
Neuregelung Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz
Die Neuregelung der Gefährdungsbeurteilung zum Mutterschutz gilt seit 01.01.2025: In bestimmten Fällen ist es jetzt nicht mehr notwendig, eine anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft durchzuführen. Zuvor war es erforderlich, dass Unternehmen eine