Sicherheitsunterweisung

Sicherheitsunterweisung: Pflichten, Ablauf & Tipps

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Ob im Büro, in der Produktion oder auf der Baustelle: die Sicherheitsunterweisung ist ein zentrales Element der betrieblichen Arbeitssicherheit. Sie sorgt nicht nur dafür, dass Beschäftigte regelmäßig über Gefahren, Schutzmaßnahmen und das richtige Verhalten am Arbeitsplatz informiert werden, sondern sollte so durchgeführt werden, dass sie auch von allen Mitarbeitern verstanden und mitgetragen wird. Wenn Ihre Sicherheitsunterweisungen richtig erstellt und durchgeführt werden, schützen sie nachweislich die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden, beugen Arbeitsunfällen sowie Ausfallzeiten vor und schaffen so die Grundlage für einen sicheren und motivierenden Arbeitsalltag.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche gesetzlichen Pflichten rund um die Sicherheitsunterweisung bestehen, welche Themen relevant sind, wie der Ablauf in der Praxis aussieht und wie Sie typische Fehler vermeiden.

 

Die Rechtsgrundlagen für Sicherheitsunterweisungen

Die Durchführung von Sicherheitsunterweisungen ist für Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend und in mehreren Vorschriften klar geregelt.

Die zentrale rechtliche Grundlage bildet § 12 des Arbeitsschutzgesetzes ( § 12 ArbSchG „Unterweisung“). Dieser Paragraf verpflichtet Arbeitgeber dazu, ihre Beschäftigten während der Arbeitszeit ausreichend und angemessen über Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen zu unterweisen. Auch aus dem Paragraf 9 im Arbeitsschutzgesetz ergibt sich für Arbeitgeber die Pflicht zur Sicherheitsunterweisung (ArbSchG § 9 „Besondere Gefahren“).

Ergänzend erläutert auch  die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ im vierten Paragraf die „Unterweisung der Versicherten“: Demnach muss der Unternehmer die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen. Dabei geht es insbesondere um die Gefährdungen, die mit ihrer Tätigkeit verbunden sind und um die Maßnahmen zu deren Vermeidung. Diese Sicherheitsunterweisung muss bei Bedarf wiederholt werden, mindestens jedoch einmal pro Jahr durchgeführt und dokumentiert werden.

Außerdem ist der Unternehmer verpflichtet, den Beschäftigten die für ihren Arbeitsbereich wichtigen Inhalte der geltenden Unfallverhütungsvorschriften, Regeln der Unfallversicherungsträger sowie der relevanten staatlichen Vorschriften verständlich zu vermitteln. (Quelle: DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, § 4, Abs. 1 und 2)

Neben dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Vorschrift 1 sind weitere Gesetze und Verordnungen relevant, die Sicherheitsunterweisungen für bestimmte Themenbereiche oder Beschäftigtengruppen fordern.

 

Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen zu Unterweisungen im Überblick:

Gesetze   Verordnungen/Unfallverhütungsvorschriften
§§ 9 und 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §   § 12 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)  
§ 15 Siebtes Sozialgesetzbuch (SGB VII)   § 14 (2) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) §14 Biostoffverordnung (BioStoffV)  
§ 14 Mutterschutzgesetz (MuSchG)   § 6 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)  
§ 29 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)   § 4 DGUV Vorschrift 1  
§ 81 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)    

 

Wie oft muss eine Sicherheitsunterweisung verpflichtend durchgeführt werden?

Sicherheitsunterweisungen sind für alle Beschäftigten verpflichtend und müssen zu genau festgelegten Zeitpunkten erfolgen:

Vor Arbeitsbeginn (Erstunterweisung) Mindestens einmal jährlich (Wiederholungsunterweisung) Bei Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz Bei wesentlichen Änderungen am Arbeitsplatz Nach Unfällen oder Beinaheunfällen Bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Verfahren Für Jugendliche: alle sechs Monate (nach Jugendarbeitsschutzgesetz)  

Die erste Unterweisung, die sogenannte Erstunterweisung, findet vor Aufnahme der Tätigkeit statt – in der Regel am ersten Arbeitstag. Sie umfasst einen allgemeinen Teil sowie einen arbeitsplatzbezogenen Teil, in dem die neuen Mitarbeitenden über die spezifischen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen an ihrem zukünftigen Arbeitsplatz informiert werden. Auch langjährige Mitarbeitende, die an einen anderen Arbeitsplatz oder in einen neuen Arbeitsbereich versetzt werden, erhalten eine entsprechende arbeitsplatzbezogene Unterweisung.

Mindestens einmal im Jahr ist eine Wiederholungsunterweisung für alle Beschäftigten vorgeschrieben, um das Wissen aufzufrischen und neue Gefährdungen sowie Schutzmaßnahmen zu vermitteln. Darüber hinaus müssen anlassbezogene Unterweisungen durchgeführt werden, zum Beispiel bei Versetzungen, wesentlichen Änderungen am Arbeitsplatz, nach Unfällen und Beinaheunfällen oder bei der Einführung neuer Arbeitsmittel.

