Ein Feuer im Betrieb löst oft Panik aus. Doch genau dann kommt es auf klares Handeln an. Eine Brandschutzbegehung zeigt auf, ob der betriebliche Brandschutz im Ernstfall funktioniert. In etlichen Unternehmen ist Brandschutz so etwas wie das „Stiefkind“. Ein kaputter Teil einer Maschine oder fehlender Lärmschutz in der Produktionshalle fallen sofort auf. Fehlenden Brandschutz hingegen sieht und hört man nicht. Der wird erst dann zum Problem, wenn es wirklich einmal brennt. Eine regelmäßig durchgeführte Brandschutzbegehung ist diesbezüglich die beste Prävention. Erfahren Sie jetzt in diesem Beitrag von Gefährdungsbeurteilungen.com, wie eine Brandschutzbegehung abläuft, was Sie im Blick haben sollten und wie der gesetzliche Hintergrund dazu aussieht.
Was ist eine Brandschutzbegehung genau?
Bei einer Brandschutzbegehung wird der gesamte Betrieb abgegangen, vom Büro über Produktions- und Lagerflächen bis zu Technik- und Nebenräumen. Geprüft wird, ob der bauliche, technische und organisatorische Brandschutz im Alltag tatsächlich funktioniert. Dazu gehören freie Flucht- und Rettungswege, funktionsfähige Feuerlösch- und Alarmierungseinrichtungen, die richtige Kennzeichnung sowie eine aktuelle Brandschutzordnung.
Der tatsächliche Zustand wird mit dem Brandschutzkonzept, der Brandschutzordnung und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten wie der ASR A2.2 („Maßnahmen gegen Brände“) abgeglichen. Die festgestellten Mängel und Brandgefahren fließen direkt in Ihre Gefährdungsbeurteilung Brandschutz ein und werden in einem separaten Brandschutzprotokoll mit einer Fristsetzung zur Beseitigung schriftlich dokumentiert.
| Unterschied Brandschutzbegehung und Brandverhütungsschau: Die betriebliche Brandschutzbegehung ist die Eigenkontrolle des Arbeitgebers. Die behördliche Brandverhütungsschau, auch Brandschau genannt, betrifft Sonderbauten wie Schulen, Kindertagesstätten oder Krankenhäuser. Sie wird über die Landesbauordnungen (LBO) und die Feuerwehrgesetze der Länder vorgeschrieben. Weil Brandschutz in Deutschland Ländersache ist, fallen diese Vorgaben je nach Bundesland unterschiedlich aus. |
Ist eine Brandschutzbegehung Pflicht?
Brandschutzpflichten treffen jeden Arbeitgeber, sobald er Beschäftigte hat, sowie jeden Betreiber eines Gebäudes. Ein eigenes Gesetz, das die Brandschutzbegehung explizit vorschreibt, gibt es nicht. Vielmehr existiert eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die die Pflicht zur Brandschutzbegehung deutlich machen.
Hinzukommen sollte hier auch das Eigeninteresse des Arbeitgebers, denn ein Brand kann schnell existenzvernichtend sein und wiegt damit ungemein schwerer als die Investition in Brandschutzmaßnahmen.
Der gesetzliche Hintergrund zur Brandschutzbegehung
Die Pflicht zur Brandschutzbegehung stützt sich auf mehrere Gesetze, Verordnungen und Vorgaben:
Arbeitsschutzrecht
- § 10 ArbSchG („Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“) verlangt vom Arbeitgeber alle organisatorischen Maßnahmen für Brandbekämpfung und Evakuierung. Ihre Wirksamkeit im laufenden Betrieb lässt sich nur durch regelmäßige Kontrollen sicherstellen.
- § 3 ArbStättV („Gefährdungsbeurteilung“) und § 4 ArbStättV („Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten“) verlangen, Arbeitsstätten so zu betreiben, dass Gefahren vermieden werden. Demnach müssen Fluchtwege, Notausgänge und Brandschutzeinrichtungen regelmäßig instand gehalten und auf ihre Funktion geprüft werden.
