Gefährdungsbeurteilung Krankenhaus.

Ihr Anbieter für Gefährdungsbeurteilungen in Krankenhäusern

In Kliniken arbeiten Menschen in unterschiedlichen Bereichen mit vielfältigen und oft sehr unterschiedlichen Aufgaben. Aufgrund dieser Vielfalt benötigt ein Krankenhaus mehrere spezifische Gefährdungsbeurteilungen, die individuell auf die jeweiligen Arbeitsbereiche abgestimmt sind.

Unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit erstellen für Ihr Krankenhaus oder Ihr Unternehmen im Gesundheitswesen rechtssichere und von allen Behörden anerkannte Gefährdungsbeurteilungen. Dabei berücksichtigen wir alle gesetzlichen Vorgaben und branchenspezifischen Anforderungen, um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten.

Gefaehrdungsbeurteilung weiß

Gefährdungsbeurteilungen Krankenhaus

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Braucht ein Krankenhaus eine Gefährdungsbeurteilung?

In Deutschland benötigen gemäß dem Arbeitsschutzgesetz alle Unternehmen bereits ab einem Mitarbeiter Gefährdungsbeurteilungen (§ 5 ArbSchG). In Krankenhäusern ist die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen besonders komplex. Denn hier arbeiten meistens mehrere hunderte Mitarbeiter auf verschiedenen Stationen und in diversen Fachbereichen.

Aus diesem Grund muss ausnahmslos jedes Krankenhaus verschiedene Gefährdungsbeurteilungen erstellen lassen, die alle Arbeitsbereiche abdecken, in denen Personal beschäftigt wird. Das gilt auch für jene Bereiche im Krankenhaus, in denen sich die Beschäftigten nur aufhalten, wie etwa in Kantinen und Pausenräumen.

Was macht den Arbeitsschutz in Krankenhäusern besonders herausfordernd?

Beschäftigte im Gesundheitswesen und der Pflege sind oft intensiven körperlichen und seelischen Belastungen ausgesetzt. Hinzukommen spezielle Hygienegefahren, da Viren und Keime im Krankenhaus ideale Bedingungen zur Verbreitung finden. Klinikleitungen und Betreiber von Krankenhäusern stehen deshalb vor erhöhten Anforderungen, insbesondere bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit haben wir alle relevanten Gefährdungsbeurteilungen im Fokus, um den Schutz der Mitarbeiter in Krankenhäusern sicherzustellen.

Wann brauchen Sie eine Gefährdungsbeurteilung Krankenhaus?

Wenn Ihr Krankenhaus noch keine Gefährdungsbeurteilungen durchführen ließ oder diese bereits abgelaufen sind. Auch Gefährdungsbeurteilungen, die älter als 3 Jahre oder nicht fortgeschrieben/aktualisiert wurden, müssen erneut durchgeführt werden. Nur durch aktuelle, anerkannte und vollständige Gefährdungsbeurteilungen können Sie sich rechtlich absichern und Arbeitsunfällen vorbeugen.

Welche Arten von Gefährdungsbeurteilungen benötigt ein Krankenhaus?

Bei Gefährdungsbeurteilungen in Krankenhäusern stehen die Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeitenden im Fokus. Bereits der Hausverwalter kann bei Arbeiten wie dem Austausch von Leuchtmitteln oder Reparaturen in Patientenzimmern Infektionsgefahren ausgesetzt sein. Für medizinisches Personal bergen Nadeln und Skalpelle das Risiko von Stich- und Schnittverletzungen. Zudem wird in der Gefährdungsbeurteilung Krankenhaus auch der Hand- und Hautschutz berücksichtigt, da häufiges Händewaschen und das Tragen von Handschuhen zu Belastungen und Allergien führen können.

In der psychischen Gefährdungsbeurteilung werden psychische Belastungen erfasst, die durch die herausfordernden Arbeitssituationen in Krankenhäusern (Notfälle, hohes Arbeitspensum, Schichtarbeit, Personalmangel, aggressive Patienten) häufig entstehen und nicht ignoriert werden dürfen.

Spezifische Gefährdungen und Risiken in Krankenhäusern

Eine systematische Gefährdungsbeurteilung sollte alle Arbeitsbereiche im Krankenhaus umfassen und regelmäßig aktualisiert werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei neuen Risiken oder geänderten Arbeitsbedingungen.

