Explosionsschutzdokument

Explosionsschutzdokument: Häufige Fehler in der Praxis

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Das Explosionsschutzdokument zeigt auf, wo im Betrieb Explosionsgefahren entstehen können und wie diese wirksam verhindert bzw. minimiert werden. Obwohl Explosionen im Betriebsalltag glücklicherweise selten sind, haben sie im Ernstfall oft weitreichende Folgen. Die Ursachen liegen dabei nicht selten in fehlerhaften Gefährdungsbeurteilungen oder unzureichend erstellten Explosionsschutzdokumenten. In diesem Beitrag zeigen wir, wo in der Praxis typische Schwachstellen liegen: von zu allgemein gehaltenen Gefährdungsbeurteilungen bis hin zu fehlerhafter Umsetzung der Ex-Schutzmaßnahmen im Betrieb. Erfahren Sie jetzt, wie sich häufige Fehler bei der Erstellung eines Explosionsschutzdokuments vermeiden lassen.

 

Was ist ein Explosionsschutzdokument?

Ein Explosionsschutzdokument ist eine Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung gemäß der Gefahrstoffverordnung, in der die Explosionsgefährdungen eines Unternehmens gesondert festgehalten werden.

Für Betriebe, in denen explosionsfähige Atmosphären entstehen können, ist das Explosionsschutzdokument (oder kurz Ex Schutzdokument) ein gesetzlich verpflichtender Bestandteil im betrieblichen Arbeitsschutz (§ 6 GefStoffV Abs. 9).

Immer dann, wenn mit Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen gearbeitet wird, muss geprüft werden, ob sich eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden kann. Dabei kommt es häufig zu Versäumnissen: Arbeitsmittel oder Verfahren werden nicht vollständig berücksichtigt, Arbeitsumgebungen falsch eingeschätzt oder Wechselwirkungen mit anderen Bereichen übersehen. Gerade in der Praxis zeigt sich, dass viele Unternehmen Schwierigkeiten haben, die gesetzlichen Anforderungen korrekt und lückenlos umzusetzen. Wer ein Explosionsschutzdokument erstellen lassen möchte, kann typische Fehler vermeiden und sich auf eine fachgerechte Umsetzung verlassen.

 

Wann ist ein Explosionsschutzdokument Pflicht?

Es wird immer dann verpflichtend benötigt, wenn in einem Betrieb die Gefahr einer explosionsfähigen Atmosphäre besteht und ist in § 6 GefStoffV, Abs. 9 gesetzlich vorgeschrieben. Das Explosionsschutzdokument dient dazu, alle relevanten Gefahren durch entzündbare Stoffe systematisch zu erfassen und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.

H3: Im Explosionsschutzdokument werden unter anderem folgende Punkte festgehalten:

  • Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung in Bezug auf Explosionsrisiken
  • Festlegung der Zonen (ATEX-Zonen) nach Häufigkeit und Dauer des Auftretens einer explosionsfähigen Atmosphäre
  • Bewertung der eingesetzten Arbeitsmittel und Verfahren
  • Zu treffende organisatorische und technische Schutzmaßnahmen
  • Einbindung angrenzender Arbeitsbereiche sowie mögliche Wechselwirkungen

 

Wer braucht ein Explosionsschutzdokument?

Ein Explosionsschutzdokument ist immer dann nötig, wenn im Betrieb explosionsfähige Atmosphären entstehen können. In der Praxis bedeutet das, überall dort, wo mit brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben gearbeitet wird.

Die Pflicht betrifft Unternehmen aller Branchen und Größen, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten. Sie gilt in Industriebetrieben wie Chemie, Pharma, Lebensmittel, Metallverarbeitung, aber auch in Landwirtschaftsbetrieben (z. B. Biogasanlagen, Mühlen), Lackierereien, Schreinereien sowie weiteren Handwerksbetrieben oder auch Bäckereien.

Jeder Arbeitgeber muss vor Aufnahme entsprechender Tätigkeiten ein Explosionsschutzdokument erstellen, sobald die Gefahr explosiver Gemische nicht auszuschließen ist.

