Ein Sicherheitsbeauftragter spielt eine zentrale Rolle im Unternehmen – nicht nur, weil es vorgeschrieben ist, sondern weil Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit auch eine Herzensangelegenheit sein können. Wer sich für diese Position im eigenen Unternehmen engagiert, zeigt, dass ihm die Sicherheit und das Wohlbefinden seiner Kolleginnen und Kollegen am Herzen liegen.
Neben Gesetzen, Regeln und Vorschriften geht es darum, dass ein Sicherheitsbeauftragter eine Art Vorbildfunktion einnimmt und ein Bewusstsein für mögliche Gefahren schafft, um gemeinsam mit der ganzen Belegschaft eine sichere Arbeitsumgebung zu etablieren.
In diesem Blogbeitrag beantworten wir häufig gestellte Fragen rund um die Aufgaben und Bedeutung eines Sicherheitsbeauftragten. Ob Sie selbst über diese Rolle nachdenken oder einfach mehr darüber erfahren möchten – hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Sicherheitsbeauftragte.
Wann ist ein Sicherheitsbeauftragter Pflicht?
Ein Sicherheitsbeauftragter wird in einem Unternehmen verpflichtend, wenn regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte tätig sind. Diese Vorgabe basiert auf dem Paragraf 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB 7 § 22) und den Grundsätzen der Prävention in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 (Viertes Kapitel, § 20).
Die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten richtet sich nach der Mitarbeiterzahl:
- Ab 21 Beschäftigten ist mindestens ein Sicherheitsbeauftragter erforderlich.
- Ab 150 Beschäftigten müssen mindestens zwei bestellt werden.
- Ab 250 Beschäftigten sind mindestens drei Sicherheitsbeauftragte notwendig.
Zusätzlich können besondere Gefährdungen oder Schichtarbeit die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten in einem Unternehmen erhöhen, da für jede Schicht ein Beauftragter verfügbar sein sollte.
Auch bei weniger als 20 Mitarbeitenden kann die Berufsgenossenschaft die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten verlangen, wenn in diesem Betrieb besondere Gefahren bestehen.
Kriterien für die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten
Die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten in einem Unternehmen richtet sich nach verschiedenen Kriterien, die sicherstellen sollen, dass Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit effektiv umgesetzt werden. Dabei spielen folgende Faktoren eine entscheidende Rolle:
- Unfall- und Gesundheitsgefahren: Die im Unternehmen vorhandenen Risiken und Gefährdungen bestimmen maßgeblich, wie viele Sicherheitsbeauftragte benötigt werden.
- Räumliche Nähe: Sicherheitsbeauftragte sollten in unmittelbarer Nähe zu den Beschäftigten arbeiten, um schnell reagieren und unterstützen zu können.
- Zeitliche Nähe: Es muss gewährleistet sein, dass Sicherheitsbeauftragte während der Arbeitszeiten der Beschäftigten erreichbar sind.
- Fachliche Nähe: Sicherheitsbeauftragte sollten über Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, die sie befähigen, die spezifischen Gefahren in ihrem Zuständigkeitsbereich zu beurteilen und angemessen darauf zu reagieren.
- Anzahl der Beschäftigten: Je mehr Mitarbeiter ein Unternehmen hat, desto mehr Sicherheitsbeauftragte sind erforderlich, um eine ausreichende Betreuung sicherzustellen.
Diese Kriterien sind in der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sowie in der gleichlautenden DGUV Regel 100-001 festgelegt und dienen dazu, den Arbeitsschutz individuell an die Gegebenheiten des Unternehmens anzupassen. So wird sichergestellt, dass jeder Beschäftigte Zugang zu einem kompetenten Ansprechpartner im Bereich Arbeitssicherheit hat.
(Quelle: DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, Viertes Kapitel § 20, S. 15)
Was sind die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten?
Ein Sicherheitsbeauftragter (oder kurz Sibe) unterstützt den Unternehmer dabei, Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten umzusetzen.
- Der erste Schritt im betrieblichen Arbeitsschutz ist die Gefährdungsbeurteilung. Deshalb sollte der Sicherheitsbeauftragte auch bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung aktiv eingebunden sein, um diese gegebenenfalls durch seine Beobachtungen zeitnah aktualisieren oder ergänzen zu lassen.
- In diesem Zusammenhang beteiligen sich Sicherheitsbeauftragte im Idealfall auch an den vierteljährlichen Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA-Sitzungen). Ein Arbeitsschutzausschuss ist ebenfalls ab mehr als 20 regelmäßig Beschäftigten zu bestellen.
- Zu den weiteren Aufgaben eines Sibe gehört es, sicherzustellen, dass vorgeschriebene Schutzeinrichtungen und persönliche Schutzausrüstungen (PSA) vorhanden sind und von den Mitarbeitern ordnungsgemäß genutzt werden.
