Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Ihr Dienstleister für Arbeitssicherheit in ganz Deutschland
Sie suchen eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Ihren Betrieb persönlich betreut? Egal, ob Ihre Sicherheitsfachkraft direkt in Ihr Unternehmen kommt oder Ihre Anliegen mit Ihnen auf digitalem Weg bespricht: Bei Gefährdungsbeurteilungen.com werden Sie immer von Ihrem fest zugeteilten Ansprechpartner betreut, der Ihr Unternehmen und seine Abläufe kennt.
Ob sicherheitstechnische Betreuung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2, eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen oder fachkundige Unterstützung bei Betriebskontrollen: Wir sind deutschlandweit für Unternehmen aller Größen und Branchen im Einsatz und von allen Berufsgenossenschaften zugelassen.
Unsere Leistungen als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Beratung und Unterstützung
Wir beraten Sie in allen Belangen des Arbeitsschutzes: angefangen bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen über die Beschaffung von Maschinen und technischen Arbeitsmitteln bis hin zur Auswahl Ihrer persönlichen Schutzausrüstungen, wie z. B. gegen Absturz (PSAgA). Darüber hinaus unterstützen wir Sie deutschlandweit bei der Vorbereitung und Durchführung der vierteljährlichen Sitzungen Ihres Arbeitsschutzausschusses (ASA-Sitzungen) und stellen den SiGeKo für den Arbeitsschutz auf Ihrer Baustelle.
Gefährdungsbeurteilung erstellen und fortschreiben
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ermitteln die Gefährdungen an Ihren Arbeitsplätzen, leiten Schutzmaßnahmen nach der gesetzlichen Rangfolge ab und dokumentieren das Ergebnis rechtssicher. Wie der Ablauf im Einzelnen aussieht, erfahren Sie auf unserer Seite Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen.
Welche Strafen und Konsequenzen drohen können, wenn Sie keine Gefährdungsbeurteilung durchführen oder sie nicht rechtzeitig aktualisieren, können Sie in unserem Blogbeitrag „Fehlende Gefährdungsbeurteilung“ nachlesen.
Betriebsanweisungen und Unterweisungen
Wir erstellen verständliche Betriebsanweisungen für Tätigkeiten und Arbeitsmittel sowie für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen und biologischen Stoffen nach den Vorgaben des § 14 GefStoffV („Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten“) beziehungsweise § 14 BiostoffV („Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten“).
Auf dieser Grundlage unterweisen wir Ihre Beschäftigten mündlich, wie es § 12 ArbSchG („Unterweisung“) vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Veränderungen und in regelmäßigen Abständen verlangt, im Gefahrstoff- und Biostoffbereich mindestens jährlich.
Jede Sicherheitsunterweisung halten wir mit Inhalt und Datum fest, sodass der Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und Ihrer Berufsgenossenschaft rechtssicher vorliegt.
Rechtssichere Arbeitsschutzdokumentation und Kontrolle
Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit von Gefährdungsbeurteilungen.com prüft bei regelmäßigen Betriebsbegehungen, ob die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den DGUV-Vorschriften, wie der DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“), in Ihrem Unternehmen eingehalten werden.
Die Ergebnisse halten wir in Begehungsprotokollen, Maßnahmenplänen und Unterweisungsnachweisen fest, sodass bei einer Prüfung durch die Arbeitsschutzbehörde oder nach einem Arbeitsunfall vollständige Nachweise vorliegen. Das senkt Ihr Haftungsrisiko und beugt Geldbußen vor, die bei Verstößen nach § 25 ArbSchG („Bußgeldvorschriften“) bis zu 30.000 Euro betragen können.
Unsere Dienstleistungen als SiFa.
Ihre Vorteile mit einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit auf einen Blick
- Schutz vor wirtschaftlichen Risiken: Schon ein einziger Arbeitsunfall kann schwerwiegende Folgen haben, etwa Produktionsausfälle und Lieferverzögerungen. Das gilt besonders, wenn in Ihrem Unternehmen Gefahrstoffe im Einsatz sind oder in explosionsgefährdeten Bereichen gearbeitet wird. Mit uns an Ihrer Seite senken Sie diese betrieblichen Risiken.
