Psychische Gefährdungsbeurteilung.
GBU Psyche: Rechtssicherheit mit wirtschaftlichem Mehrwert
Bei der Durchführung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung werden die Arbeitsbedingungen in Ihrem Betrieb optimiert. Psychische Belastungsfaktoren können damit frühzeitig erkannt und präventiv verhindert werden.
Mit der psychischen Gefährdungsbeurteilung, die seit 2013 gesetzlich verpflichtend ist, schützen Sie nicht nur die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden, sondern steigern auch nachweislich die Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens.
Als erfahrener Partner und Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt Gefährdungsbeurteilungen.com Sie deutschlandweit dabei, Belastungssituationen in Ihrem Unternehmen zu identifizieren, zu bewerten und mit entsprechenden Schutzmaßnahmen zu minimieren.
Erstellung durch unsere Experten.
Kosten Erstellung psychische Gefährdungsbeurteilung
Erstellung Gefährdungsbeurteilung Psyche
ab-
Ermittlung der psychischen Belastungen
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Bewertung der psychischen Belastungen
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Erstellung der Mitarbeiterfragebögen
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Anonyme Auswertung der Mitarbeiterfragebögen
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Erstellung von Übersichtsstatistiken
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Ableitung der Schutzmaßnahmen
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Mitarbeitergespräche
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Beratungsgespräche mit der Geschäftsführung
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Gefährdungsbeurteilung Checkliste
Wir erstellen Ihre Gefährdungsbeurteilung
Mit den Zulassungen aller Berufsgenossenschaften
Psychische Gefährdungsbeurteilung: Ihr Grundstein zum gesunden Unternehmen
Mit einer professionell durchgeführten psychischen Gefährdungsbeurteilung durch ein Fachkraft für Arbeitssicherheit und der systematischen Reduzierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz erfüllen Sie Ihre Fürsorgepflicht als Arbeitgeber und profitieren gleichzeitig von mehreren Vorteilen, wie:
• Steigerung von Motivation und Produktivität
• Senkung krankheitsbedingter Ausfälle
• Besserer Teamzusammenhalt
• Stärkung Ihrer Arbeitgebermarke
Verstehen Sie Ihre psychische Gefährdungsbeurteilung als fortlaufenden Prozess, der sich flexibel an den Wandel in Ihrem Unternehmen anpasst. Wir unterstützen Sie dabei, den Gesundheitsschutz in Ihren Arbeitsalltag zu integrieren und Ihre GBU Psyche aktuell zu halten.
Gefährdungsbeurteilungen mit System für Ihren Erfolg
Gut, aber nicht teuer...
…psychische Gefährdungsbeurteilung inkl. Fragenkatalog und Mitarbeitergesprächen durch unsere Experten. Oder lieber eine Mustervorlage zum Selbstausfüllen? Wir haben beides! Kennen Sie die psychischen Belastungen Ihrer Mitarbeiter?
Die gesetzliche Grundlage für die psychische Gefährdungsbeurteilung
Als Arbeitgeber sind Sie seit 2013 gemäß Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, psychische Belastungen in Ihre Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen (§ 5 ArbSchG „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“). Wir unterstützen Sie dabei, diese Pflicht rechtssicher und mit maximalem Nutzen für Ihre Mitarbeitenden und Ihr Unternehmen zu erfüllen.
Handlungsbedarf bei psychischer Gefährdungsbeurteilung
Wussten Sie, dass in 25 % der Unternehmen in Deutschland keine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird? In Unternehmen, in denen eine Gefährdungsbeurteilung an den Arbeitsplätzen erfolgt, wird nach Auskunft von lediglich 37 % der Führungskräfte auch die arbeitsbedingte psychische Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfasst. Ganze 49 % geben an, dass dies nicht der Fall ist, und 14 % wissen es nicht. Damit verstoßen sie nicht nur gegen geltendes Recht, sondern verschenken auch wichtige Chancen für die Entwicklung ihres Unternehmens. (Quelle: DGUV Barometer Arbeitswelt 2025)
Selbst bei den Unternehmen, die bereits eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen, bleiben die Ergebnisse oft ohne Konsequenzen: Rund ein Drittel (30 %) setzt keine der ermittelten Verbesserungsmaßnahmen um. Die Gründe dafür sind vielfältig:
- Unsicherheit bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen
- Fehlendes Know-how bei der praktischen Umsetzung
- Unklarheit über die Erfolgsmessung
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung
Wir unterstützen Sie von der Analyse bis hin zur erfolgreichen Umsetzung aller ermittelten Maßnahmen. So schaffen Sie eine nachhaltige Verbesserung für Ihre Mitarbeiter und heben sich positiv von Ihren Wettbewerbern ab.