Unfallprävention und Unterstützung im Ernstfall
Ein Sicherheitsbeauftragter spielt auch eine wichtige Rolle bei der Verhütung von Unfällen sowie bei der Unterstützung im Falle eines Arbeitsunfalls oder Beinahe-Unfalls:
- Der Sicherheitsbeauftragte leistet aktiv Unterstützung bei Erste-Hilfe-Maßnahmen, beruhigt die verletzte Person und informiert sie über die verfügbaren Hilfsangebote. Bei Bedarf weist er darauf hin, einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufzusuchen, um eine angemessene medizinische Versorgung sicherzustellen.
- Nach einem Unfall wirkt der Sicherheitsbeauftragte an der innerbetrieblichen Untersuchung mit, um die Ursachen des Vorfalls zu ermitteln. Dabei arbeitet er eng mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und einem Betriebsarzt zusammen, um aufschlussreiche Erkenntnisse zu gewinnen und Verbesserungen vorzuschlagen.
- Auf Grundlage der Unfallanalyse entwickelt der Sicherheitsbeauftragte Vorschläge für technische oder organisatorische Maßnahmen mit dem Ziel, ähnliche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden und die Sicherheit am Arbeitsplatz dauerhaft zu verbessern.
- Der Sicherheitsbeauftragte nimmt Kenntnis von meldepflichtigen Unfällen und stellt sicher, dass diese gemäß den innerbetrieblichen Vorgaben ordnungsgemäß dokumentiert und bearbeitet werden.
Was ist der Unterschied zwischen einem Sicherheitsbeauftragten und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Sicherheitsbeauftragte ( kurz Sibe) und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (oder Sicherheitsfachkräfte, kurz Sifa) werden häufig miteinander verwechselt oder in einen Topf geworfen. Aus der Perspektive von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist das auch verständlich, da beide Rollen im Bereich des Arbeitsschutzes tätig sind und ähnliche Ziele verfolgen: die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in Unternehmen zu garantieren.
Sicherheitsbeauftragte haben keine Weisungsbefugnis oder Aufsichtsfunktion. Sie tragen daher keine größere Verantwortung als andere Beschäftigte im Unternehmen. Des Weiteren können Sicherheitsbeauftragte im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit auch nicht rechtlich haftbar gemacht werden.
Die Hauptunterschiede zwischen einem Sibe und einer Sifa liegen jedoch in den Aufgaben, der Qualifikation und der Verantwortung.
- Sicherheitsbeauftragte sind interne ehrenamtliche und freiwillige Mitarbeiter in dem Unternehmen, in dem sie angestellt sind. Sie werden von ihrem Arbeitgeber bestellt und benötigen keine spezielle Ausbildung, sondern werden durch Schulungen auf ihre Tätigkeit vorbereitet.
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit hingegen sind speziell ausgebildete Experten mit einer gesetzlichen Qualifikation gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Sie können sowohl als interne als auch als externe Experten tätig sein. Sicherheitsfachkräfte haben eine beratende Funktion und unterstützen den Arbeitgeber strategisch bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen (§ 5 ASiG „Bestellung Sifa“ und § 6 ASiG „Aufgaben einer Sifa“).
Während Sicherheitsbeauftragte vor Ort sensibilisieren und unterstützen, übernehmen Fachkräfte für Arbeitssicherheit die strategische Planung und Überwachung des gesamten Arbeitsschutzes.
Welche Qualifikation braucht ein Sicherheitsbeauftragter?
Sicherheitsbeauftragte sind eine der wichtigsten Zielgruppen für Schulungsmaßnahmen im Arbeitsschutz. Ihre Wirksamkeit hängt jedoch maßgeblich davon ab, ob sie die entsprechenden betrieblichen Voraussetzungen vorfinden und durch geeignete Aus- und Fortbildungsmaßnahmen qualifiziert werden. Ziel der Ausbildung ist es, die Fach-, Sozial- und Methodenkompetenzen der Sicherheitsbeauftragten zu stärken, damit sie ihre Rolle im betrieblichen Arbeitsschutz aktiv und motiviert wahrnehmen können.
Die wichtigsten Ausbildungsziele sind:
- Sicherheitsbeauftragte verstehen ihre Rolle im Betrieb.
- Sie kennen inner- und außerbetriebliche Partner im Arbeitsschutz.
- Sie erkennen Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz und wissen, wie sie Kolleginnen und Kollegen dafür sensibilisieren können.
- Sie sind mit Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz vertraut.
- Sie können durch konstruktive Gesprächsführung sicherheitsbewusstes Verhalten fördern.
Das Ausbildungskonzept der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften (BG) ist praxisorientiert und auf die aktive Beteiligung der Teilnehmenden ausgerichtet. Dabei wird großer Wert daraufgelegt, dass das vermittelte Wissen anwendungsbezogen ist und nachhaltig wirkt.
Ergänzend zur Grundausbildung und den Aufbauseminaren wird eine regelmäßige Fortbildung empfohlen, um vorhandenes Wissen aufzufrischen, aktuelle Themen des Arbeitsschutzes zu behandeln und die Motivation der Sicherheitsbeauftragten zu stärken.