- Sicherheit bei Behördenkontrollen: Wir stehen Ihnen bei Besuchen der Berufsgenossenschaft oder des Gewerbeaufsichtsamts zur Seite, und das schon lange davor. So sehen Sie jeder Kontrolle gelassen entgegen, weil alle Arbeitsschutzdokumente und Nachweise aktuell und schnell zur Hand sind.
- Gesündere Mitarbeiter: Professioneller Arbeitsschutz senkt nachweislich krankheitsbedingte Ausfälle. Durch vorbeugende Maßnahmen und regelmäßige Schulungen bleiben Ihre Mitarbeiter gesund und leistungsfähig.
- Verbessertes Arbeitsklima: Fachgerechter Arbeitsschutz schafft ein sicheres Arbeitsumfeld. Ihre Mitarbeiter fühlen sich wertgeschätzt, was sich auf die Motivation und Leistung auswirkt. Für Sie bedeutet das, dass Sie Ihre Fürsorgepflicht als Arbeitsgeber vollumfänglich erfüllen.
- Erfüllung von Kundenanforderungen: Viele Auftraggeber und Ausschreibungen verlangen Nachweise im Arbeitsschutz. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung aller vorgeschriebenen Dokumentationen für Ihre Kundenanfragen.
Was kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Grundbetreuung*
ab-
Inkl. aller Fahrt- und Spesenkosten
-
Bereitstellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit
-
Durchführung der Betriebsbegehungen
-
Erstellung der Begehungsprotokolle
-
Teilnahme und Moderation der ASA Sitzungen
-
Unterweisungen Arbeitsschutz (online & vor Ort)
-
Jahresabschlussbericht zur Arbeitssicherheit
-
Individuelle Expertenberatung
-
All unsere SiFa´s sind auch Ingenieure
Weitere SiFa Dienstleistungen
alles aus einer Hand-
Gefährdungsbeurteilungen
-
Betriebsanweisungen
-
Lärmmessungen am Arbeitsplatz
-
Regalprüfungen
-
Vorbereitung auf BG Kontrolle
FAQ zur externen Sicherheitsfachkraft
Die sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 und ASiG durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit gibt es bei uns schon ab 49 € pro Monat, ohne versteckte Kosten und mit transparenter Kostenstruktur. Damit erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen an die Arbeitssicherheit, ohne selbst eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ausbilden zu müssen.
Mit unserer sicherheitstechnischen Grundbetreuung erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten im Arbeitsschutz, also die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes, der Arbeitsstättenverordnung sowie der relevanten Technischen Regeln und DGUV-Vorschriften. Die monatliche Grundgebühr ab 49 € deckt die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen ab. Zusatzkosten entstehen nur bei besonderen Wünschen, etwa zusätzlichen Standortbegehungen, weiteren Unterweisungen oder umfangreichen Gefährdungsbeurteilungen. Darüber informieren wir Sie immer vorab, Sie entscheiden, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen.
Eine Sicherheitsfachkraft (SiFa) nimmt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes im Unternehmen ein. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, den Arbeitgeber und die Beschäftigten in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu beraten und zu unterstützen. Zu den wichtigsten Befugnissen und Aufgaben gehören:
- Identifizierung potenzieller Risiken am Arbeitsplatz
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
- Entwicklung und Empfehlung von Schutzmaßnahmen zur Minimierung erkannter Gefahren
- Beratung bei der Planung und Einrichtung von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen
- Mitwirkung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen und Sicherheitsunterweisungen für Mitarbeiter
- Unterstützung bei behördlichen Kontrollen und Begehungen
- Teilnahme an den vierteljährlichen ASA-Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hat das Recht, sicherheitsrelevanten Bereiche des Unternehmens zu begutachten und Informationen einzuholen. Sie kann Verbesserungsvorschläge unterbreiten und bei der Auswahl von Schutzausrüstungen mitwirken, wie beispielsweise die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Wichtig dabei zu beachten ist, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit eine beratende Funktion innehat. Sie besitzt keine Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbeitern, sondern unterstützt den Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner Pflichten im Arbeitsschutz.
Die vorgeschriebene Einsatzzeit ergibt sich aus zwei Faktoren. Erstens aus der Betreuungsgruppe, der Ihr Betrieb nach der DGUV Vorschrift 2 zugeordnet wird. Unterschieden werden drei Gruppen, von Gruppe I mit hohem bis Gruppe III mit geringem Gefährdungspotenzial. Die Zuordnung erfolgt über den WZ-Code Ihrer Branche. Zweitens aus der Zahl der Beschäftigten.
