Gefährdungsbeurteilung Büro.
Eine Gefährdungsbeurteilung für Büro- oder Bildschirmarbeitsplätze ist nicht nur gesetzlich vorgesehen, sondern trägt zum langfristigen Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter bei, da sie den Arbeits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz nachhaltig verbessert.
Sie möchten eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen, um Ihre Büro- und Bildschirmarbeitsplätze zu optimieren? Optional erhalten Sie von uns auch eine Gefährdungsbeurteilung Vorlage, damit Sie die Gefährdungsbeurteilungen für Ihre Büroarbeitsplätze eigenständig durchführen können.
Gefährdungsbeurteilungen für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze
Kosten Gefährdungsbeurteilung Büro
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Gefährdungsbeurteilungen für Bildschirmarbeitsplätze
Wir haben die Zulassungen aller Berufsgenossenschaften
Warum ist eine Gefährdungsbeurteilung Büro wichtig?
Sobald Sie einen Mitarbeiter beschäftigen, sind Sie als Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, mögliche Gefährdungen, die mit der auszuführenden Tätigkeit verbunden sind, zu ermitteln und zu beurteilen. Gesetzlich verankert ist diese Verpflichtung im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) im §5 „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“.
Weitere rechtlichen Grundlagen für die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen finden Sie auch im Anhang Nr. 6 der Arbeitsstättenverordnung:
„Die Arbeitsflächen sind entsprechend der Arbeitsaufgabe so zu bemessen, dass alle Eingabemittel auf der Arbeitsfläche variabel angeordnet werden können und eine flexible Anordnung des Bildschirms, des Schriftguts und der sonstigen Arbeitsmittel möglich ist.“
(Quelle: Anhang ArbStättV – Einzelnorm)
Bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung im Büro müssen Sie sowohl körperliche als auch psychische Belastungen (psychische Gefährdungsbeurteilung) und visuelle Belastungen erfassen und entsprechende Schutzmaßnahmen definieren. Diesbezüglich gibt Ihnen die DGUV Information 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung“ nützliche Hinweise bei der Durchführung Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Die Gefährdungsbeurteilung Büro bei Telearbeit und im Homeoffice
Die rechtlichen Vorgaben im Arbeitsschutzgesetz (§3 ArbSchG – Grundpflichten des Arbeitgebers) sowie in der Arbeitsstättenverordnung sind nicht nur für klassische Büroarbeitsplätze im Unternehmen verpflichtend, sondern gelten auch für Telearbeitsplätze sowie bei mobiler Arbeit und beim Arbeiten im Homeoffice.
Unterschiede zwischen mobilem Arbeiten, Telearbeit und Homeoffice: Was Sie als Arbeitgeber wissen sollten
Die verschiedenen Formen der Arbeit außerhalb des Büros unterscheiden sich rechtlich und organisatorisch voneinander:
- Mobiles Arbeiten bezeichnet die Ausübung von Bildschirmtätigkeiten außerhalb der Betriebsstätte, beispielsweise in einem Café, Hotelzimmer oder im Zug.
- Telearbeit ist rechtlich klar in der Arbeitsstättenverordnung definiert als fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz im privaten Umfeld. Hierfür müssen sowohl die wöchentliche Arbeitszeit als auch die Dauer der Einrichtung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten schriftlich in einem Vertrag festgelegt sein.
- Homeoffice wird häufig als Synonym für Telearbeit verwendet. Laut dem Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschreibt der Begriffe Homeoffice hingegen nur die gelegentliche Arbeit mit PC, Laptop oder Tablet im privaten Wohnbereich, die nicht den gesamten Arbeitstag umfasst.
Während die Arbeitsstättenverordnung bislang ausschließlich für Telearbeitsplätze verbindliche Regelungen vorschreibt, empfiehlt es sich, diese Standards auch bei der Arbeit im Homeoffice anzuwenden.
Worauf sollten Sie bei der Gefährdungsbeurteilung Büro besonders achten?
Die Gefährdungsbeurteilung für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze ist ein wichtiges Instrument der Arbeitssicherheit. Sie dient dazu, mögliche Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz systematisch zu erfassen und zu bewerten. Dabei müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden, wie:
- die räumliche Gestaltung
- ergonomische Anforderungen sowie
- technische und organisatorische Maßnahmen
Eine sorgfältige Durchführung hilft dabei, die Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu schützen und deren Arbeitsbedingungen optimal zu gestalten.
So setzen Sie die räumlichen Anforderungen korrekt um
Ein Büroarbeitsplatz muss bestimmte räumliche Mindestanforderungen erfüllen. Jeder Arbeitsplatz benötigt eine Grundfläche von mindestens 8m² für den ersten und zusätzlich 6m² für jeden weiteren Arbeitsplatz.
