Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen.

Eine professionelle Gefährdungsbeurteilung muss weder kompliziert noch teuer sein. Einer unserer Spezialisten nimmt Ihnen als Fachkraft für Arbeitssicherheit die komplette Arbeit ab, von der Gefährdungsermittlung bis hin zur fertigen Dokumentation Ihr Gefährdungsbeurteilung.

Eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen, bedeutet für uns, Sie mit jahrelanger Erfahrung schnell und zuverlässig zu unterstützen, egal in welcher Branche oder Region in Deutschland Ihr Unternehmen ansässig ist.  So erhalten Sie in kürzester Zeit Ihre maßgeschneiderte Gefährdungsbeurteilung, die nicht nur rechtssicher, sondern auch praktikabel für Ihren Betriebsalltag umsetzbar ist.

Entdecken Sie jetzt, wie die Steigerung der Arbeitssicherheit für mehr Motivation und Produktivität in Ihrem Unternehmen sorgt. Ihr kostenfreies Erstgespräch ist nur einen Klick entfernt.

gefährdung weiß

Unsere Gefährdungsbeurteilungen.

Was kostet eine Gefährdungsbeurteilung?

Gefährdungsbeurteilung

ab
480 / Stück
  • Individuelles Vorgespräch
  • Ermittlung der Gefahren
  • Erstellung der Gefährdungsbeurteilung

Weitere Dienstleistungen

durch unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Lärmmessungen am Arbeitsplatz
  • Erstellen von Betriebsanweisungen
  • Unterweisungen zum Arbeitsschutz
  • Schulungen zum Arbeitsschutz
  • Individuelle Beratung zur Arbeitssicherheit

Wer darf eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?

Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung liegt in Ihrer  Verantwortung als Arbeitgeber. Da Gefährdungsbeurteilungen das Kernstück der sicherheitstechnischen Betreuung sind, sollten sie regelmäßig angepasst und professionell erstellt werden. Sie dienen dem Arbeitsschutz Ihrer Mitarbeiter und müssen deshalb so individuell und praxisbezogen wie möglich erstellt werden.

Doch Sie müssen diese anspruchsvolle Aufgabe nicht allein bewältigen. Wir bieten Ihnen hierbei zwei Hilfestellungen an. 

  1. Wir unterstützen Sie aktiv beim Erstellen Ihrer Gefährdungsbeurteilungen mit unseren vorgefertigten Mustern und Handlungsanweisungen.
  2. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit erstellen Ihre Gefährdungsbeurteilungen komplett und ohne Ihre Mithilfe für Sie zu günstigen Festpreisen.
 

Gut für Sie zu wissen: Auch wenn Sie Ihre Gefährdungsbeurteilungen an eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit delegieren: Als Arbeitgeber bleiben Sie rechtlich verantwortlich. Deshalb ist eine schriftliche Beauftragung der Sicherheitsfachkraft sowie die Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung für Sie unumgänglich.

Dank der professionellen Unterstützung durch qualifizierte Experten sind Sie stets auf der sicheren Seite und können darauf vertrauen, dass Ihre Gefährdungsbeurteilung allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen: Vorteile für Ihr Unternehmen

Eine professionell erstellte Gefährdungsbeurteilung schafft langfristigen Mehrwert für Ihr Unternehmen. Während  sich unsere Sicherheitsfachkräfte um die fachgerechte Durchführung kümmern, können sich Ihre Mitarbeiter ganz auf ihre Kernaufgaben konzentrieren.

Um eine ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, braucht es nicht nur viel Wissen und Erfahrung. Die Erstellung kann auch sehr zeitaufwändig sein.

Mit uns senken Sie Ihren Zeit- und Kostenaufwand

  • Mit einer Gefährdungsbeurteilung können Sie Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen minimieren und so krankheitsbedingten Fehlzeiten und Produktionsausfällen vorbeugen.

  • Indem Sie ein sicheres Arbeitsumfeld für Ihre Mitarbeiter schaffen, steigern Sie die Effizienz dank motivierter und zufriedener Mitarbeiter.

  • Sie erhalten von uns eine rechtssichere Dokumentation, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung, wenn Sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen möchten: Wir unterstützen Sie dabei persönlich, fundiert und bundesweit.

Gefährdungsbeurteilung erstellen: FAQ

Was kostet eine Gefährdungsbeurteilung?

Bei Gefährdungsbeurteilungen.com erhalten Sie eine professionelle Gefährdungsbeurteilung bereits ab 480 € pro Stück. Aufwändigere Gefährdungsbeurteilungen können unter Umständen auch etwas teurer sein. Wir unterbreiten Ihnen einen Kostenvoranschlag, wenn Sie mehr über die Kosten für Ihre Gefährdungsbeurteilung wissen möchten. Kontaktieren Sie uns gerne für einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.