 

Häufige Fehler bei der Erstellung von Explosionsschutzdokumenten

Aus unserer Sicht als Fachkräfte für Arbeitssicherheit von Gefährdungsbeurteilungen.com begegnen uns bei der Erstellung von Explosionsschutzdokumenten regelmäßig typische Fehler, die den betrieblichen Explosionsschutz gefährden und die Rechtssicherheit schwächen. Aus unserer beruflichen Erfahrung sind nachfolgende Punkte besonders oft anzutreffen:

 

Die Gefährdungsbeurteilung ist zu allgemein gehalten

Häufig fehlen in der Gefährdungsbeurteilung konkret nachvollziehbare Angaben zu betriebsspezifischen Prozessen, verwendeten Stoffen und Arbeitsbereichen. Das liegt meistens daran, dass Standardtexte oder Vorlagen übernommen werden, ohne sie an die tatsächlichen Gegebenheiten des Betriebs anzupassen.

 

Unsachgemäße Einteilung von Explosionszonen

Ein häufiger Fehler bei der Erstellung von Explosionsschutzdokumenten ist die unpräzise oder pauschale Einteilung von Explosionszonen. Dabei handelt es sich um eindeutig definierte Bereiche, in denen explosionsfähige Atmosphären durch Gase, Dämpfe oder Stäube auftreten können.

Die Zoneneinteilung muss sich immer an den realen Betriebsabläufen orientieren, damit die vorgeschriebenen Maßnahmen zielgerichtet und wirksam umgesetzt werden.  

Konkret bedeutet das:

  • Zone 0 / Zone 20: Hier herrscht ständig, häufig oder über längere Zeiträume Explosionsgefahr.
  • Zone 1 / Zone 21: Gefährliche Atmosphäre kann gelegentlich im Normalbetrieb entstehen.
  • Zone 2 / Zone 22: Explosionsfähige Atmosphäre tritt normalerweise nicht oder nur kurzzeitig auf.

Wird die Häufigkeit und Dauer des Auftretens nicht individuell für jeden Bereich bewertet, sondern Bereiche einfach einer Zone zugeordnet, kann es in der Praxis zu nachlässigen oder zu strengen Schutzmaßnahmen kommen.

 

Schwachstellen bei Schutzmaßnahmen

Technische und organisatorische Maßnahmen sind nicht ausreichend spezifiziert. Diesbezügliche fehlen häufig Angaben zu Absaugungen, Lüftungen, Alarmierungssystemen oder Schutzkleidung. Weiters sind Maßnahmen in der Praxis weder miteinander abgestimmt noch eindeutig Verantwortlichen zugeordnet.

 

Unklare Verantwortlichkeiten und mangelhafte Schulungen

Wer für die Umsetzung und Kontrolle der Schutzmaßnahmen zuständig ist, bleibt oft unscharf. Zudem werden Sicherheitsunterweisungen für Beschäftigte nicht regelmäßig durchgeführt und/oder nicht dokumentiert.

 

Fehlende Aktualisierung nach betrieblichen Änderungen

Werden Prozesse, Stoffe oder Anlagen in einem Unternehmen mit explosionsfähigen Atmosphären verändert, wird das im Explosionsschutzdokument häufig nicht vermerkt. Dadurch entspricht es nicht den aktuellen Anforderungen des Betriebs und erfüllt daher seine Schutzfunktion nur unzureichend. Auch bei Betriebsprüfungen durch die Berufsgenossenschaft (BG) oder andere Behörden gilt: Die aktuelle Fassung des Explosionsschutzdokuments ist durch die Gefahrstoffverordnung und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gesetzlich vorgeschrieben und muss alle sicherheitsrelevanten Änderungen nachvollziehbar abbilden.

 

Oberflächliche Dokumentation der Prüfungen und Wartungen

Prüfzyklen, Wartungsintervalle und Kontrollen im Bereich Explosionsschutz werden ungenau beschrieben oder vergessen, was die behördliche Nachweisführung erschwert und Unsicherheiten im Betrieb schafft.

 

Nichtbeachten von Wechselwirkungen zwischen Bereichen und Tätigkeiten

Mögliche gegenseitige Einflüsse angrenzender Arbeitsplätze oder paralleler Arbeitsprozesse werden oft übersehen, sodass Gefahren unterschätzt werden. Schon eine Lüftungsanlage oder offene Tür kann Gase/Nebel in andere Bereiche transportieren und dort für zusätzliche Explosionsrisiken sorgen.