Nach der Ausbildung sollten betriebliche Aspekte wie Produktionsabläufe oder organisatorische Zusammenhänge stärker in die Wissensvermittlung einfließen. So wird sichergestellt, dass Sicherheitsbeauftragte ihr Wissen gezielt in die betriebliche Arbeitsschutzorganisation einbringen können.
Je nach Umfang der Ausbildung und Gefährdungspotenzial im Unternehmen ist eine Auffrischung oder Ergänzung durch interne oder externe Fortbildungen spätestens alle drei bis fünf Jahre sinnvoll.
(Quelle: DGUV Information 211-042 „Sicherheitsbeauftragte“)
Wie lange dauert die Grundausbildung zum Sicherheitsbeauftragten?
Die Grundausbildung zum Sicherheitsbeauftragten vermittelt in kurzer Zeit die notwendigen Fachkenntnisse für diese Tätigkeit. Die Dauer der Ausbildung hängt vom Anbieter ab, beträgt in der Regel bei jedem Ausbildungsformat etwa 20 Stunden und wird häufig auf mehrere Tage verteilt.
Ausbildungsformate für angehende Sicherheitsbeauftragte:
- Präsenzseminare: Die Schulung findet meist an zwei aufeinanderfolgenden Tagen statt. Einige Anbieter bieten zusätzlich branchenspezifische Aufbau- bzw. Schwerpunktseminare an, die nach der Grundausbildung absolviert werden können.
- Online-Seminare oder staatliche zugelassene Fernlehrgänge: Diese ermöglichen eine flexible Gestaltung der Lernzeit. Teilnehmer können die Inhalte entweder in einem Stück bearbeiten und das Zertifikat innerhalb weniger Tage erhalten oder die Lernphasen über mehrere Wochen verteilen.
Viele Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bieten Seminare an, die speziell auf die Anforderungen bestimmter Branchen zugeschnitten sind. Um das Wissen aktuell zu halten, wird empfohlen, alle drei bis fünf Jahre eine Weiterbildung zu absolvieren, bei der neue Arbeitsschutzthemen behandelt und bestehende Kenntnisse aufgefrischt werden.
Wie viel verdient man als Sicherheitsbeauftragter?
Sicherheitsbeauftragte sind ehrenamtlich in ihrem Unternehmen tätig. Sie übernehmen diese Aufgabe zusätzlich zu ihrer regulären beruflichen Tätigkeit – sei es als Tischler, Büroangestellter oder in einem anderen Berufsfeld. Daher gibt es keine offiziellen Gehälter für Sicherheitsbeauftragte, da sie nicht für dieses Ehrenamt bezahlt werden.
Leider kommt es, wie bereits erwähnt, häufig zu Verwechslungen zwischen Sicherheitsbeauftragten und Sicherheitsfachkräften (= Fachkräften für Arbeitssicherheit). Diese Verwirrung wird durch Online-Jobbörsen verstärkt, die fälschlicherweise Gehaltstabellen oder Stellenanzeigen für „Sicherheitsbeauftragte“ veröffentlichen. Dabei ist der Sicherheitsbeauftragte kein eigenständiger Beruf, sondern eine unterstützende und freiwillige Funktion im Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Im Gegensatz dazu ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit ein klar definierter Beruf mit spezifischer Ausbildung und gesetzlicher Qualifikation gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. Sicherheitsfachkräfte arbeiten hauptberuflich und tragen eine umfassende Verantwortung für die Beratung des Unternehmens in allen Fragen des Arbeitsschutzes.
Es ist wichtig, dieses Missverständnis aus der Welt und mehr Bewusstsein für Arbeitssicherheit zu schaffen: Ein Sicherheitsbeauftragter ist kein Beruf, sondern eine ehrenamtliche Tätigkeit, die auf freiwilliger Basis ausgeübt wird. Die Verwechslung mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit führt nicht nur zu falschen Erwartungen, sondern auch zu Fehlinformationen über die Aufgaben und Verantwortlichkeiten dieser beiden Tätigkeiten.
Kann man als Sicherheitsbeauftragter mehr Geld verlangen?
Da die Funktion als Sicherheitsbeauftragten ausschließlich ehrenamtlich erfüllt wird, wird die Entlohnung mit dem Gehalt im Rahmen der eigentlichen beruflichen Position abgegolten. Natürlich können zwischen dem Arbeitgeber und dem Sicherheitsbeauftragten diesbezüglich individuelle Gehaltsvereinbarungen getroffen werden.
Unsere Expertise im Bereich Arbeitssicherheit
Ob externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsanweisungen oder spezifische Gefährdungsbeurteilungen wie die Gefährdungsbeurteilung Drehmaschine oder die psychische Gefährdungsbeurteilung: Wir sind spezialisiert auf die Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen in allen Branchen und Unternehmensgrößen deutschlandweit.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zu aktuellen Anforderungen oder spezifischen Themen in Ihrem Unternehmen haben.