Unsere Leistungen bei der GBU Psyche im Überblick
Als Experten für Gefährdungsbeurteilungen bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz unterstützen wir Sie dabei, die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter langfristig zu verbessern. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit begleiten Sie professionell durch den gesamten Prozess.
Unser Leistungsspektrum umfasst die strukturierte Umsetzung aller sieben Schritte nach den offiziellen Leitlinien, wie der DGUV Information 206-026 („Psychische Belastung – der Schritt der Risikobeurteilung“):
- Ganzheitliches Festlegen von Tätigkeiten und Bereichen zur Schaffung einer präzisen Analysestruktur für Ihr gesamtes Unternehmen.
- Ermittlung der psychischen Belastung durch wissenschaftlich fundierte Erhebungsmethoden wie Mitarbeiterbefragungen, Beobachtungsinterviews oder Analyseworkshops.
- Objektive Beurteilung der psychischen Belastung auf Basis gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse und technischer Regeln.
- Entwicklung und Begleitung bei der Umsetzung von maßgeschneiderten Verbesserungsmaßnahmen, die direkt an den Ursachen ansetzen.
- Systematische Wirksamkeitskontrolle, um sicherzustellen, dass die getroffenen Maßnahmen die Belastungen tatsächlich reduzieren.
- Regelmäßige Aktualisierung und Fortschreibung der Beurteilung, um auf Veränderungen in Ihrem Betrieb dynamisch zu reagieren.
- Rechtskonforme Dokumentation des vollständigen Prozesses zur rechtssicheren Erfüllung Ihrer Arbeitgeberpflichten.
Durch unsere praxiserprobte Umsetzungsunterstützung wir Ihre psychische Gefährdungsbeurteilung zu einem wirksamen Instrument für ein gesundes Betriebsklima und langfristige Produktivität.
GB Psyche: Gesund arbeiten, erfolgreich wirtschaften
Die moderne Arbeitswelt, insbesondere die digitale Transformation verändert sowohl Arbeitsweisen als auch Arbeitsplätze. Flexible Arbeitsmodelle und neue Technologien bringen neben Erleichterungen auch neue Belastungen mit sich. Besonders Zeitdruck, häufige Unterbrechungen und die verschwimmenden Grenzen zwischen Beruf und Privatleben durch ständige Erreichbarkeit beeinträchtigen die mentale Gesundheit zahlreicher Erwerbstätiger. Hier hilft die psychische Gefährdungsbeurteilung, um Belastungen dieser Art frühzeitig zu erkennen und zu reduzieren, wie beispielsweise:
- Äußere Einflüsse durch Lärm oder ungünstige Beleuchtung
- Über- oder Unterforderung bei der Arbeit
- Unklare Zuständigkeiten und fehlende Handlungsspielräume
- Mangelnde Wertschätzung und Feedback
- Konflikte im Team oder mit Vorgesetzten
Steigende psychische Belastungen erfordern mehr Prävention
Steigende psychische Belastungen erfordern systematische Prävention. Immer mehr Arbeitsunfähigkeitstage durch Burnout sind deutliche Warnsignale. Aktuelle Zahlen der Krankenkassen zeigen:
Psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz nehmen kontinuierlich zu. Diese Entwicklung verursacht nicht nur hohe Kosten, sondern bedeutet auch persönliches Leid für die Betroffenen.
Diese Belastungen haben konkrete Ursachen im Arbeitsalltag. Auf die Frage, welchen Belastungen die Erwerbstätigen am eigenen Arbeitsplatz ausgesetzt sind, werden am ehesten (46 %) Belastungen durch die Arbeitsorganisation genannt, wie zum Beispiel häufige Störungen, eine hohe Arbeitsintensität oder unklare Zuständigkeiten. Jeweils etwa ein Drittel ist auch Belastungen durch die Arbeitsinhalte und -aufgaben (33 %) sowie Belastungen in den sozialen Beziehungen am Arbeitsplatz (30 %) ausgesetzt. Jeweils ein Viertel fühlt sich am eigenen Arbeitsplatz durch die Arbeitszeitgestaltung und die Arbeitsumgebung belastet (Quelle: DGUV Barometer Arbeitswelt 2025).
