Gefährdungsbeurteilung Kita.

Wir erstellen Gefährdungsbeurteilungen für Kindertagesstätten wie Kinderkrippen, Kindergärten und Horte.

Sobald in einer Kita mindestens eine Person beschäftigt ist, besteht die gesetzliche Verpflichtung, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ist Grundvoraussetzung, um potenzielle Gefahrenquellen in Kindertagesstätten frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und gezielt Schutzmaßnahmen umzusetzen.

Als qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit erstellen wir deutschlandweit Gefährdungsbeurteilungen für Kitas jeglicher Art. Optional erhalten Sie von uns auch Vorlagen, mit denen Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung Kia selbst durchführen können.

Gefaehrdungsbeurteilung weiß

Gefährdungsbeurteilung für Ihre Kindertagesstätte

Kosten Gefährdungsbeurteilung Kita

Fertig erstellte und signierte Gefährdungsbeurteilung für Ihre Kita

ab
480 / Stück
  • Inkl. aller Fahrt- und Spesenkosten
  • garantiert rechtssicher und anerkannt
  • von allen Überwachungsbehörden akzeptiert
  • Individuelle Expertenberatung
  • erstellt durch unsere Fachingenieure

Weitere SiFa Dienstleistungen

alles aus einer Hand
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Betriebsanweisungen
  • Lärmmessungen am Arbeitsplatz
  • Regalprüfungen
  • Vorbereitung auf BG Kontrolle

Gefährdungsbeurteilungen für Kitas

Wir haben die Zulassungen aller Berufsgenossenschaften

Wir erstellen Ihre Gefährdungsbeurteilung Kita rechtssicher

Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen für ihre Beschäftigten zu bewerten, um daraus notwendige Maßnahmen zum Schutz ihrer Sicherheit und Gesundheit abzuleiten.

Auch wenn eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz formal nur für Beschäftigte erforderlich ist, müssen in Kindertagesstätten auch die Gefährdungen für Kinder berücksichtigt werden.

Deshalb werden in der DGUV Vorschrift 1 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) die Regeln des Arbeitsschutzgesetzes auf öffentliche Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen erweitert. Dabei geht es nicht nur um den Schutz der Beschäftigten, sondern auch um die Sicherheit und Gesundheit von Kindern, Schülern und Studierenden. Für Kitas muss also eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, die mögliche physische und psychische Risiken für alle Personen vor Ort erfasst.

Mit unserer Gefährdungsbeurteilung Kita sind Sie auf der sicheren Seite, da sie auf die besonderen Rahmenbedingungen von Kindertageseinrichtungen zugeschnitten ist.

Sieben Schritte zur Gefährdungsbeurteilung in Kitas

Eine systematische Gefährdungsbeurteilung ist die beste Grundlage, um die Sicherheit und Gesundheit in Kindertageseinrichtungen langfristig zu gewährleisten. Der Prozess zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen in Kindertagesstätten umfasst sieben bewährte Schritte:

1. Vorbereitung

  • Zu Beginn wird festgelegt, was bei der Ermittlung von Gefährdungen genauer betrachtet werden sollte, wie etwa:
  • Bereiche (z. B. Gruppenraum, Bewegungsraum oder Spielplatz im Freien)
  • Tätigkeiten (z. B. Pflege in Krabbelstuben oder pädagogische Tätigkeiten, Verwaltungsarbeiten und hauswirtschaftliche Tätigkeiten)
  • Personen (z.B. Tätigkeiten der Leitung, Mitarbeitende, Praktikanten oder schwangere Mitarbeiterin – Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft)
  • Situationen (z. B. Umbau der Kita)
 

2. Ermittlung von Gefährdungen

In diesem Schritt werden alle potenziellen Gefährdungen systematisch erfasst. Dazu gehören physikalische, chemische und biologische Gefährdungen ebenso wie psychische Belastungen (psychische Gefährdungsbeurteilung) oder organisatorische Mängel. Eine Begehung der Einrichtung und Befragungen der Beschäftigten helfen dabei, Risiken zu identifizieren.


3. Bewertung der Gefährdungen
Die ermittelten Gefährdungen werden hinsichtlich ihres Schweregrads und ihrer Wahrscheinlichkeit bewertet. Dabei können einfache Verfahren wie Checklisten, Befragungen der Betroffenen oder Erhebungen zum bisherigen Unfallgeschehen (z. B. Unfallanzeigen oder sog. Beinaheunfälle) in der Kita genutzt werden.
 

4. Festlegung von Maßnahmen
Basierend auf der Gefährdungsbewertung werden konkrete Maßnahmen zur Minimierung der Risiken definiert. Dabei werden Diese können sowohl bauliche Anpassungen als auch organisatorische Änderungen oder Schulungen sowie eine persönliche Schutzausrüstung umfassen.

5. Umsetzung der Maßnahmen
Die geplanten Schutzmaßnahmen werden in die Praxis umgesetzt und dokumentiert. Dabei ist sicherzustellen, dass alle Beteiligten über die Änderungen informiert sind und diese auch verstehen.

6. Überprüfung der Wirksamkeit
Nach der Umsetzung wird überprüft, ob die Maßnahmen die gewünschten Ergebnisse erzielen und die Gefährdungen minimiert wurden. Falls nötig, werden weitere Anpassungen vorgenommen.

7. Fortlaufende Aktualisierung
Die Gefährdungsbeurteilung Kita muss regelmäßig überprüft und bei Änderungen in der Einrichtung oder nach Vorfällen aktualisiert werden. Dieser kontinuierliche Verbesserungsprozess sorgt dafür, dass die Sicherheit und Gesundheit aller Personen in Kindertagesstätten langfristig gewährleistet bleibt.

Die Gefährdungsbeurteilung Kita und die DGUV Regel 102-602

Die DGUV Regel 102-602 „Branche Kindertageseinrichtung“ bietet Ihnen eine Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung in Kitas. Sie stellt eine praxisorientierte und leicht anwendbare Grundlage dar, um Sicherheit und Gesundheit in Kindertageseinrichtungen systematisch zu fördern.

Die Regel vereint sowohl gesetzliche Vorgaben und Normen als auch wissenschaftliche Erkenntnisse und das Erfahrungswissen der Unfallversicherungsträger. Dabei berücksichtigt sie die besonderen Bedingungen in Kitas und beschreibt zahlreiche Tätigkeiten sowie Arbeitsplätze mit ihren spezifischen Gefährdungen. Ergänzend werden konkrete Präventionsmaßnahmen aufgezeigt, die direkt in Ihre Gefährdungsbeurteilung einfließen können.

Wir sind bundesweit für Kitas im Einsatz!

Als Träger oder Leitung einer Kindertageseinrichtung tragen Sie die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten sowie der zu betreuenden Kinder.

Als erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure betreuen wir in ganz Deutschland Kindertagesstätten. Wir erstellen auch für Ihre Kita rechtssichere und individuelle Gefährdungsbeurteilungen – unabhängig von der Größe Ihrer Einrichtung.

Gefaehrdungsbeurteilung in ganz Deutschland

Vorlagen für Ihre Gefährdungsbeurteilung Kita

Wenn Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen möchten, stellen wir Ihnen ein breites Portfolio an Vorlagen und Mustern zur Verfügung. Diese können Sie ganz einfach online bei uns kaufen, um Ihre Gefährdungsbeurteilung Kita rechtssicher und effizient durchzuführen.