Gibt es für die Gefährdungsbeurteilung eine vorgeschriebene Form?

Nein, es gibt keine festgelegten Vorgaben bezüglich des Formats, wenn Sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen. Als Arbeitgeber haben Sie Freiheit, die für Ihren Betrieb am besten geeignete Form der Dokumentation zu wählen, sei es in Papierform oder digital.

Es ist wichtig, dass bestimmte Arbeitsschutzvorschriften spezifische Anforderungen an die Dokumentation stellen, wie beispielsweise die Betriebssicherheitsverordnung oder die Verordnung für Gefahrstoffe. Aus diesem Grund sollte eine Gefährdungsbeurteilung nur von qualifizierten Fachkräften für Arbeitssicherheit durchgeführt werden.

Ist die Gefährdungsbeurteilung gesetzlich vorgeschrieben?

Ja, die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ist für Sie als Arbeitgeber tatsächlich verpflichtend. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das im Jahr 1996 erlassen wurde.

Das „Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit“ besagt, dass Arbeitnehmende durch Arbeitsschutzmaßnahmen immer geschützt sein müssen. Diese Maßnahmen können allerdings nur getroffen werden, wenn im Vorfeld eine Analyse der Risiken stattgefunden hat.

Für Sie als Arbeitgeber ist es außerdem wichtig zu wissen, dass eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss, bevor überhaupt mit der Arbeit begonnen werden kann. Darüber hinaus benötigt jedes Unternehmen mit Mitarbeitern auch eine anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft. Selbst dann, wenn es keine weiblichen Beschäftigte in der Belegschaft geben sollte.

Was passiert, wenn ich keine Gefährdungsbeurteilung habe?

Wenn keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt, wird ein vorläufiges Beschäftigungsverbot für Ihre Mitarbeiter verhängt. Darüber hinaus müssen Sie gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 25 Bußgeldvorschriften mit der Möglichkeit einer Bußgeldstrafe rechnen. 

Welche Aufgaben hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit im Unternehmen?

Neben dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin nimmt auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) eine äußerst wichtige Position in Ihrem Unternehmen ein. Wie die Betriebsärzte ist es auch ihre Verantwortung, Sie bei der Unfallverhütung und der Gestaltung eines sicheren Arbeitsumfelds zu unterstützen.

Die Sicherheitsfachkraft fungiert ebenfalls als Berater und steht Ihnen sowie Ihren Mitarbeitern für alle Fragen der Arbeitssicherheit zur Verfügung. Darüber hinaus kann sie Ihnen helfen, die Arbeitsbedingungen in Bezug auf die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu bewerten und sicherzustellen, dass Arbeitsschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Somit ist eine Sicherheitsfachkraft auch dafür zuständig, Sie bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen zu unterstützen, oder erstellt diese direkt eigenständig für Sie.

Wozu braucht man eigentlich Gefährdungsbeurteilungen?

Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Instrument des Arbeitsschutzes, das dazu dient, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren – sei es durch Arbeitsbedingungen, Arbeitsmittel oder Arbeitsprozesse.

Auf Basis der ermittelten Gefährdungen werden angemessene Schutzmaßnahmen abgeleitet, um die Sicherheit sowie Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.

Zusätzlich zum Arbeitsschutzgesetz können weitere Verordnungen, wie die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), beim Erstellen einer Basisgefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.

Die regelmäßige Überprüfung und Bewertung von Risiken ermöglicht es auch, Verbesserungen in den Arbeitsbedingungen vorzunehmen, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu steigern.

Des Weiteren können die Ergebnisse einer Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für Schulungen und Unterweisungen dienen. Dies hilft dabei, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für potenzielle Gefahren zu sensibilisieren und sie über angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu informieren.

Insgesamt tragen Gefährdungsbeurteilungen dazu bei, Arbeitsplätze sicherer zu machen, Unfälle zu vermeiden und die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen.

 

Welche Gefährdungsbeurteilungen gibt es konkret?

Es gibt verschiedene Arten von Gefährdungsbeurteilungen, die je nach Tätigkeitsschwerpunkt und gesetzlichen Anforderungen durchgeführt werden müssen:

  • Basisgefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Basisgefährdungsbeurteilung vs. spezifische Gefährdungsbeurteilung

Die Basisgefährdungsbeurteilung erfolgt nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und betrachtet die grundlegenden Arbeitsbedingungen und Tätigkeiten im Unternehmen. Sie bildet das Fundament der betrieblichen Gefährdungsanalyse.

