Seite psychische Gefährdungsbeurteilung finden Sie weiterführende Informationen darüber.

 

Warum ist eine Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV im Metallbau vorgeschrieben?

Neben der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung gemäß dem ArbSchG verlangt § 6 GefStoffV („Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung“) für jede Tätigkeit mit Gefahrstoffen eine zusätzliche Beurteilung.

Gefahrstoffe sind im Metallbau ein fester Bestandteil der täglichen Arbeitsprozesse. Zu den typischen Emissionen und Stoffen gehören Schweißrauche, die bei Arbeiten mit hochlegierten Stählen krebserzeugend wirken können. Hinzu kommen Schleifstäube, Kühlschmierstoffe mit dem Risiko für Hautekzeme und Allergien, Beizen aus Säuren, Entfetter, Lösungsmittel, Korrosionsschutzmittel und Lacke.

Die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung werden u. a. durch die Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 400 („Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“) und TRGS 528 („Schweißtechnische Arbeiten“) konkretisiert.

Bei Besichtigungen durch die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) gehört eine fehlende Gefährdungsbeurteilung gemäß der Gefahrstoffverordnung zu häufigen Beanstandungspunkten.

Begleitet und konkretisiert werden diese Vorschriften durch zahlreiche DGUV-Vorschriften, DGUV-Regeln und DGUV Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie durch die branchenspezifischen Handlungshilfen der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM), die für die meisten Metallbaubetriebe in Deutschland zuständig ist.

 

Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung gemäß der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung durchzuführen?

Gemäß § 3 LärmVibrationsArbSchV („Gefährdungsbeurteilung“) müssen Sie als Arbeitgeber feststellen, ob Ihre Mitarbeiter am Arbeitsplatz Lärm oder Vibrationen ausgesetzt sein könnten. Hinsichtlich der Auslösewerte für Lärm beginnt die Pflicht zu Schutzmaßnahmen nach § 6 LärmVibrationsArbSchV („Auslösewerte bei Lärm“) bei einem unteren Wert von 80 dB(A) als Tagesdurchschnitt oder einem Spitzenpegel von 135 dB(C). Ab diesen Werten müssen Sie als Arbeitgeber Gehörschutz als persönliche Schutzausrüstung anbieten und Ihre Beschäftigten über die Lärmgefahren informieren.

Bezüglich der Auslösewerte für Vibrationen gelten festgelegte Tagesexpositionspegel über einen Zeitraum von acht Stunden nach § 9 LärmVibrationsArbSchV („Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte für Vibrationen“). Bei Hand-Arm-Vibrationen liegt der Auslösewert bei 2,5 m/s² und der absolute Expositionsgrenzwert bei 5 m/s². Für Ganzkörper-Vibrationen gilt der Auslösewert ab 0,5 m/s². Der Expositionsgrenzwert beträgt in diesem Fall 1,15 m/s².

Die mit der Exposition durch Lärm oder Vibrationen verbundenen Gefährdungen müssen Sie  nach § 3 LärmVibrationsArbSchV unabhängig voneinander beurteilen und danach in Ihrer Gefährdungsbeurteilung zusammenführen.

 

Wer darf die Gefährdungsbeurteilung Metallbau durchführen?

Verantwortlich für die Gefährdungsbeurteilung ist nach § 3 ArbSchG der Arbeitgeber, also Inhaber oder Geschäftsführer des Metallbaubetriebs. Die Durchführung darf jedoch nicht beliebig delegiert werden. Mehrere Vorschriften verlangen, dass nur fachkundige Personen die Beurteilung erstellen dürfen.

Diese Anforderung steht in § 3 Abs. 3 BetrSichV für Gefährdungen durch Arbeitsmittel, in § 6 Abs. 11 GefStoffV für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und in § 5 LärmVibrationsArbSchV für Lärm- und Vibrationsexpositionen. Im Metallbau gelten diese drei Anforderungen parallel, weil Schleifmaschinen, Schweißrauche und Lärmquellen meistens gleichzeitig im Betrieb auftreten.