Was passiert, wenn die psychische Gefährdungsbeurteilung fehlt?
Das Arbeitsschutzgesetz ist eindeutig: Eine Gefährdungsbeurteilung muss auch psychische Belastungen berücksichtigen. Fehlt dieser wichtige Bestandteil, gilt die gesamte Gefährdungsbeurteilung als unvollständig.
Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann Bußgelder nach sich ziehen. Die rechtliche Grundlage dafür finden Sie in nachfolgenden Verordnungen beziehungsweise im Arbeitsschutzgesetz:
- Arbeitsstättenverordnung (§ 9 ArbStättV Abs. 1 Nr. 1 „Straftaten und Ordnungswidrigkeiten)
- Betriebssicherheitsverordnung (§ 22 BetrSichV Abs. 1 Nr. 1 „Ordnungswidrigkeiten“)
- Arbeitsschutzgesetz (§§ 18, 19, 25 ArbschG)
Schützen Sie sich vor rechtlichen Konsequenzen und lassen Sie sich von unseren Experten bei der Durchführung einer vollständigen psychischen Gefährdungsbeurteilung unterstützen.
Unsere Vorgehensweise bei der Durchführung Ihrer GBU Psyche
Häufig wird fälschlicherweise angenommen, dass bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung die mentale Gesundheit einzelner Mitarbeiter bewertet wird. Vielmehr geht es jedoch darum, die Arbeitsbedingungen im Unternehmen zu bewerten.
In diesem Kontext untersuchen unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit systematisch, ob Aufgaben, Arbeitsabläufe oder soziale Bedingungen in Ihrem Unternehmen, wie etwa das Führungsverhalten oder die Zusammenarbeit unter Kollegen, zu psychischen Belastungen führen. Unser Ziel ist es, Belastungsfaktoren wie Zeitdruck, ständige Erreichbarkeit, fehlende Handlungsspielräume oder unklare Zuständigkeiten zu identifizieren und zu minimieren, um die Arbeitsplätze in Ihrem Betrieb langfristig zu optimieren.
Darüber hinaus erhalten unsere Bestandskunden auch Muster und Vorlagen, um diese Gefährdungsbeurteilung durchführen zu können.
Fachliche Begleitung der psychischen Gefährdungsbeurteilung
Vielleicht kennen Sie nachfolgendes Szenario auch? Man hat im Unternehmen bereits mit der psychischen Gefährdungsbeurteilung angefangen, bleibt aber im Prozess stecken. Die verschiedenen Mitwirkenden haben unterschiedliche Meinungen und bringen unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Durchführung der GBU Psyche ein. An dieser Stelle erfolgt häufig der Ruf nach einer neutralen und unabhängigen Expertenmeinung, wie etwa einer Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Unsere Sicherheitsfachkräfte verfügen über jahrzehntelanges Know-how und eine breitgefächerte Expertise im Bereich psychischer Belastungen am Arbeitsplatz. Wir unterstützen Sie dabei, den gesetzlichen Anspruch sicher zu erfüllen und begleiten Sie professionell durch alle erforderlichen Prozessschritte.
Wir kommen auch gerne in Ihren Betrieb!
Sie möchten als Arbeitgeber das mentale Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter und Ihr Betriebsklima insgesamt verbessern sowie die Produktivität und Resilienz in Ihrem Unternehmen langfristig steigern?
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit führen Ihre psychische Gefährdungsbeurteilung sowie Gefährdungsbeurteilungen jeglicher Art deutschlandweit durch.
Ergänzend bieten wir für die arbeitsmedizinischen Betreuung und Vorsorge in Ihrem Unternehmen eigene Betriebsärzte an, wie beispielsweise die ehemalige G37 Untersuchung für Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen.
Profitieren Sie bei Gefährdungsbeurteilungen.com von ganzheitlichem Arbeits- und Gesundheitsschutz aus einer Hand. Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot an.