Psychische Gefährdungsbeurteilung.
GBU Psychische Belastung: Gesetzlich verpflichtend & wirtschaftlich sinnvoll
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist für Unternehmen das zentrale Instrument zur frühzeitigen Erkennung und Prävention psychischer Belastungen am Arbeitsplatz.
Ihre Mitarbeiter sind Ihr wertvollstes Kapital. Mit einer professionellen psychischen Gefährdungsbeurteilung schützen Sie nicht nur deren mentale Gesundheit, sondern steigern auch nachweislich die Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens.
Als erfahrener Partner und Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie deutschlandweit bei der systematischen Analyse und Optimierung der psychischen Belastungssituationen in Ihrem Unternehmen sowie bei der gesetzeskonformen Umsetzung Ihrer psychischen Gefährdungsbeurteilung.
Darüber hinaus erhalten Sie bei uns auch Muster und Vorlagen, wenn Sie diese wichtige Gefährdungsbeurteilung in Eigenregie durchführen möchten.
Erstellung durch unsere Experten.
Kosten Erstellung psychische Gefährdungsbeurteilung
Erstellung Gefährdungsbeurteilung Psyche
ab-
Ermittlung der psychischen Belastungen
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Bewertung der psychischen Belastungen
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Erstellung der Mitarbeiterfragebögen
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Anonyme Auswertung der Mitarbeiterfragebögen
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Erstellung von Übersichtsstatistiken
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Ableitung der Schutzmaßnahmen
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Mitarbeitergespräche
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Beratungsgespräche mit der Geschäftsführung
Weitere Gefährdungsbeurteilungen
alles aus einer Hand-
Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft
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Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe
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Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz
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Gefährdungsbeurteilung Baustelle
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Gefährdungsbeurteilung Hausmeister
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Gefährdungsbeurteilung Aufzug
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Gefährdungsbeurteilung Büro
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Gefährdungsbeurteilung Kita
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Gefährdungsbeurteilung Homeoffice
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Gefährdungsbeurteilung Checkliste
Wir erstellen Ihre Gefährdungsbeurteilung
Mit den Zulassungen aller Berufsgenossenschaften
Psychische Gefährdungsbeurteilung: Ihr Grundstein zum gesunden Unternehmen
Mit einer professionell durchgeführten psychischen Gefährdungsbeurteilung durch ein Fachkraft für Arbeitssicherheit und der systematischen Reduzierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz profitieren Sie von mehreren Vorteilen, wie:
• Steigerung von Motivation und Produktivität
• Deutliche Senkung krankheitsbedingter Ausfälle
• Nachhaltig verbesserter Teamzusammenhalt
• Gesteigerte Arbeitgeberattraktivität
Gefährdungsbeurteilungen mit System für Ihren Erfolg
Gut, aber nicht teuer...
…psychische Gefährdungsbeurteilung inkl. Fragenkatalog und Mitarbeitergesprächen durch unsere Experten oder lieber Mustervorlage zum Selbstausfüllen? Wir haben beides! Kennen Sie die Psychischen Belastungen Ihrer Mitarbeiter.
Ihre gesetzliche Verpflichtung - Unsere Expertise
Als Arbeitgeber sind Sie seit 2013 gemäß §5 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, psychische Belastungen in Ihre Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen. Wir unterstützen Sie dabei, diese Pflicht rechtssicher und mit maximalem Nutzen für Ihr Unternehmen zu erfüllen.
Handlungsbedarf bei psychischer Gefährdungsbeurteilung
Wussten Sie, dass über 56% der deutschen Unternehmen noch keine psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen? Damit verstoßen sie nicht nur gegen geltendes Recht, sondern verschenken auch wichtige Chancen für die Entwicklung ihres Unternehmens.
Selbst bei den Unternehmen, die bereits eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen, bleiben die Ergebnisse oft ohne Konsequenzen: Rund ein Drittel (30 %) setzt keine der ermittelten Verbesserungsmaßnahmen um. Die Gründe dafür sind vielfältig:
- Unsicherheit bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen
- Fehlendes Know-how bei der praktischen Umsetzung
- Unklarheit über die Erfolgsmessung
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung
Wir unterstützen Sie von der Analyse bis hin zur erfolgreichen Umsetzung aller ermittelten Maßnahmen. So schaffen Sie eine nachhaltige Verbesserung für Ihre Mitarbeiter und heben sich positiv von Ihren Wettbewerbern ab.