Als fachkundig nennen die Verordnungen die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt. Verfügen Sie als Arbeitgeber selbst nicht über die nötige Fachkunde, müssen Sie sich fachkundig beraten lassen. Unsere Sicherheitsingenieure verfügen über diese Fachkunde und kennen die branchenspezifischen Anforderungen im Metallbau. Wir übernehmen die Gefährdungsbeurteilung Ihres Unternehmens rechtssicher und dokumentieren sie gemäß den gesetzlichen Vorgaben, wie u. a. in § 6 ArbSchG („Dokumentation“).

 

Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung Metallbau aktualisiert werden?

Eine Aktualisierung ist immer dann nötig, wenn sich betriebliche Gegebenheiten ändern. Typische Anlässe sind die Anschaffung neuer Maschinen, neue Verfahren wie der Einstieg in das Laserstrahlschweißen, ein Arbeitsunfall oder Beinaheunfall, neue Gefahrstoffe, bauliche Veränderungen der Werkstatt oder eine Schwangerschaftsmeldung. Auch die Ergebnisse der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen Ihrer Mitarbeiter können eine Anpassung Ihrer Gefährdungsbeurteilung Metallbau notwendig machen.

Unabhängig davon empfehlen wir eine regelmäßige Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung mindestens alle ein bis zwei Jahre. Eine umfassende Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage, um diese Risiken systematisch zu erfassen und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen und gegebenenfalls anzupassen. Dies schützt nicht nur die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter, sondern trägt auch zu einem sicheren und effizienten Betriebsablauf in Ihrem Unternehmen bei.

Unsere digitalen Vorlagen für Ihre Gefährdungsbeurteilung in der Metallverarbeitung

Für metallverarbeitende Unternehmen, die ihre Gefährdungsbeurteilung selbst erstellen möchten, bieten wir branchenspezifische digitale Vorlagen zum sofortigen Download. Unsere Gefährdungsbeurteilungen-Vorlagen enthalten vorgefertigte Textbausteine für die typischen Tätigkeiten im Metallbau, darunter Schweißen mit MIG, MAG, WIG und E-Hand, Brennschneiden, Löten, Schleifen und Trennen, Stanzen, Abkanten, Tafelscheren sowie die Bedienung spanender Maschinen wie Drehbänke, Fräs- und Bohrmaschinen.

Unsere Vorlagen bilden den fachlichen Rahmen, den Sie an die konkreten Arbeitsplätze, Maschinen und Verfahren in Ihrem Betrieb anpassen müssen.

Bei gesetzlichen Änderungen oder neuen Erkenntnissen im Arbeitsschutz pflegen wir diese Neuerungen automatisch in unsere digitalen Vorlagen ein. Dadurch arbeiten Sie zu 100 % rechtssicher sowie auf aktuellem Stand und sparen obendrein wertvolle Arbeitszeit.

Ihre Vorteile mit uns

Wir erstellen Ihre Gefährdungsbeurteilung stets nach den aktuellen BG-Vorgaben. Sie erhalten von uns eine rechtssichere, von allen Behörden anerkannte Dokumentation mit individueller Expertenberatung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.

In ganz Deutschland für Sie da. Ihre Experten für Arbeitssicherheit

Unsere Dienstleistungen im Bereich Arbeitssicherheit und Gefährdungsbeurteilungen stehen Unternehmen in ganz Deutschland zur Verfügung, unabhängig von der Branche oder der Unternehmensgröße.

Ob Sie eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung benötigen oder spezifische Anforderungen haben wie eine Gefährdungsbeurteilung für Metallbau oder eine Kfz-Werkstatt: Die Experten von Gefährdungsbeurteilungen.com sind Ihre unkomplizierten und verlässlichen Partner ab Ihrem ersten Mitarbeiter.

Gefaehrdungsbeurteilung in ganz Deutschland