Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe.

Ihr Spezialist für Gefahrstoffe

Wir erstellen Ihre Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen mit höchster Sorgfalt und professioneller Qualität:

Im Gegensatz zu anderen Gefährdungsbeurteilungen, ist die Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe besonders komplex und detailreich. Zusätzlich wird sie von einer Vielzahl von Technischen Regeln (TR) und gesetzlichen Vorgaben begleitet.

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, vor der Aufnahme von beruflichen Tätigkeiten festzustellen, ob Ihre Mitarbeiter Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei ihren Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden.

Bei ausreichenden Fachkenntnissen können Sie diese verantwortungsvolle Aufgabe selbst durchführen oder auch an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit delegieren.

Dank unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Gefährdungsbeurteilungen gewährleisten wir nicht nur die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben, sondern auch die Optimierung Ihrer betrieblichen Abläufe im Umgang mit Gefahrstoffen.  Dabei sind wir deutschlandweit für Unternehmen aller Branchen aktiv.

Lassen Sie sich jetzt von unseren Experten beraten und fordern Sie Ihr individuelles Angebot für eine professionelle Gefährdungsbeurteilung für die Gefahrstoffe in Ihrem Unternehmen an.

Gefaehrdungsbeurteilung weiß

Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe

Kosten Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe

Durch unsere Ingenieure fix und fertig erstellt

ab
480 / Stück
  • Inkl. aller Fahrt- und Spesenkosten
  • Von allen BG´s zugelassen
  • Garantiert rechtssicher
  • Unterzeichnet, geprüft und signiert

Weitere SiFa Dienstleistungen

alles aus einer Hand
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Betriebsanweisungen
  • Lärmmessungen am Arbeitsplatz
  • Regalprüfungen
  • Vorbereitung auf BG Kontrolle

Gefahrstoffe können wir

Deshalb haben wir die Zulassungen von allen BG`s

Wann benötigen Sie in Ihrem Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe?

Jedes Unternehmen das Mitarbeiter beschäftigt, die mit Gefahrstoffen in Berührung kommen, benötigt eine derartige Gefährdungsbeurteilung. In diesem Rahmen müssen alle Risiken, die mit Tätigkeiten unter Verwendung von Gefahrstoffen einhergehen, analysiert und bewertet werden. Dabei wird empfohlen, eine geeignete Person als Gefahrstoffbeauftragten zu benennen. Diese Empfehlung gilt auch dann, wenn Sie keine Angestellten haben, sondern allein mit Gefahrstoffen arbeiten.

Die Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe ist nicht nur erforderlich, um die notwendigen Schutzmaßnahmen gemäß der Gefahrstoffverordnung für Ihre Mitarbeiter festzulegen, sondern dient auch dazu, Maßnahmen zum Schutz Ihrer eigenen Sicherheit und Gesundheit zu ergreifen.

Worauf kommt es bei der Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe an?

Die Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe erfordert einen ganzheitlichen Blick auf alle potenziellen Risiken im Betrieb. Dabei geht es nicht nur um mit Gefahrstoffsymbolen gekennzeichnete Gefahrstoffe, sondern häufig auch um scheinbar harmlose Produkte wie Reinigungsmittel oder Kleber, die ebenfalls brand- oder gesundheitsgefährdende Eigenschaften aufweisen können.

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Die Anforderung des Arbeitsschutzgesetzes, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, wird hinsichtlich Gefahrstoffe durch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) umgesetzt. Im § 6 GefStoffV ist vorgegeben, dass für die Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe zuerst eine unabhängige Beurteilung von „inhalativen, dermalen und physikalisch-chemischen Gefährdungen“ vorzunehmen ist.

Konkret bedeutet das, dass alle spezifischen Gesundheitsrisiken durch Einatmen und Hautkontakt sowie Brand- und Explosionsgefahren zunächst separat zu bewerten und anschließend in der Gefährdungsbeurteilung zusammenzuführen sind.

Technische Regeln (TR)

Wie eingangs erwähnt, steht die Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe mit zahlreichen Technischen Regeln in enger Verbindung. Die zentrale Regel dabei ist die Technische Regel Gefahrstoffe 400, TRGS 400. Hier wird die Vorgehensweise zur Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung nach §7 GefStoffV beschrieben.

Größtmögliche Sicherheit im Umgang mit Gefahrstoffen

Als Arbeitgeber dürfen Sie Tätigkeiten mit Gefahrstoffen erst dann aufnehmen lassen, nachdem Sie eine dementsprechende Gefährdungsbeurteilung durchgeführt haben und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen haben. In der Praxis kann es jedoch vorkommen, dass nicht alle Schutzmaßnahmen sofort umgesetzt werden können. In einem solchen Fall müssen Sie Ihren Mitarbeitern vorübergehend eine geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen (§ 6 Gefahrstoffverordnung).

Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe von unseren Experten

Kein Problem...

… Unsere Ingenieure und Gefahrstoffbeauftragten erstellen Ihnen maßgeschneiderte Gefährdungsbeurteilungen für alle Gefahrstoffe in Ihrem Unternehmen. 

Gefährdungsbeurteilung Berlin

Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe erstellt werden?

Wie die psychische Gefährdungsbeurteilung ist auch die Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe keine einmalige Angelegenheit, sondern ein ständiger Prozess. Gemäß § 7 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist in Deutschland vorgeschrieben, dass die Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe regelmäßig, mindestens jedoch alle drei Jahre durchgeführt werden muss. Dabei erfolgt eine Überprüfung der Funktionalität und Effektivität der technischen Schutzmaßnahmen. Die Ergebnisse werden anschließend dokumentiert und aufbewahrt.

Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Sollte sich bei den Betriebs- und Verfahrensweisen in Ihrem Unternehmen etwas ändern, sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, Ihre Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe zu aktualisieren. Das gilt auch, wenn es neue Erkenntnisse zu Stoffeigenschaften oder Änderungen bei gesetzlichen Vorgaben und Regelungen geben sollte. Diesbezüglich können Sie sich bei Ihrer Innung oder Industrie- und Handelskammer sowie in Fachzeitschriften informieren.

Wir aktualisieren Ihre Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe und informieren Sie über Neuerungen und Erfordernisse.

Muster Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe

Sie benötigen eine Gefährdungsbeurteilung, weil Sie oder Ihre Mitarbeiter mit Gefahrstoffen arbeiten oder in Berührung kommen? Da sind wir Ihnen gerne behilflich. Bei uns erhalten Sie Muster und Vorlagen von professionellen Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe. Sie haben zudem die Wahl, ob Sie die Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe komplett durch uns erstellen lassen möchten, oder ob Sie anhand der Mustervorlage selbst die Gefährdungsbeurteilung erstellen. In jedem Fall haben wie die preiswerte und rechtskonforme Lösung für Ihren Betrieb.

Rechtssichere Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe

Gemäß § 6 ArbSchG müssen Sie als Arbeitgeber die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe dokumentieren. Diese Dokumentation dient dazu, dass Sie im Falle von Unfällen oder Berufskrankheiten gegenüber Behörden und der Berufsgenossenschaft nachweisen können, dass Sie Ihre unternehmerische Verpflichtung erfüllt haben, indem Sie Gefährdungen identifiziert und entsprechende Schutzmaßnahmen festgelegt haben. Obwohl die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung auch ohne Unterschrift gültig ist, wird dennoch empfohlen, diese zu unterzeichnen.

Die Dokumentationsweise für Gefährdungsbeurteilungen Gefahrstoffe

Die Auswahl der Dokumentationsform spielt eine entscheidende Rolle für den Erfolg der Gefährdungsbeurteilung und deren langfristige Umsetzung. Daher ist es für jedes Unternehmen wichtig, die am besten geeignete Form für sich zu finden. In der Praxis werden oft Softwarelösungen, Checklisten oder auch formlose Dokumentationsmöglichkeiten verwendet.

Für unsere Kunden übernehmen wir die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen und können diese bei einer Kontrolle vorlegen. Somit sind Sie immer auf der sicheren Seite.

Unsere Gefahrstoffbeauftragten sind in ganz Deutschland unterwegs

Ihre Mitarbeiter kommen in Kontakt mit Gefahrstoffen? Dann benötigen Sie eine Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe!

Die komplexen Anforderungen an die Klassifizierung, Kennzeichnung und Risikobewertung von Gefahrstoffen stellen viele Unternehmen vor eine große Herausforderung. Unsere Experten bieten Ihnen die notwendige fachliche Unterstützung an und verfügen über:

  • langjährige Praxiserfahrung in der Gefährdungsbeurteilung
  • fundierte Kenntnisse der aktuellen Gesetzgebung
  • Spezialwissen zu branchenspezifischen Anforderungen
  • zertifizierte Qualifikationen im Gefahrstoffmanagement

Wir erstellen Ihre Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe ganzheitlich, rechtssicher und zu besonders günstigen Konditionen.

Profitieren Sie von unserer Expertise und lassen Sie sich von unseren Spezialisten beraten.

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Ihre Mitarbeiter kommen in Kontakt mit Gefahrstoffen? Dann benötigen Sie eine Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe! Wir haben die passende Lösung parat und kommen auch in Ihren Betrieb. Lassen Sie die Gefährdungsbeurteilungen jetzt von unseren Experten für Gefahrstoffe erstellen und sichern Sie sich rechtlich ab.

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