Spezifische Gefährdungsbeurteilungen

Spezifische Gefährdungsbeurteilungen werden zusätzlich durchgeführt, wenn besondere Risiken oder Tätigkeiten vorliegen. Hierzu gehören unter anderem die:

  • Gefährdungsbeurteilung Krankenhaus
    Da in Krankenhäusern viele unterschiedliche Arbeitsplätze sowie Arbeitsmittel zum Einsatz kommen, benötigt jedes Krankenhaus mehrere Gefährdungsbeurteilungen.
  • Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe
    Eine Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe erfasst systematisch alle gefährlichen Stoffe und Gemische im Betrieb und bewertet die damit verbundenen Gesundheitsrisiken.
 
  • Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft
    Während die anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft im Rahmen einer allgemeinen oder Basisgefährdungsbeurteilung durchgeführt wird, muss zusätzlich eine personenbezogene Beurteilung Schwangerschaft und Mutterschutz durchgeführt werden, sobald dem Dienstgeber eine Schwangerschaft mitgeteilt wird.
 
  • Psychische Gefährdungsbeurteilung
    Die gesetzliche Pflicht zur Durchführung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung besteht seit 2013. Die sog. GBU Psyche ermöglicht es, arbeitsbedingte psychische Belastungsfaktoren von Mitarbeitern zu identifizieren, zu bewerten und entsprechende Schutzmaßnahmen einzuleiten.
 
  • Gefährdungsbeurteilung Pflege
    Hier werden alle körperlichen und psychischen Belastungen von Beschäftigten in der stationären und ambulanten Pflege erfasst. Besonders berücksichtigt werden dabei Infektionsrisiken, ergonomische Belastungen und der Umgang mit Gefahrstoffen wie Desinfektionsmitteln.
 
  • Gefährdungsbeurteilung Baustelle
    In der Gefährdungsbeurteilung für Baustellen werden alle baustellenspezifischen Risiken wie Absturzgefahren, der Umgang mit Maschinen und die Koordination verschiedener Gewerke analysiert. Dabei werden sowohl die örtlichen Gegebenheiten als auch die eingesetzten Arbeitsmittel und Materialien berücksichtigt.
  • Gefährdungsbeurteilung Büro
    Die Gefährdungsbeurteilung für Büros erfasst systematisch alle potenziellen Risiken an Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen. Dabei werden ergonomische Belastungen, die Arbeitsplatzgestaltung, Beleuchtung, Lärm sowie psychische Belastungen bewertet. Ziel ist es, die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten und rechtssichere Maßnahmen zur Optimierung des Arbeitsumfelds umzusetzen.

  • Gefährdungsbeurteilung Fitnessstudio
    Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für Ihr Fitnessstudio durchzuführen. Diese dient dazu, potenzielle Gefährdungen für Ihre Mitarbeiter zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Typische Risiken umfassen Unfälle durch Fitnessgeräte, ergonomische Belastungen, Infektionsrisiken sowie psychische Belastungen durch Kundenkontakt.

  • Gefährdungsbeurteilung Kita
    Die Gefährdungsbeurteilung für Kindertagesstätten schützt nicht nur die Beschäftigten nach dem Arbeitsschutzgesetz, sondern nach der DGUV Vorschrift 1auch die Sicherheit und Gesundheit der betreuten Kinder

Wir erstellen Ihre Gefährdungsbeurteilung

Unser Team aus qualifizierten Sicherheitsingenieuren und Fachkräften für Arbeitssicherheit steht Ihnen dabei kompetent zur Seite und unterstützt Sie bei der professionellen Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zum Schutz Ihrer Beschäftigten.

Starten Sie noch heute: Nutzen Sie unsere Mustervorlagen oder fordern Sie jetzt ein individuelles Angebot für die Erstellung Ihrer allgemeinen oder betriebsspezifischen Gefährdungsbeurteilung an.

In ganz Deutschland für Sie da

Wir betreuen Ihr Unternehmen direkt vor Ort. Egal, wo in Deutschland Ihr Betrieb ansässig ist. Neben der persönlichen Betreuung bieten wir als modernes Unternehmen auch digitale Lösungen an.

Nutzen Sie unsere Online-Schulungen und digitalen Unterweisungsmodule für eine zeitgemäße und effektive Umsetzung Ihrer Arbeitsschutzanforderungen.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung zu Ihren spezifischen Anforderungen.

karte Gefaehrdungsbeurteilung