 

Zu späte Erstellung oder fehlende Integration in den Arbeitsalltag

Oftmals wird das Explosionsschutzdokument erst nach Inbetriebnahme erstellt oder bleibt ein reines Archivdokument ohne praktische Umsetzung. Dabei schreibt die Gesetzgebung klar vor, dass das Explosionsschutzdokument bereits vor Aufnahme der Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen erstellt und kontinuierlich in den Arbeitsalltag integriert werden muss. Nur so können Schutzmaßnahmen rechtzeitig und wirksam umgesetzt werden.

Verpflichtungen für Betriebe mit Ex-Zonen

Wenn in Ihrem Unternehmen explosionsgefährdete Bereiche bestehen und Ex-Zonen festgelegt wurden, müssen Sie  konkrete rechtliche und organisatorische Pflichten erfüllen.

Dabei ist es das Ziel, die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden und Anlagen zu gewährleisten und Risiken präventiv zu minimieren. Dabei ist die Einteilung der Bereiche nach ATEX-Zonen ist die Grundlage für erforderliche Schutzmaßnahmen im betrieblichen Alltag und für Notfallszenarien.


Zu Ihren wichtigsten Verpflichtungen zählen:

  • Ex-Bereiche müssen deutlich und dauerhaft gekennzeichnet werden.
  • Die Nutzung und Entstehung von Zündquellen in den Zonen muss konsequent vermieden werden.
  • Explosionsereignisse müssen präventiv durch organisatorische und technische Schutzmaßnahmen verhindert werden.
  • Das Explosionsschutzdokument muss umfassend dokumentiert sowie regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.

 

Wie erfolgt die Einteilung in Ex-Zonen?

Die Einteilung in Ex-Zonen erfolgt nach der Häufigkeit und Dauer des Auftretens einer explosionsfähigen Atmosphäre und der Art der Gefahrstoffe (Gase, Dämpfe, Nebel, Stäube).

Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die ATEX-Zonen gemäß der ATEX-Richtlinie und deren Merkmale:

ATEX-Zone Ursache Dauer und Häufigkeit Beispiel
Zone 0 Luft + brennbares Gas/Dampf/Nebel ständig, häufig, langzeitig Behälter mit Lösungsmitteln
Zone 1 Luft + brennbares Gas/Dampf/Nebel gelegentlich im Normalbetrieb Absaugsystem mit Entstauber
Zone 2 Luft + brennbares Gas/Dampf/Nebel normalerweise nicht, nur selten und kurzzeitig Reingasbereich nach Absaugung
Zone 20 Luft + brennbarer Staub ständig, häufig, langzeitig Silo oder Staubbehälter
Zone 21 Luft + brennbarer Staub gelegentlich im Normalbetrieb Mühlen, Mischanlagen
Zone 22 Luft + brennbarer Staub selten und meist nur kurzzeitig Staubablagerungen im Anlagenbereich

 

ATEX-Richtlinien: Was Unternehmen beachten müssen

Betriebe müssen alle Vorschriften aus der ATEX-Richtlinie und der Gefahrstoffverordnung beachten und die Maßnahmen regelmäßig kontrollieren sowie dokumentieren.


Wenn Sie ein Explosionsschutzdokument erstellen lassen oder Ihr bestehendes Ex Schutzdokument aktualisieren lassen möchten, sollten Sie also Wert auf eine individuell angepasste, regelmäßig überprüfte und aktiv gelebte Dokumentation legen. So lassen sich nicht nur häufige Fehler vermeiden, sondern auch Haftungsrisiken und Explosionsgefahren in Ihrem Betrieb wirkungsvoll minimieren.

 

Ihr Explosionsschutzdokument von Profis im Explosionsschutz

Vertrauen Sie bei der Erstellung Ihres Explosionsschutzdokuments auf die branchenübergreifende Expertise von Gefährdungs-Beurteilungen.com. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit und externen Gefahrstoffbeauftragten unterstützen Sie dabei deutschlandweit – von Berlin über Frankfurt bis nach München – damit Sie alle gesetzlichen Vorgaben sicher und rechtskonform erfüllen, um die Explosionsrisiken für Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen zu minimieren.

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