Für Jugendliche gelten besondere Vorschriften: Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist eine Unterweisung alle sechs Monate erforderlich.

Die Unterweisungen finden immer während der Arbeitszeit statt und müssen ausreichend und angemessen sein. Das bedeutet in der Praxis, dass sie nicht länger als 30 bis höchstens 45 Minuten sein sollen.

Werden die gesetzlich vorgeschriebenen Intervalle nicht eingehalten, muss der Arbeitgeber dies nachvollziehbar begründen können, da sonst rechtliche Konsequenzen drohen können.

 

Was passiert, wenn Mitarbeitende eine Unterweisung verpassen?

Ist ein Mitarbeiter bei einer Unterweisung krank oder aus anderen Gründen verhindert, muss die Unterweisung nachgeholt werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen neuen Termin für diese Person anzubieten, da die Teilnahme an der Unterweisung gesetzlich vorgeschrieben und als Arbeitszeit zu werten ist. Die Unterweisung gilt erst dann als abgeschlossen, wenn alle Beschäftigten die relevanten Inhalte erhalten haben.

 

Themen und Arten bei Sicherheitsunterweisungen

Sicherheitsunterweisungen müssen sowohl regelmäßig als auch anlassbezogen durchgeführt werden. Sie können allgemein für alle Mitarbeitenden, tätigkeitsbezogen oder personenbezogen gestaltet sein. Die Inhalte richten sich nach den konkreten Gefährdungen und Anforderungen am Arbeitsplatz.

 

Typische Anlässe für Sicherheitsunterweisungen

Jede Sicherheitsunterweisung basiert auf einer vorherigen Gefährdungsbeurteilung und der dazugehörigen Betriebsanweisung. So wird sichergestellt, dass die vermittelten Inhalte genau auf die tatsächlichen Gefahren und Schutzmaßnahmen am jeweiligen Arbeitsplatz abgestimmt sind.

    • Allgemeine Unterweisung im Arbeitsschutz für alle Mitarbeitenden

    • Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen

    • Sicherheitsunterweisungen zu Brandschutzmaßnahmen

    • Unterweisung Erste Hilfe und Verhalten im Notfall

    • Hygiene-Unterweisung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG § 34)

    • Gewaltprävention am Arbeitsplatz

    • Unterweisung beim Heben und Tragen schwerer Lasten

    • Schutz vor Lärmbelastung

    • Bedienung von Maschinen, Geräten, Werkzeugen oder Anlagen

    • Sicherheitsunterweisung zur richtigen Nutzung persönlicher Schutzausrüstung

    • Verhalten im Gefahrenfall

Je nach Arbeitsplatz, Tätigkeit oder persönlicher Situation der Beschäftigten werden die Unterweisungen individuell angepasst. So wird sichergestellt, dass alle Mitarbeitenden optimal auf ihre Aufgaben vorbereitet sind und wissen, wie sie sich und andere schützen können.             

 

Wie muss die Sicherheitsunterweisung für Mitarbeiter stattfinden?

Das reine Verteilen oder Aushängen von Betriebsanweisungen an Mitarbeitende genügt nicht, um die Arbeitssicherheit nachhaltig zu verbessern. Entscheidend ist, dass die vermittelten Inhalte wirklich verstanden werden – zum Beispiel durch praktische Übungen wie das richtige Anlegen von persönlicher Schutzausrüstung oder das sichere Bedienen einer Maschine.

 

Weitere Anforderungen an eine wirksame Sicherheitsunterweisung

    • Sie müssen verständlich vermittelt werden, wobei der Erfahrungsstand, die Sprachkenntnisse und die individuellen Voraussetzungen der Beschäftigten berücksichtigt werden. Falls nötig, sollte die Unterweisung auch in der jeweiligen Muttersprache angeboten werden.

    • Unterweisungen sollten anschaulich gestaltet sein, etwa durch Präsentationen, praktische Demonstrationen, Workshops oder E-Learning-Module. Die Beschäftigten werden aktiv einbezogen, damit das Wissen nachhaltig verankert wird.

 

Wer darf eine Sicherheitsunterweisung durchführen?

Die Verantwortung für die Durchführung von Sicherheitsunterweisungen liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber. Er kann diese Aufgabe jedoch schriftlich an andere Personen im Unternehmen übertragen, zum Beispiel an Führungskräfte, Abteilungsleiter oder andere fachkundige und zuverlässige Mitarbeitende. Wichtig ist, dass die beauftragte Person die betrieblichen Abläufe, die Arbeitsbereiche und die spezifischen Gefährdungen gut kennt und über die notwendigen Weisungsrechte verfügt.