Eine vollständige Liste der WZ-Codes zur Berechnung der vorgeschriebenen Einsatzzeit finden Sie in Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 („Zuordnung der Betriebsarten zu den Betreuungsgruppen, Abschnitt IV“).
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten: Wir ermitteln im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung Ihren genauen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuungsumfang.
Beide Bezeichnungen sind gleichbedeutend. Das Kürzel Sifa steht sowohl für Sicherheitsfachkraft als auch für Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Abkürzung FASI bezeichnet die Fachvereinigung Arbeitssicherheit e. V. und ist nicht, wie oft angenommen, ein Synonym für die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Die Pflicht zur sicherheitstechnischen Betreuung besteht ab dem ersten Beschäftigten. Der Umfang richtet sich nach Betriebsgröße und Betriebsart und ist in der DGUV Vorschrift 2 geregelt, die vier Betreuungsmodelle vorsieht.
- Die Regelbetreuung nach Anlage 1 gilt für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten.
- Die Regelbetreuung nach Anlage 2 gilt für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten und teilt sich in Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung.
- Das alternative Unternehmermodell nach Anlage 3 steht Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten offen, sofern der Unternehmer aktiv eingebunden ist und sich entsprechend schulen lässt.
- Das Kompetenzzentrenmodell nach Anlage 4 ist eine weitere alternative Betreuungsmöglichkeit für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten.
Welche Variante für Sie gilt, hängt von den Vorgaben Ihrer Berufsgenossenschaft ab. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag DGUV Vorschrift 2. Gerne prüfen wir das für Sie in einer kostenlosen Erstberatung.
Der Sicherheitsbeauftragte (Sibe) ist ein Beschäftigter aus dem eigenen Betrieb, der den Arbeitgeber ehrenamtlich bei der Unfallverhütung unterstützt, auf Mängel hinweist und als Ansprechpartner für die Kollegen dient. Anders als die Fachkraft für Arbeitssicherheit bringt er keine sicherheitstechnische Ausbildung mit und berät nicht fachlich. Seine Bestellung richtet sich nach § 22 SGB VII („Sicherheitsbeauftragte“).
Seit dem 29. Mai 2026 besteht die pauschale Bestellpflicht erst ab 50 Beschäftigten. Bei 20 bis unter 50 Beschäftigten gilt sie nur, wenn die Gefährdungsbeurteilung eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit ergibt.
Wenn Sie einen oder mehrere Ihrer Mitarbeiter zu Sicherheitsbeauftragten ausbilden lassen möchten oder einen Auffrischungskurs für Ihren Sibe suchen, bieten wir Ihnen eine eintägige Online-Qualifizierung. Darin lernen angehende und praktizierende Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz kennen. Hier geht es zu unserer Sicherheitsbeauftragten-Schulung.
Die vorgeschriebene Einsatzzeit ergibt sich aus zwei Faktoren. Erstens aus der Betreuungsgruppe, der Ihr Betrieb nach der DGUV Vorschrift 2 zugeordnet wird. Unterschieden werden drei Gruppen, von Gruppe I mit hohem bis Gruppe III mit geringem Gefährdungspotenzial. Die Zuordnung erfolgt über den WZ-Code Ihrer Branche. Zweitens aus der Zahl der Beschäftigten.
Eine vollständige Liste der WZ-Codes zur Berechnung der vorgeschriebenen Einsatzzeit finden Sie in Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 („Zuordnung der Betriebsarten zu den Betreuungsgruppen, Abschnitt IV“).
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten: Wir ermitteln im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung Ihren genauen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuungsumfang.
Wer keine interne oder externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt, riskiert zunächst eine Anordnung der Aufsichtsbehörde. Wird einer vollziehbaren Anordnung nicht nachgekommen, droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 € (§ 20 ASiG „Ordnungswidrigkeiten“). Bei Organisationsmängeln im Arbeitsschutz kommen über das Arbeitsschutzgesetz bis zu 30.000 € hinzu (§ 25 ArbSchG „Bußgeldvorschriften“). Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nimmt Ihnen diese Risiken ab.
