Gefährdungsbeurteilung Fitnessstudio.

Auch, wenn Sie vielleicht nur ein kleines Fitnessstudio betreiben: Bereits ab dem ersten Mitarbeiter sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für Ihre Sporteinrichtung durchzuführen oder eine Gefährdungsbeurteilung erstellen zu lassen.

Wir erstellen deutschlandweit Gefährdungsbeurteilungen für Sport- oder Fitnessstudios. Optional erhalten Sie von uns auch Vorlagen, mit denen Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen können.

Gefaehrdungsbeurteilung weiß

Gefährdungsbeurteilung für Ihr Fitnessstudio

Kosten Gefährdungsbeurteilung Fitnessstudio

Fertig erstellte und signierte Gefähr- dungsbeurteilung für Ihr Fitnessstudio

ab
480 / Stück
  • Inkl. aller Fahrt- und Spesenkosten
  • garantiert rechtssicher und anerkannt
  • von allen Überwachungsbehörden akzeptiert
  • Individuelle Expertenberatung
  • erstellt durch unsere Fachingenieure

Weitere SiFa Dienstleistungen

alles aus einer Hand
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Betriebsanweisungen
  • Lärmmessungen am Arbeitsplatz
  • Regalprüfungen
  • Vorbereitung auf BG Kontrolle

Gefährdungsbeurteilungen für Fitnessstudios

Wir haben die Zulassungen aller Berufsgenossenschaften

Wir erstellen die Gefährdungsbeurteilung für Ihr Fitnessstudio

Als Arbeitgeber müssen Sie die Arbeitssicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter gewährleisten. Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument im Arbeitsschutz, das dafür sorgt, dass Ihre Beschäftigten in einem sicheren Arbeitsumfeld tätig sein können.

Die Gefährdungsbeurteilung Fitnessstudio identifiziert potenzielle Gefährdungen, wie etwa Unfälle durch Fitnessgeräte, ergonomische Belastungen, Infektionsrisiken oder psychische Belastungen durch Kundenkontakt.

Die rechtlichen Grundlagen für Ihre Gefährdungsbeurteilung Fitnessstudio

Gemäß den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (§ 5 ArbSchG) müssen Arbeitgeber in Deutschland seit 1996 Gefährdungsbeurteilungen durchführen. Seit der Novellierung des ArbSchG im Oktober 2013 müssen dabei auch psychische Belastungen berücksichtigt werden (Psychische Gefährdungsbeurteilung). Die Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung finden Sie auch in der Unfallverhütungsvorschrift “Grundsätze der Prävention” (DGUV Vorschrift 1).

Die DGUV Information 202-044 „Sportstätten und Sportgeräte“

Die Information 202-044 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) richtet sich u. a. an Betreiber von Fitnessstudios, die für den sicheren Betrieb ihres Studios und der Fitnessgeräte verantwortlich sind. Die DGUV 202-044 bietet Ihnen wertvolle Anleitungen, um die Sicherheit der Arbeitsplätze und Geräte in Ihrem Fitnessstudio effektiv zu überprüfen.

Gemäß DGUV 202-044 können Sie als Fitness- oder Sportlehrkraft die Sichtprüfung auf äußerlich erkennbare Mängel vor jeder Nutzung selbst durchführen oder dafür geschulte Trainer damit beauftragen.

Mindestens einmal jährlich sollten Sie entsprechend der Festlegung in Ihrer Gefährdungsbeurteilung eine umfassende und detaillierte Prüfung durch eine sog. befähigte Person durchführen lassen. Gemäß der Technischen Regel „Befähigte Personen“ (TRBS 1203) muss diese Person über die notwendige Fachkenntnis und Berufsausbildung verfügen, wie eine interne oder externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Auch die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), die u. a. für Fitnessstudios zuständig ist, bietet Informationen und Praxishilfen zur Beurteilung von häufigen Gefährdungen in Fitness- und Sportklubs.

Typische Gefährdungen in Fitnessstudios

In Fitnessstudios und ähnlichen Sporteinrichtungen gibt es eine Vielzahl von Gefährdungen, denen Mitarbeiter ausgesetzt sein können. Diese lassen sich in verschiedene Kategorien unterteilen, die sowohl physische als auch psychische Belastungen sowie organisatorische und sicherheitstechnische Risiken umfassen.

