Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen.
Die Gefährdungsbeurteilung bildet das Fundament für die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen. Eine Gefährdungsbeurteilung erstellen zu lassen, ist nicht nur Ihre gesetzliche Pflicht als Arbeitgeber. Als eines der wichtigsten Arbeitsschutzdokumente, hilft Ihnen die Gefährdungsbeurteilung auch dabei, Arbeitsunfälle zu vermeiden und Haftungsrisiken für Ihren Betrieb auszuschließen.
Bei Gefährdungsbeurteilungen.com sorgen wir dafür, dass diese zentrale Aufgabe für Sie weder zur Last noch zum Kostenrisiko wird. Unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit erstellen Ihre Gefährdungsbeurteilung vollständig, rechtssicher und nach den aktuellen Standards für 2026.
Dabei berücksichtigen wir die Neuerungen der DGUV Regel 100-001 (Stand Juni 2025), die die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ jetzt verständlicher und praxisorientierter konkretisiert. Von uns erhalten Sie wirtschaftliche Gefährdungsbeurteilungen, die genau zu Ihren unternehmerischen Anforderungen passen und allen behördlichen Prüfungen standhalten.
Unsere Gefährdungsbeurteilungen.
Was kostet eine Gefährdungsbeurteilung?
Gefährdungsbeurteilung
ab-
Individuelles Vorgespräch
-
Ermittlung der Gefahren
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Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
Weitere Dienstleistungen
durch unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit-
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
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Lärmmessungen am Arbeitsplatz
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Erstellen von Betriebsanweisungen
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Unterweisungen zum Arbeitsschutz
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Schulungen zum Arbeitsschutz
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Individuelle Beratung zur Arbeitssicherheit
Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung Pflicht?
Sobald Sie einen Beschäftigten in Ihrem Betrieb angestellt haben, müssen Sie gemäß § 5 ArbSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“) eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Diese Pflicht besteht unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses und gilt somit auch für Teilzeitkräfte oder Minijobber.
Sie müssen die Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen, bevor eine Tätigkeit aufgenommen wird. Bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung handelt es sich nicht um eine einmalige Aufgabe, sondern um einen fortlaufenden Prozess. Eine Anpassung der Gefährdungsbeurteilung ist deshalb erforderlich, wenn sich die Gegebenheiten in Ihrem Betrieb ändern. Dazu gehören beispielsweise die Anschaffung neuer Maschinen, die Einführung neuer Fertigungsverfahren, der Einsatz anderer Arbeitsstoffe oder der Umbau von Arbeitsstätten.
Auch unvorhergesehene Ereignisse erfordern eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung. Hierzu zählen eingetretene Arbeitsunfälle, Beinahe-Unfälle oder das Auftreten von arbeitsbedingten Erkrankungen, da dies auf eine Verbesserung der Arbeitsschutzmaßnahmen hinweisen könnte.
Unabhängig von solchen konkreten Anlässen müssen Sie die Gefährdungsbeurteilung in regelmäßigen Abständen überprüfen, um sicherzustellen, dass die getroffenen Maßnahmen noch wirksam sind und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung sowie die festgelegten Maßnahmen müssen Sie schriftlich dokumentieren.
Wer darf eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?
Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung liegt grundsätzlich in Ihrer Verantwortung als Arbeitgeber. Da die Gefährdungsbeurteilung das Um und Auf im Bereich Arbeitssicherheit ist, sollte sie regelmäßig angepasst sowie professionell und gründlich erstellt werden.
Doch Sie müssen diese anspruchsvolle Aufgabe nicht allein bewältigen. Wir von Gefährdungsbeurteilungen.com bieten Ihnen dazu zwei Hilfestellungen an:
Wir unterstützen Sie beim Erstellen Ihrer Gefährdungsbeurteilungen entweder mit unseren vorgefertigten Mustern und Handlungsanweisungen oder unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit erstellen Ihre Gefährdungsbeurteilungen komplett und ohne Ihre Mithilfe für Sie zu günstigen Festpreisen.
Für welche Variante Sie sich auch entscheiden: Als Arbeitgeber bleiben Sie immer rechtlich verantwortlich, auch wenn Sie Ihre Gefährdungsbeurteilungen an eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit delegieren, die Sie zuvor schriftlich mit dieser Aufgabe beauftragen müssen.
Mit der professionellen Unterstützung durch unsere erfahrenen Sicherheitsfachkräften sind Sie stets auf der sicheren Seite und können darauf vertrauen, dass Ihre Gefährdungsbeurteilung allen gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Weiterführende Informationen rund um die Gefährdungsbeurteilung finden Sie auch in unserem Blogbeitrag „Was ist eine Gefährdungsbeurteilung„.
Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen: Die Vorteile für Ihren Betrieb
Die Beauftragung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit ist der effizienteste Weg, Ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen, ohne interne Ressourcen zu binden. Unsere Experten erstellen täglich Gefährdungsbeurteilungen für die unterschiedlichsten Branchen, wie z. B. Gefährdungsbeurteilungen für Baustellen oder Gefährdungsbeurteilungen für Arztpraxen und den Pflegebereich.
Wir bringen daher ein breitgefächertes, branchenübergreifendes Fachwissen mit und gehen bei der Beurteilung Ihrer Arbeitsplätze routiniert, zügig und dennoch äußerst gründlich vor.
Ihre konkreten Vorteile im Überblick:
- Sie erhalten eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung inkl. Dokumentation, die Sie vor Bußgeldern schützt und Ihr Haftungsrisiko als Arbeitgeber minimiert.
- Ihr interner Aufwand sinkt erheblich, sodass Sie und Ihre Mitarbeiter sich wieder vollständig auf das operative Tagesgeschäft konzentrieren können.
- Durch unseren objektiven Blick von außen wird Betriebsblindheit vermieden und es werden Gefahrenquellen erkannt, die im täglichen Routinebetrieb oft nicht mehr gesehen werden.
- Sie profitieren von spezialisiertem Expertenwissen und praxiserprobten Lösungen, die intern oft nur mit hohem Zeitaufwand zu erarbeiten wären.
- Wirksame Schutzmaßnahmen senken die Unfallzahlen sowie krankheitsbedingte Fehlzeiten und verhindern dadurch kostspielige Produktionsausfälle.
- Die Investition in die Sicherheit am Arbeitsplatz steigert die Zufriedenheit und Motivation Ihrer Belegschaft nachhaltig.
- Ihr Unternehmen gewinnt an Ansehen als verantwortungsbewusster Arbeitgeber, was sich positiv auf Ihr Image bei Kunden und Bewerbern auswirkt.
Gefährdungsbeurteilung erstellen: FAQ
Was kostet eine Gefährdungsbeurteilung?
Bei Gefährdungsbeurteilungen.com erhalten Sie eine professionelle Gefährdungsbeurteilung bereits ab 480 € pro Stück. Aufwändigere Gefährdungsbeurteilungen können unter Umständen auch etwas mehr kosten, wie etwa bei individuellen und komplexen Anlagen oder bei der Beurteilung von besonderen Gefahrstoffen sowie der Entwicklung neuer Technologien, Akkus etc. Wir unterbreiten Ihnen ein unverbindliches Angebot, wenn Sie mehr über die Kosten für Ihre Gefährdungsbeurteilung wissen möchten. Kontaktieren Sie uns gerne für einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
Gibt es für die Gefährdungsbeurteilung eine vorgeschriebene Form?
Nein, es gibt keine festgelegten Vorgaben bezüglich des Formats, wenn Sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen. Als Arbeitgeber haben Sie Freiheit, die für Ihren Betrieb am besten geeignete Form der Dokumentation zu wählen, sei es in Papierform oder digital.
Es ist wichtig, dass bestimmte Arbeitsschutzvorschriften spezifische Anforderungen an die Dokumentation stellen, wie beispielsweise die Betriebssicherheitsverordnung oder die Verordnung für Gefahrstoffe (GefStoffV) für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe. Aus diesem Grund sollte eine Gefährdungsbeurteilung nur von qualifizierten Fachkräften für Arbeitssicherheit durchgeführt werden.
Ist die Gefährdungsbeurteilung gesetzlich vorgeschrieben?
Wie schon erwähnt, ist die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für Sie als Arbeitgeber verpflichtend. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das im Jahr 1996 erlassen wurde, konkret im § 5 ArbSchG „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“. Das Gesetz besagt, dass Arbeitnehmende durch Arbeitsschutzmaßnahmen immer geschützt sein müssen. Diese Maßnahmen können allerdings nur getroffen werden, wenn im Vorfeld eine Analyse der Risiken stattgefunden hat.
Eine Gefährdung kann sich hierbei insbesondere ergeben durch die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes sowie durch physikalische, chemische und biologische Einwirkungen. Auch die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit, müssen Sie berücksichtigen.
Weitere Faktoren sind die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken sowie eine unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten. Ergänzend nennt das Arbeitsschutzgesetz ausdrücklich psychische Belastungen bei der Arbeit als Gefährdungsfaktor. Daher ist die Durchführung einer sogenannten psychischen Gefährdungsbeurteilung fester Bestandteil Ihrer gesetzlichen Verpflichtung als Arbeitgeber (gemäß § 5 ArbSchG Abs. 3 Satz 6).
Zusätzlich konkretisiert die DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) diese Pflichten (gemäß § 3 DGUV Vorschrift 1 „Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten“ ).