- Die Arbeitsstättenverordnung verlangt im Anhang unter Punkt 2.2 („Maßnahmen gegen Brände“) geeignete Feuerlösch- und Brandmeldeeinrichtungen. Die ASR A2.2 („Maßnahmen gegen Brände“) konkretisiert das als Stand der Technik und fordert die regelmäßige Mängelfeststellung vor Ort durch eine Brandschutzbegehung.
Landesbaurecht
- Die Landesbauordnungen (LBO) verpflichten Eigentümer und Betreiber, bauliche Anlagen so instand zu halten, dass der Entstehung und Ausbreitung von Feuer vorgebeugt wird und Rettungswege frei bleiben. Brandschutz ist Ländersache, die Vorgaben fallen je Bundesland unterschiedlich aus.
- Für Sonderbauten wie Versammlungs- und Verkaufsstätten, Krankenhäuser, Schulen und Industriebauten schreiben die Sonderbauverordnungen der Länder verschärfte, wiederkehrende Prüf- und Begehungspflichten vor.
Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
- DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“): Gemäß § 4 („Unterweisung der Versicherten“) sind Unternehmer verpflichtet, die Beschäftigten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich über auftretende Gefahren und entsprechende Gegenmaßnahmen zu unterweisen. Bei Jugendlichen hat diese Unterweisung mindestens halbjährlich zu erfolgen. Die Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und Explosionen sowie das korrekte Verhalten im Gefahrenfall sind dabei feste Bestandteile der Unterweisung.
- DGUV Information 205-001 („Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“): Sie dient als umfassender Leitfaden für den vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutz. Die Schrift betont die Verhütung und Bekämpfung von Bränden als Gemeinschaftsaufgabe aller Personen im Betrieb. Sie bietet konkrete Hilfestellung für die Gefährdungsbeurteilung sowie die Bereitstellung von Feuerlöscheinrichtungen und definiert die Aufgaben von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragten, die den Betrieb in Brandschutzfragen beratend unterstützen.
- Ergänzend verweist die DGUV Information 205-001 auf weitere Publikationen, die Unternehmer kennen sollten. Dazu gehören beispielsweise die DGUV Information 205-025 zum richtigen Einsatz von Feuerlöschern, die DGUV Information 205-033 zum Thema Alarmierung und Evakuierung sowie die DGUV Information 211-041 zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung.
Normenwerk
- DIN 14096 (Brandschutzordnung): Diese regelt den Aufbau der Teile A, B und C sowie das Aushängen der Brandschutzordnung. Die Kontrolle der darin festgelegten Vorgaben, etwa das Freihalten von Brandschutztüren, setzt regelmäßige Brandschutzbegehungen voraus.
Auflagen der Feuerversicherer
Unabhängig vom Arbeitsschutzrecht knüpfen viele Sachversicherer den Versicherungsschutz an regelmäßige Brandschutzbegehungen und an die Beseitigung festgestellter Mängel. Wer diese Auflagen versäumt, riskiert im Schadenfall Kürzungen bei der Versicherungsleistung.
| Ab 2026 steigt die Kontrolldichte durch Aufsichtsbehörden Nach § 21 Absatz 1a ArbSchG („Zuständige Behörden, Zusammenwirken mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung“) müssen die Arbeitsschutzbehörden der Länder jedes Jahr mindestens 5 % der Betriebe besichtigen, vorrangig sind dabei Betriebe mit höherem Gefährdungspotenzial. Eine dokumentierte Brandschutzbegehung dient bei einem solchen Besuch ebenfalls als Nachweis. Welche Folgen fehlende Nachweise haben, können Sie in unserem Beitrag Strafen und Konsequenzen bei fehlender Gefährdungsbeurteilung nachlesen. |
Wer darf eine Brandschutzbegehung durchführen?
Die Brandschutzbegehung wird von Personen durchgeführt, die den Brandschutz fachlich beurteilen können. In der Praxis teilen sich diese Aufgabe verschiedene Akteure, die im Rahmen der betrieblichen Brandschutzorganisation zusammenarbeiten.