Eine Sichtverbindung nach außen durch Fenster oder Türen ist erforderlich. Darüber hinaus gibt es auch für die sog. Bewegungsfläche pro Arbeitsplatz Mindeststandards, die eingehalten werden müssen.
Diese Anforderungen gelten für Beleuchtung und Raumklima im Büro
Die Beleuchtungsstärke in Büroräumen muss mindestens 500 Lux betragen. Störende Reflexionen oder Spiegelungen auf Bildschirmen sind zu vermeiden. Die Raumtemperatur sollte bei leichten Tätigkeiten im Sitzen 20 °C nicht unterschreiten. Bei Temperaturen über 30°C sind besondere Maßnahmen wie Lüftung in den Morgenstunden oder die Bereitstellung von Getränken erforderlich.
Das müssen Sie bei der Arbeitsplatzausstattung beachten
Bildschirmarbeitsplätze mit Schreibvorlagen benötigen Tische mit einer Mindestgröße von 1,60 x 0,80 m, ohne Schreibvorlagen 1,20 x 0,80 m. Bürostühle sollten mit 5 leichtgängigen Rollen ausgestattet sein und über eine rückengerecht geformte, höhenverstellbare Rückenlehne (mit Lordosestütze) verfügen.
Achten Sie bei der Gefährdungsbeurteilung Büro auch auf diese Sicherheitsaspekte
Regale und Schränke müssen gegen Kippen gesichert sein, beispielsweise durch eine Wandbefestigung. Auch Kabel und Leitungen dürfen nicht in Verkehrswegen liegen und müssen in Kabelkanälen verlegt werden. Fußböden müssen eben und rutschhemmend sein.
So richten Sie die technische Ausstattung richtig ein
Bildschirme sollten im rechten Winkel zum Fenster stehen. Bei Laptoparbeitsplätzen sind externe Tastaturen und Bildschirme bereitzustellen. Drucker und Kopierer sollten nicht direkt in Büroräumen aufgestellt werden und über eine ausreichende Lüftung verfügen.
Diese arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen sind bei der Gefährdungsbeurteilung Büro wichtig
Die Bildschirmarbeit muss mindestens einmal pro Stunde durch andere Tätigkeiten unterbrochen werden können. Den Beschäftigten ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung für Bildschirmarbeit anzubieten.
Berücksichtigen Sie diese besonderen Schutzmaßnahmen
Für schwangere Beschäftigte gelten besondere Schutzbestimmungen (bzw. eine anlass- und personenbezogene Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft). Regelmäßiges Heben von Lasten über 5 kg oder gelegentliches Heben über 10 kg ist zu vermeiden. Darüber hinaus sollten auch Unfallgefahren durch Ausrutschen, Fallen oder Stürzen ausgeschlossen und dementsprechende Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.
So führen wir Ihre Gefährdungsbeurteilung Büro durch
Eine fachkundige Gefährdungsbeurteilung für Büroarbeitsplätze erfordert systematisches Vorgehen unter Berücksichtigung der angeführten Aspekte.
Vor der Aufnahme unserer Tätigkeiten erfassen wir systematisch alle möglichen Gefährdungen und definieren entsprechende Schutzmaßnahmen.
Neben physischen Belastungen durch Bewegungsabläufe und Arbeitshaltung untersuchen wir bei der Gefährdungsbeurteilung für Ihre Büro- und Bildschirmarbeitsplätze auch psychische Belastungen durch Arbeitsorganisation und -umfeld sowie visuelle Belastungen und Gefährdungen des Sehvermögens.
Darauf basierend entwickeln wir Schutzmaßnahmen wie die Implementierung von ergonomischen Arbeitsmitteln oder persönliche Schutzmaßnahmen wie Bildschirmbrillen (Bildschirmarbeitsplatzbrillen) im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung Büro ist erforderlich, wenn Sie neue Hardware oder Software einführen, Arbeitsplätze umgestalten oder wenn Beschäftigte gesundheitliche Beschwerden melden.
Wir kommen auch gern in Ihr Büro
Im Laufe unserer Tätigkeit als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit wurden wir deutschlandweit bereits für unzählige Gefährdungsbeurteilungen für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze beauftragt. Aufgrund unserer branchenübergreifenden Expertise bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen können wir Ihnen nicht nur umfassende Erfahrung, sondern auch das beste Preis-Leistungsverhältnis bieten.
Wenn Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung Büro selbst durchführen möchten, bieten wir Ihnen ein breites Portfolio an Vorlagen und Muster, die Sie ganz einfach online bei uns erwerben können, um Ihre Gefährdungsbeurteilung Büro rechtssicher durchzuführen.