Im Juni 2025 ist zudem eine aktualisierte Fassung der DGUV Regel 100-001 („Grundsätze der Prävention – Regel zur Konkretisierung der DGUV Vorschrift 1“) in Kraft getreten, die weitere Details bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen regelt. Ein wichtiger Aspekt für die Praxis ist, dass in der Gefährdungsbeurteilung gleichartige Tätigkeiten oder Arbeitsplätze zusammengefasst beurteilt werden können. Es ist daher ausreichend, einen dieser Arbeitsplätze zu beurteilen und die Ergebnisse auf die anderen zu übertragen, sofern Sie Abweichungen in einzelnen Bedingungen ergänzend beurteilen.
Was passiert, wenn ich keine Gefährdungsbeurteilung habe?
Wenn keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt, wird ein vorläufiges Beschäftigungsverbot für Ihre Mitarbeiter verhängt. Darüber hinaus müssen Sie gemäß Arbeitsschutzgesetz (§ 25 ArbSchG „Bußgeldvorschriften“) mit der Möglichkeit einer Bußgeldstrafe in einer Höhe bis zu 30.000 € rechnen.
Welche Aufgaben hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit im Unternehmen?
Neben dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin nimmt auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit (oder Sifa als Abkürzung für Sicherheitsfachkraft) eine äußerst wichtige Position in Ihrem Unternehmen ein. Wie die Betriebsärzte ist es auch ihre Verantwortung, Sie bei der Unfallverhütung und der Gestaltung eines sicheren Arbeitsumfelds zu unterstützen.
Die Sicherheitsfachkraft (nicht zu verwechseln mit einem Sicherheitsbeauftragten) fungiert als Berater und steht Ihnen sowie Ihren Mitarbeitern für alle Fragen der Arbeitssicherheit zur Verfügung. Darüber hinaus kann sie Ihnen helfen, die Arbeitsbedingungen in Bezug auf die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu bewerten und sicherzustellen, dass Arbeitsschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Somit ist eine Sicherheitsfachkraft auch dafür zuständig, Sie bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen zu unterstützen, oder erstellt diese direkt eigenständig für Sie.
Wozu braucht man eigentlich Gefährdungsbeurteilungen?
Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Instrument des Arbeitsschutzes, das dazu dient, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren – sei es bei Arbeitsbedingungen, Arbeitsmitteln oder Arbeitsprozessen.
Auf Basis der ermittelten Gefährdungen werden angemessene Schutzmaßnahmen abgeleitet, um die Sicherheit sowie Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.
Zusätzlich zum Arbeitsschutzgesetz können weitere Verordnungen, wie die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), beim Erstellen einer Basisgefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.
Die regelmäßige Überprüfung und Bewertung von Risiken ermöglicht es auch, Verbesserungen in den Arbeitsbedingungen vorzunehmen, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu steigern.
Des Weiteren dienen die Ergebnisse einer Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für die Erstellung von Betriebsanweisungen sowie für mündliche Sicherheitsunterweisungen für Ihre Mitarbeitenden. Dies hilft Ihnen als Arbeitgeber dabei, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für potenzielle Gefahren zu sensibilisieren und sie über angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu informieren.
Insgesamt tragen Gefährdungsbeurteilungen dazu bei, Arbeitsplätze sicherer zu machen, Unfälle zu vermeiden und die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig zu schützen.
Welche Gefährdungsbeurteilungen gibt es konkret?
Es gibt verschiedene Arten von Gefährdungsbeurteilungen, die je nach Tätigkeitsschwerpunkt und gesetzlichen Anforderungen durchgeführt werden müssen:
- Basisgefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung (nach § 6 GefStoffV „Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung“)
- Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung (gemäß § 4 BioStoffV „Gefährdungsbeurteilung“)
- Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (gemäß § 3 BetrSichV „Gefährdungsbeurteilung“)
Basisgefährdungsbeurteilung vs. spezifische Gefährdungsbeurteilung
Die Basisgefährdungsbeurteilung erfolgt nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und betrachtet die grundlegenden Arbeitsbedingungen und Tätigkeiten im Unternehmen. Sie bildet das Fundament der betrieblichen Gefährdungsanalyse.
Spezifische Gefährdungsbeurteilungen
Spezifische Gefährdungsbeurteilungen werden zusätzlich durchgeführt, wenn besondere Risiken oder Tätigkeiten vorliegen. Hierzu gehören unter anderem die:
- Gefährdungsbeurteilung Krankenhaus
Da in Krankenhäusern viele unterschiedliche Arbeitsplätze sowie Arbeitsmittel zum Einsatz kommen, benötigt jedes Krankenhaus mehrere Gefährdungsbeurteilungen.
- Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe
Eine Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe erfasst systematisch alle gefährlichen Stoffe und Gemische im Betrieb und bewertet die damit verbundenen Gesundheitsrisiken.
- Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft
Während die anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft im Rahmen einer allgemeinen oder Basisgefährdungsbeurteilung durchgeführt wird, muss zusätzlich eine personenbezogene Beurteilung Schwangerschaft und Mutterschutz durchgeführt werden, sobald dem Dienstgeber eine Schwangerschaft mitgeteilt wird.
- Psychische Gefährdungsbeurteilung
Die gesetzliche Pflicht zur Durchführung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung besteht seit 2013. Die sog. GBU Psyche ermöglicht es, arbeitsbedingte psychische Belastungsfaktoren von Mitarbeitern zu identifizieren, zu bewerten und entsprechende Schutzmaßnahmen einzuleiten.
- Gefährdungsbeurteilung Pflege
Hier werden alle körperlichen und psychischen Belastungen von Beschäftigten in der stationären und ambulanten Pflege erfasst. Besonders berücksichtigt werden dabei Infektionsrisiken, ergonomische Belastungen und der Umgang mit Gefahrstoffen wie Desinfektionsmitteln. - Gefährdungsbeurteilung Arztpraxen
Neben Beurteilungen für die stationäre und ambulante Pflege, erstellen wir deutschlandweit auf Gefährdungsbeurteilungen für Arztpraxen und Zahnarztpraxen, damit nicht nur die Gesundheit der Patienten gefördert wird, sondern auch die des medizinischen Personals.
- Gefährdungsbeurteilung Baustelle
In der Gefährdungsbeurteilung für Baustellen werden alle baustellenspezifischen Risiken wie Absturzgefahren, der Umgang mit Maschinen und die Koordination verschiedener Gewerke analysiert. Dabei werden sowohl die örtlichen Gegebenheiten als auch die eingesetzten Arbeitsmittel und Materialien berücksichtigt. - Gefährdungsbeurteilung Brandschutz
Betrieblicher Brandschutz sollte in allen Unternehmen an obererster Stelle stehen, denn wenn es brennt, kann es sehr schnell gefährlich werden. Wir unterstützen Unternehmen aller Branchen mit umfassenden Gefährdungsbeurteilungen zum Brandschutz. Gefährdungsbeurteilung Büro
Die Gefährdungsbeurteilung für Büros erfasst systematisch alle potenziellen Risiken an Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen. Dabei werden ergonomische Belastungen, die Arbeitsplatzgestaltung, Beleuchtung, Lärm sowie psychische Belastungen bewertet. Ziel ist es, die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten und rechtssichere Maßnahmen zur Optimierung des Arbeitsumfelds umzusetzen.Gefährdungsbeurteilung Fitnessstudio
Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für Ihr Fitnessstudio durchzuführen. Diese dient dazu, potenzielle Gefährdungen für Ihre Mitarbeiter zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Typische Risiken umfassen Unfälle durch Fitnessgeräte, ergonomische Belastungen, Infektionsrisiken sowie psychische Belastungen durch Kundenkontakt.- Gefährdungsbeurteilung Kita
Die Gefährdungsbeurteilung für Kindertagesstätten schützt nicht nur die Beschäftigten nach dem Arbeitsschutzgesetz, sondern nach der DGUV Vorschrift 1auch die Sicherheit und Gesundheit der betreuten Kinder. - Gefährdungsbeurteilung Kfz-Werkstatt
Sorgen Sie für mehr Sicherheit und Gesundheit in Ihrer Kfz-Werkstatt. Nicht nur, weil es das Gesetz so will. Eine Kfz Werkstatt Gefährdungsbeurteilung sorgt für zufriedene Mitarbeiter und ein langfristig positives Betriebsklima.
Wir erstellen Ihre Gefährdungsbeurteilung
Unser Team aus qualifizierten Sicherheitsingenieuren und Fachkräften für Arbeitssicherheit steht Ihnen dabei kompetent zur Seite und unterstützt Sie bei der professionellen Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zum Schutz Ihrer Beschäftigten.
Starten Sie noch heute: Nutzen Sie unsere Mustervorlagen oder fordern Sie jetzt ein individuelles Angebot für die Erstellung Ihrer allgemeinen oder betriebsspezifischen Gefährdungsbeurteilung an.
In ganz Deutschland für Sie da
Wir betreuen Ihr Unternehmen direkt vor Ort. Von Berlin bis nach München: Egal, wo in Deutschland Ihr Betrieb ansässig ist. Neben der persönlichen Betreuung bieten wir als modernes Unternehmen auch digitale Lösungen an.
Nutzen Sie unsere Online-Schulungen und digitalen Unterweisungsmodule für eine zeitgemäße und effektive Umsetzung Ihrer Arbeitsschutzanforderungen.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung zu Ihren spezifischen Anforderungen.