  • Biologische Gefährdungen:
    Der Umgang mit Viren, Bakterien und Pilzen erfordert strikte Infektionsschutzmaßnahmen. Diese basieren auf der Biostoffverordnung (BioStoffV) und beinhalten arbeitsmedizinische Vorsorgeprogramme sowie Schulungen für den sicheren Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen. Die Biostoffverordnung wird u. a. von branchenspezifischen Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA), wie der TRBA 400 (Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung) begleitet.
  • Gefahrstoffe:
    Der tägliche Umgang mit Gefahrstoffen Desinfektionsmittel, Arzneimittel und medizinische Gase stellen in Krankenhäusern und Gesundheitsbetrieben potenzielle Gefahren dar. Die Einhaltung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist deshalb Grundvoraussetzung, um Verätzungen, Allergien oder toxische Wirkungen zu vermeiden. Dazu gehören auch Maßnahmen zur sicheren Lagerung und Handhabung von Gefahrstoffen.
  • Strahlung:
    In Bereichen wie der Radiologie oder Nuklearmedizin geht es in der Gefährdungsbeurteilung um den Schutz vor elektromagnetischer Strahlung. Die Schutzmaßnahmen basieren auf dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), um Mitarbeitende vor gesundheitlichen Schäden durch Röntgenstrahlen oder radioaktive Substanzen zu schützen.
  • Ergonomie und physische Belastungen:
    Die Arbeit in der Pflege erfordert oft das Heben und Bewegen von Patienten. Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung sowie technische Hilfsmittel wie Patientenlifter helfen, um Muskel-Skelett-Belastungen gemäß der Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) zu reduzieren.
  • Arbeitsmittel und technische Anlagen:
    Der sichere Umgang mit medizinischen Geräten sowie deren regelmäßige Prüfung und Wartung nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind notwendig, um Unfälle oder Fehlfunktionen zu vermeiden.
 

Nur durch eine umfassende Ermittlung aller Gefahren können präventive Schutzmaßnahmen effektiv umgesetzt werden, um die Sicherheit aller Beschäftigten in einem Krankenhaus zu gewährleisten.

Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung Krankenhaus

Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (§ 6 ArbSchG) ist die Gefährdungsbeurteilung in Krankenhäusern grundsätzlich schriftlich zu dokumentieren. Bei gleichartigen Gefährdungssituationen ist es zulässig, die Angaben zusammengefasst darzustellen.

Eine gut strukturierte Gefährdungsbeurteilung dient gleichzeitig als Dokumentation, da die Ergebnisse aus Planung und Durchführung direkt schriftlich festgehalten werden. Dadurch wird zusätzlicher Aufwand vermieden.

Die Dokumentation muss regelmäßig aktualisiert werden, insbesondere bei geänderten Arbeitsbedingungen oder neuen Risiken, um den gesetzlichen Anforderungen und den spezifischen Herausforderungen im Gesundheitsbereich gerecht zu werden.

Die Gefährdungsbeurteilung im Krankenhaus vereint Prävention und Schutz

Die sorgfältige Dokumentation bietet nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch praktische Vorteile: Sie unterstützt die Klinikleitung dabei, potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und präventive Maßnahmen umzusetzen. Dies trägt maßgeblich zur Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden sowie zur Qualität der Patientenversorgung bei.

Was passiert, wenn Ihr Krankenhaus keine Gefährdungsbeurteilungen durchführt?

Daraus können erhebliche Konsequenzen in rechtlicher, gesundheitlicher und organisatorischer Hinsicht entstehen: Ohne eine systematische Erfassung und Bewertung von Risiken bleiben potenzielle Gefahren wie Infektionsrisiken, Nadelstichverletzungen oder psychische Belastungen unentdeckt, was wiederrum das Risiko von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten erhöht und zu langfristigen Gesundheitsproblemen bei den Mitarbeitenden führen kann.

Darüber hinaus verstößt das Versäumnis gegen das Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG), was rechtliche Folgen wie Bußgelder, Schadensersatzforderungen oder sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Bei Arbeitsunfällen können zudem Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Durch nicht durchgeführte Gefährdungsbeurteilungen kann auch die Qualität der Patientenversorgung beeinträchtigt werden. Insbesondere dann, wenn Mitarbeitende aufgrund von Gesundheitsproblemen oder Unzufriedenheit nicht in der Lage sind, ihre Aufgaben mit der notwendigen Sorgfalt auszuführen. Dies kann zu Fehlern führen, die Patientensicherheit gefährden und den Ruf des Krankenhauses nachhaltig schädigen.

Gleichzeitig können organisatorische Probleme wie ineffiziente Arbeitsabläufe und eine erhöhte Belastung des Personals auftreten – besonders in stressvollen Bereichen wie Notaufnahmen oder Intensivstationen.

Zusätzlich besteht das Risiko, dass Versicherungsansprüche verweigert werden, wenn keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt. Dies kann finanzielle Verluste für das Krankenhaus bedeuten. Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist daher nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch essenziell für den Schutz der Mitarbeitenden, die Sicherstellung einer hohen Qualität in der Patientenversorgung und den langfristigen Erfolg des Krankenhauses.

In ganz Deutschland unterwegs

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit betreuen Krankenhäuser in ganz Deutschland. Mit unseren Gefährdungsbeurteilungen können wir Ihr Krankenhaus rechtlich absichern sowie die Arbeitssicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden erhöhen.

Egal, ob Sie eine komplett durch uns erstellte Gefährdungsbeurteilung erwerben möchten, oder eine Gefährdungsbeurteilung Vorlage online kaufen: Mit den Gefährdungsbeurteilungen von gefährdungsbeurteilungen.com ist Ihr Krankenhaus in Sachen Arbeitssicherheit in besten Händen.

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