- Der Brandschutzbeauftragte unterstützt den Unternehmer in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes. Zu seinem Aufgabenbereich gehören unter anderem die Ermittlung von Brand- und Explosionsgefährdungen sowie die Überwachung der Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen.
- Die interne oder externe Fachkraft für Arbeitssicherheit besitzt ebenfalls Kenntnisse im Brandschutz und kann bei der Brandschutzbegehung der Arbeitsbereiche auf mögliche Brandgefahren aufmerksam machen und konkrete Maßnahmen zur Mängelbeseitigung vorschlagen.
Weitere Mitwirkende bei der Brandschutzbegehung
- Die internen Brandschutzhelfer (ca. 5 % der Beschäftigten) werden primär durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen für die schnelle Bekämpfung von Entstehungsbränden ausgebildet.
- Die Sicherheitsbeauftragten des Unternehmens unterstützen den Arbeitgeber bei der Durchführung der Unfallverhütungsmaßnahmen. Sie machen ihre Kollegen im täglichen Arbeitsumfeld auf Unfallgefahren und Gesundheitsgefahren aufmerksam, was auch den betrieblichen Brandschutz einschließt.
Und letztendlich sind es auch alle weiteren Mitarbeiter, die den Brandschutz im Unternehmen unterstützen, indem sie den Weisungen zur Brandverhütung Folge leisten.
Wie oft muss eine Brandschutzbegehung durchgeführt werden?
Die ASR A2.2 („Maßnahmen gegen Brände“) verlangt regelmäßige Prüfungen, nennt aber keine festen Fristen. Die Abstände ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und richten sich nach dem Brandrisiko. In der Praxis haben sich folgende Intervalle bewährt:
- Geringes Brandrisiko, etwa Büros und Handel: einmal jährlich, in sehr kleinen Betrieben ohne besondere Gefährdung teilweise alle 2 Jahre.
- Mittleres Brandrisiko, etwa Lager, Werkstätten und Gewerbe mit brennbaren Stoffen: halbjährliche bis vierteljährliche Brandschutzbegehungen.
- Hohes Brandrisiko, etwa Produktion, Heißarbeiten und der Umgang mit brennbaren Stäuben oder Flüssigkeiten: monatlich bis vierteljährlich.
- Bereiche mit Publikumsverkehr, etwa Versammlungs- und Verkaufsstätten: tägliche bis wöchentliche Kontrolle der Flucht- und Rettungswege.
Zusätzliche Begehungen sind nach Umbauten, nach der Inbetriebnahme neuer Anlagen und nach Bränden oder Beinaheunfällen angebracht.
Was wird bei einer Brandschutzbegehung geprüft?
Als Grundlage für jede Überprüfung dient die Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“). In dieser wurden die spezifischen Brandgefährdungen ermittelt und die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen festgelegt.
Die Brandschutzbegehung dient dazu, den aktuellen Zustand vor Ort mit den festgelegten Maßnahmen abzugleichen. Die Ergebnisse und Beobachtungen werden schriftlich dokumentiert. Für festgestellte Mängel wird eine Frist zur Behebung definiert.
Diese 6 Bereiche stehen bei Brandschutzbegehungen im Mittelpunkt
- Sind Flucht- und Rettungswege frei, nicht zugestellt und ausreichend beleuchtet?
- Ist die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung der Brandschutz-, Rettungs- und Verbotszeichen nach ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010 ordnungsgemäß vorhanden?
- Sind Feuerlöscher in ausreichender Zahl, in einer Laufweglänge von höchstens 20 Metern erreichbar und mit gültiger Prüfung vorhanden?
- Sind alle Brandschutztüren unverkeilt, selbstschließend und funktionsfähig?
- Ist die Elektrotechnik frei von Mängeln wie überlasteten Mehrfachsteckdosen oder sichtbar beschädigten Kabeln?
- Ist der Brandschutz durch eine aktuelle Brandschutzordnung nach DIN 14096 in den Teilen A, B und bei Bedarf C organisiert und sind ausreichend ausgebildete Brandschutzhelfer vorhanden, die ca. 5% der Beschäftigten abdecken?