In kleineren Betrieben übernehmen häufig Vorgesetzte die Sicherheitsunterweisung, da sie die Gefährdungen in ihrem Unternehmen am besten einschätzen können. In größeren Betrieben wirken auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der Vorbereitung und Durchführung der Unterweisungen mit und unterstützen die Führungskräfte mit ihrem Fachwissen und ihrer Erfahrunge.

Die letztendliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung und Kontrolle der Unterweisungen bleibt aber immer beim Arbeitgeber.

 

Wie erstelle ich eine Sicherheitsunterweisung?

1. Unterweisungsbedarf und Zielgruppe bestimmen
Überlegen Sie, welche Mitarbeitenden zu welchen Themen unterwiesen werden müssen. Berücksichtigen Sie unterschiedliche Tätigkeiten, Arbeitsbereiche und besondere Personengruppen wie Jugendliche oder Schwangere.

2. Themen und Inhalte festlegen
Leiten Sie aus den betrieblichen Anforderungen die konkreten Unterweisungsthemen ab, zum Beispiel Maschinenbedienung, Gefahrstoffe, Erste Hilfe oder Verhalten im Brandfall. Nutzen Sie vorhandene Betriebsanweisungen als Grundlage.

3. Unterweisungskonzept und Lernziele erstellen
Formulieren Sie klare Lernziele und bereiten Sie die Inhalte praxisnah und verständlich auf. Entscheiden Sie, ob die Unterweisung als Vortrag, Workshop, E-Learning oder direkt am Arbeitsplatz stattfinden soll.

4. Materialien und Hilfsmittel zusammenstellen
Erstellen Sie Präsentationen, Handouts, Checklisten oder Übungsmaterialien. Praktische Übungen, wie das Anlegen von persönlicher Schutzausrüstung, fördern den Lernerfolg.

5. Durchführung der Sicherheitsunterweisung
Führen Sie die Unterweisung während der Arbeitszeit durch. Vermitteln Sie die Inhalte verständlich und gehen Sie auf Fragen der Teilnehmenden ein. Immer mehr Unternehmen, auch wir von gefaehrdungsbeurteilungen.com,  setzen dabei auf eine Mischung aus praxisnahen Präsenzschulungen und digitalen Formaten, um alle Mitarbeitenden zu erreichen und die gesetzlichen Anforderungen effizient zu erfüllen.

7. Dokumentation
Halten Sie Thema, Datum, Teilnehmer und Dauer der Unterweisung schriftlich fest. Lassen Sie sich die Teilnahme von allen Anwesenden bestätigen, zum Beispiel durch eine Unterschrift auf einer Teilnehmerliste.

8. Archivierung der Nachweise
Bewahren Sie die Unterweisungsdokumentation sicher auf, um bei Kontrollen oder im Falle eines Unfalls einen Nachweis zu haben.

9. Wiederholung und Aktualisierung
Führen Sie die Unterweisung mindestens einmal jährlich sowie anlassbezogen durch, etwa bei neuen Arbeitsmitteln, nach Unfällen oder bei Änderungen im Arbeitsablauf.

 

Unser Tipp:

Beziehen Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, einen Betriebsarzt oder erfahrene Mitarbeitende in die Vorbereitung für Ihre Unterweisungen ein, um die Inhalte fachlich korrekt und so praxisnah wie möglich zu gestalten.

So stellen Sie sicher, dass Ihre Sicherheitsunterweisung den gesetzlichen Vorgaben entspricht und nachhaltig zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz im Unternehmen beiträgt.

 

Typische Fehler und bewährte Lösungen bei Sicherheitsunterweisungen

Typische Fehler bei Sicherheitsunterweisungen sind unklare Zielsetzung, unvollständige oder zu allgemeine Inhalte sowie die fehlende Anpassung an die tatsächlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz. Oft werden Unterweisungen als unpersönlicher Pflichttermin abgehalten, in ungeeigneter Umgebung oder zum falschen Zeitpunkt. Langweilige Präsentationen ohne Interaktivität und Praxisbezug mindern die Aufmerksamkeit der Mitarbeitenden.  Häufig wird kein Feedback von den Teilnehmern eingeholt, wodurch die Chance zur kontinuierlichen Verbesserung nicht genutzt werden kann. Oft wird auch die vorgeschriebene Dokumentation vernachlässigt, was im Ernstfall zu Nachweisproblemen und rechtlichen Konsequenzen führen kann.  

Eine Sicherheitsunterweisung ist dann erfolgreich, wenn sie sorgfältig vorbereitet, praxisnah und zielgerichtet durchgeführt wird. Die Inhalte sollten aktuell und auf die spezifischen Gefährdungen am Arbeitsplatz zugeschnitten sein.

In der Kürze liegt die Würze: Am effektivsten sind Sicherheitsunterweisungen, wenn sie kurz, regelmäßig und in kleinen Gruppen durchgeführt werden. Ehrliches Feedback sowie eine lückenlose Dokumentation sichern die Qualität von Unterweisungen im Arbeitsschutz zusätzlich.

 

Unsere Unterstützung im Bereich Arbeitssicherheit

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