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit verursacht keine Fixkosten für eine eigene Stelle, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und keinen Aufwand für Ausbildung und Fortbildung.
Sie ist kurzfristig verfügbar und lässt sich flexibel an die Betriebsgröße anpassen. Durch die Arbeit in unterschiedlichen Branchen bringt eine externe Sicherheitsfachkraft einen Blick von außen mit und erkennt Risiken, die im eigenen Betrieb oft übersehen werden. Bei uns übernehmen Sicherheitsingenieure und langjährige Fachkräfte für Arbeitssicherheit diese Aufgabe, deutschlandweit und mit Zulassung aller Berufsgenossenschaften.
So erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten, ohne selbst eine Fachkraft ausbilden und laufend fortbilden zu müssen.
Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie von uns zuerst ein unverbindliches Angebot. Sobald Sie die Annahme bestätigen, setzen wir den Betreuungsvertrag und die schriftliche Bestellung nach § 5 ASiG („Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit“) auf. Diese Formalitäten lassen sich bei Bedarf in weniger als 24 Stunden regeln. Anschließend treten wir mit Ihnen in Kontakt, leiten das Onboarding ein und übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung in Ihrem Unternehmen. Liegt Ihnen bereits eine Frist Ihrer Berufsgenossenschaft vor, richten wir unser Tempo danach aus, damit Sie fristgerecht betreut sind.
Die Zusammenarbeit mit unserer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ihrem Unternehmen erfolgt in 4 konkreten Schritten:
- In einer kostenlosen Erstberatung besprechen wir, welchen Bedarf Ihr Betrieb hat und welche Gefährdungen im Vordergrund stehen.
- Danach ermitteln wir die genaue Einsatzzeit, also den Betreuungsumfang, der sich nach Betriebsgröße und Gefährdungslage aus der DGUV Vorschrift 2 ergibt.
- Auf dieser Grundlage erhalten Sie ein individuelles Angebot. Nach Ihrer Zusage bereiten wir die schriftliche Bestellung nach § 5 ASiG („Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit“) für Sie vor.
- Anschließend übernehmen wir deutschlandweit die laufende sicherheitstechnische Betreuung. Diese findet grundsätzlich in Präsenz statt, denn § 6 DGUV Vorschrift 2 („Nutzung von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien“) setzt die persönliche Kenntnis der betrieblichen Verhältnisse voraus. Sobald wir Ihren Betrieb durch eine Erstbegehung kennen, erbringen wir einen Teil der Leistungen digital, in der Regelbetreuung bis zu einem Drittel und unter den Vorgaben Ihres Unfallversicherungsträgers höchstens bis zur Hälfte des erhobenen Betreuungsumfangs.
Gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2 benötigen Sie für Ihr Unternehmen auch eine arbeitsmedizinische Betreuung durch einen Betriebsarzt. Gefährdungsbeurteilungen.com bietet Ihnen diese Dienstleistung ebenfalls bundesweit an.
Kann ich die Arbeitssicherheit in unserem Unternehmen auch selbst übernehmen?
Die eigenständige Übernahme der Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen ist grundsätzlich möglich, wenn Sie zwei Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie
- die Zulassung Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft
Allerdings ist die kostenintensive Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft für die meisten Unternehmen wirtschaftlich nicht sinnvoll.
Die Beauftragung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit stellt hier die effizientere Lösung dar.
Da Arbeitssicherheit ein komplexes und sensibles Thema ist, bei dem es um Menschenleben und erhebliche finanzielle Werte geht, sollte diese Aufgabe ausschließlich von erfahrenen Experten durchgeführt werden.
Als spezialisierter Dienstleister betreuen wir mit unserem Team aus Sicherheitsingenieuren Unternehmen in ganz Deutschland und verfügen über die Zulassungen aller Berufsgenossenschaften.
Deutschlandweit für Ihre Arbeitssicherheit im Einsatz
Als exterje Fachkräfte für Arbeitssicherheit betreuen wir Sie rechtssicher und bedarfsgerecht: Ob Berlin, Hamburg, München oder Frankfurt: Wir kommen direkt vor Ort in Ihr Unternehmen oder beraten Sie digital im Rahmen eines Online-Meetings.
Durch diese flexible Betreuungsform bieten wir Ihnen genau den Service, den Sie für Ihre Arbeitssicherheit benötigen.