Physische Gefährdungen

  • Dazu gehören beispielsweise Unfälle durch Fitnessgeräte. Bei fehler- oder mangelhaft gewarteten Geräten, können Mitarbeiter, die Kunden Übungen an Geräten erklären oder diese selbst nutzen, einem Risiko ausgesetzt sein.
  • Auch das Heben und Tragen schwerer Lasten (Gewichte, Sportgeräte) kann zu körperlichen Belastungen und im schlimmsten Fall zu Verletzungen führen.
  • Eine weitere Gefahr stellen Stürze und Rutschgefahr dar, insbesondere in Nassbereichen wie Duschen oder Umkleiden sowie auf unebenen Böden oder schlecht gesicherten Zugängen.
  • Zudem können Hautkrankheiten durch den Kontakt mit kontaminierten Oberflächen wie Trainingsgeräten oder Matten auftreten. In stark frequentierten Bereichen besteht immer ein erhöhtes Infektionsrisiko, insbesondere wenn Geräte und Oberflächen nicht regelmäßig desinfiziert werden. Darüber hinaus kann eine unzureichende Belüftung in Trainingsräumen zu einer Ansammlung von CO2 und anderen Schadstoffen führen, was die Gesundheit der Mitarbeiter beeinträchtigen könnte.

Psychische Belastungen

  • Diese ergeben sich am häufigsten aus dem direkten Kundenkontakt. Der Umgang mit anspruchsvollen oder unzufriedenen Kunden kann psychischen Druck erzeugen.
  • Wiederholte Bewegungsabläufe oder monotone Tätigkeiten ohne Abwechslung können zudem zu mentaler Ermüdung führen.

Trainingsgeräte als Arbeitsmittel in Fitnessstudios

Da die Geräte in Ihrem Fitnessstudio nicht nur von Ihren Kunden zu Trainingszwecken genutzt werden, sondern auch von Ihren Mitarbeitern zur Einweisung, stellen diese Arbeitsmittel entsprechend § 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dar.

Als Bereitsteller von Arbeitsmitteln sind Sie für alle Tätigkeiten im Umgang mit diesen verantwortlich. Dazu zählen das fachgerechte Montieren, Einstellen und Bedienen der Fitnessgeräte sowie deren regelmäßige Reinigung und Prüfung. Zudem müssen die Arbeitsmittel in festgelegten Abständen von einer befähigten Person gemäß der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV geprüft werden.

Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung in Fitnessstudios

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 der BetrSichV sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, alle notwendigen Informationen zu beschaffen. Dazu gehören insbesondere Gebrauchs- und Betriebsanleitungen sowie Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge, sofern diese für Sie zugänglich sind. Sie dürfen diese Informationen übernehmen, wenn sie auf die Arbeitsmittel, Arbeitsbedingungen und Verfahren in Ihrem Fitnessstudio anwendbar sind.

Bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen können Sie bereits vorhandene Gefährdungsbeurteilungen oder gleichwertige Unterlagen des Herstellers oder Inverkehrbringers nutzen. Voraussetzung ist, dass diese Angaben den Arbeitsmitteln sowie den spezifischen Arbeitsbedingungen und Verfahren in Ihrem Fitnessstudio entsprechen.

Regelmäßige Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung Fitnessstudio

Sie müssen die Gefährdungsbeurteilung für Ihr Fitnessstudio und Ihre Fitnessgeräte (Arbeitsmittel) vor der ersten Inbetriebnahme durchführen und dokumentieren. Überprüfen Sie diese getroffenen Schutzmaßnahmen regelmäßig und passen Sie diese an, wenn es der aktuelle Stand der Technik erfordert.

Eine Aktualisierung Ihrer Gefährdungsbeurteilung Fitnessstudio ist ebenfalls notwendig, wenn sich Arbeitsbedingungen ändern, neue Informationen vorliegen oder bestehende Schutzmaßnahmen nicht wirksam sind. Ergibt die Überprüfung, dass keine Änderungen erforderlich sind, halten Sie dies mit dem Datum in der Dokumentation fest.

Die Dokumentation Ihrer Gefährdungsbeurteilung muss neben den erkannten Gefährdungen und festgelegten Schutzmaßnahmen auch Prüfintervalle sowie das Ergebnis der Wirksamkeitsprüfung enthalten. Diese Aufzeichnungen können sowohl in Papierform als auch elektronisch erfolgen.

Vorlagen für Ihre Gefährdungsbeurteilung Fitnessstudio

Wenn Sie die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen möchten, stellen wir Ihnen ein breites Portfolio an Vorlagen und Mustern zur Verfügung. Diese können Sie ganz einfach online bei uns erwerben, um Ihre Gefährdungsbeurteilung rechtssicher und effizient durchzuführen.

Wir kommen auch in Ihr Fitnessstudio

Im Laufe unserer Tätigkeit als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit haben wir deutschlandweit bereits unzählige Gefährdungsbeurteilungen für Fitnessstudios und Sporteinrichtungen durchgeführt. Dank unserer branchenübergreifenden Expertise bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen bieten wir Ihnen nicht nur umfassende Erfahrung, sondern auch das beste Preis-Leistungs-Verhältnis.

Gefaehrdungsbeurteilung in ganz Deutschland