Unser Leistungsversprechen an Sie
Als Experten für psychische Belastung Gefährdungsbeurteilungen bieten wir Ihnen:
• Ganzheitliche Analyse aller Unternehmensbereiche
• Wissenschaftlich fundierte Erhebungsmethoden
• Maßgeschneiderte Verbesserungsmaßnahmen
• Rechtskonforme Dokumentation
• Praxiserprobte Umsetzungsunterstützung
GB Psyche: Gesund arbeiten, erfolgreich wirtschaften
Die moderne Arbeitswelt, insbesondere die digitale Transformation verändert sowohl Arbeitsweisen als auch Arbeitsplätze. Flexible Arbeitsmodelle und neue Technologien bringen neben Erleichterungen auch neue Belastungen mit sich. Besonders Zeitdruck, häufige Unterbrechungen und die verschwimmenden Grenzen zwischen Beruf und Privatleben durch ständige Erreichbarkeit beeinträchtigen die mentale Gesundheit zahlreicher Erwerbstätiger. Hier hilft die psychische Gefährdungsbeurteilung, um Belastungen dieser Art frühzeitig zu erkennen und zu reduzieren, wie beispielsweise:
- Äußere Einflüsse durch Lärm oder ungünstige Beleuchtung
- Über- oder Unterforderung bei der Arbeit
- Unklare Zuständigkeiten und fehlende Handlungsspielräume
- Mangelnde Wertschätzung und Feedback
- Konflikte im Team oder mit Vorgesetzten
Steigende psychische Belastungen erfordern systematische Prävention
Immer mehr Arbeitsunfähigkeitstage durch Burnout sind deutliche Warnsignale. Aktuelle Zahlen der Krankenkassen zeigen: Psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz nehmen kontinuierlich zu. Diese Entwicklung verursacht nicht nur hohe Kosten, sondern bedeutet auch persönliches Leid für die Betroffenen.
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Nicht-Einhaltung der psychischen Gefährdungsbeurteilung?
Das Arbeitsschutzgesetz ist eindeutig: Eine Gefährdungsbeurteilung muss auch psychische Belastungen berücksichtigen. Fehlt dieser wichtige Bestandteil, gilt die gesamte Gefährdungsbeurteilung als unvollständig.
Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann Bußgelder nach sich ziehen. Die rechtliche Grundlage dafür finden Sie in nachfolgenden Verordnungen beziehungsweise im Arbeitsschutzgesetz:
- Arbeitsstättenverordnung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1)
- Betriebssicherheitsverordnung (§ 22 Abs. 1 Nr. 1)
- Arbeitsschutzgesetz (§§ 18, 19, 25)
Schützen Sie sich vor rechtlichen Konsequenzen und lassen Sie sich von unseren Experten bei der Durchführung einer vollständigen psychischen Gefährdungsbeurteilung unterstützen.
Unsere Vorgehensweise bei der Erstellung psychischer Gefährdungsbeurteilungen
Um eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung erstellen zu können, hören wir Ihren Mitarbeitern aufmerksam zu. Wir nehmen uns ausreichend Zeit und arbeiten in gemeinsamen Gesprächen und anonymen Fragebögen die größten Stressfaktoren heraus.
Arbeitnehmer, die zu viel Stress ausgesetzt sind, werden sukzessive leistungsschwächer und mindern die Produktivität Ihres Unternehmens. Aus diesem Grund ist die psychische Gesundheit aller Mitarbeiter von höchster Bedeutung für den wirtschaftlichen Erfolg. Nicht zuletzt ist die psychische Gefährdungsbeurteilung deshalb auch gesetzlich vorgeschrieben und sollte eigentlich eine Selbstverpflichtung für jeden Arbeitgeber sein. Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf unserer Seite Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen.
Wir führen Ihre psychische Gefährdungsbeurteilung mit praxiserprobten Mitteln durch
Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Gefährdungsbeurteilungen verfügen wir über jahrzehntelanges Know-how und eine breitgefächerte Expertise im Bereich psychischer Belastungen am Arbeitsplatz.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch, um zu erfahren, wie eine Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen in Ihrem Unternehmen ablaufen kann.
Wir kommen auch gerne in Ihr Unternehmen!
Sie möchten als Arbeitgeber das mentale Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter und Ihr Betriebsklima insgesamt verbessern sowie die Produktivität und Resilienz in Ihrem Unternehmen langfristig steigern?
Unsere Experten für Gefährdungsbeurteilungen bieten deutschlandweit Unterstützung, um psychische Belastungsfaktoren in Unternehmen aller Branchen zu ermitteln und bewährte Maßnahmen zur Verbesserung der IST-Situation einzuleiten.
Gemeinsam mit allen Akteuren in Ihrem Unternehmen arbeiten wir das Gefahrenpotenzial heraus und sorgen für mehr Wohlbefinden in Ihrer Belegschaft.
Dabei verfolgen unsere psychischen Gefährdungsbeurteilungen stets einen ganzheitlichen Ansatz und werden von allen Berufsgenossenschaften akzeptiert.