Wie wird eine Brandschutzbegehung richtig dokumentiert?
Nach der Begehung werden die festgestellten Mängel in einem Brandschutzbegehungsprotokoll festgehalten. Dieses Protokoll ist der rechtliche Nachweis, dass der Arbeitgeber seinen Pflichten nachgekommen ist, und wird im Schadenfall sowie bei einer Behördenkontrolle vorgelegt.
Neben den festgestellten Brandschutzmängeln enthält das Protokoll eine Bewertung der Dringlichkeit sowie eine Frist zur Behebung und die verantwortliche Person. Zusätzlich empfiehlt es sich, eine Fotodokumentation zu machen und dem Brandschutzprotokoll beizulegen.
Wie lange dauert eine Brandschutzbegehung?
Auch die Dauer richtet sich nach Größe und Komplexität des Betriebes. Eine kleine Bürofläche ist in wenigen Stunden begangen. Bei mehreren Gebäuden, Produktionsbereichen oder verteilten Standorten verteilt sich die Begehung auf mehrere Termine.
Wie häufig brennt es in Betrieben und woran liegt es?
Die Verteilung der Brandursachen bleibt über die Jahre stabil. Rund 32 % der Brände entfallen auf Elektrizität, etwa 17 % auf menschliches Fehlverhalten und rund 9 % auf Überhitzung. Innerhalb der elektrischen Ursachen nehmen Brände durch Lithium-Ionen-Akkus seit Jahren zu.
(Quelle: DGUV Information 205-001, Brandursachen, S. 7)
Brände sind zudem auch eine Unfallquelle. Der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wurden über mehrere Jahre jährlich etwa 2.000 Arbeitsunfälle gemeldet, die auf Brände und Explosionen zurückgingen. Die meisten Brandopfer sterben nicht durch die Flammen, sondern durch das Einatmen von Brandrauch. Schon wenige Atemzüge können zur Bewusstlosigkeit führen.
Welche Mängel fallen bei Brandschutzbegehungen am häufigsten auf?
Wie verbreitet Defizite im Brandschutz sind, zeigt der TÜV Baurechtsreport 2026 für die wiederkehrend geprüften Sicherheitsanlagen in Sonderbauten. Knapp drei Viertel der geprüften Anlagen wiesen Mängel auf. Bei 35,9 % waren es wesentliche Mängel, der höchste Stand seit Beginn der Erhebungen. Besonders betroffen sind Lüftungs-, Feuerlösch- sowie Sicherheitsbeleuchtungs- und Sicherheitsstromanlagen.
Bei betrieblichen Brandschutzbegehungen treten einige Fehler immer wieder auf, wie:
- blockierte, zugestellte oder schlecht beleuchtete Flucht- und Rettungswege
- fehlende oder unzureichend gekennzeichnete Feuerlöscher und abgelaufene Prüfungen der Löschgeräte
- veraltete Brandschutzordnungen sowie nach Umbauten nicht aktualisierte Flucht- und Rettungspläne
- fehlende oder unzureichende Sicherheitsunterweisungen und fehlende Nachweise für Brandschutzhelfer
- Mängel an Brandmelde-, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie an der Sicherheitsbeleuchtung
Die meisten dieser Punkte entstehen nicht aus Achtlosigkeit, sondern aus festgefahrenen Routinen und fehlendem Wissen. Genau hier setzt die regelmäßige Brandschutzbegehung durch Brandschutzbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit an.
Unsere Unterstützung für Ihren betrieblichen Brandschutz
Sie müssen die Brandschutzbegehung nicht selbst durchführen und können sie an die externen Fachkräfte für Arbeitssicherheit von Gefährdungsbeurteilungen.com übergeben. Wir sichten Ihre Brandschutzunterlagen, begehen Ihren Betrieb, prüfen Flucht- und Rettungswege sowie Ihre Lösch- und Alarmierungseinrichtungen. Sämtliche Ergebnisse dieser Überprüfung lassen wir direkt in Ihre Gefährdungsbeurteilung Brandschutz einfließen. Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses und unverbindliches Angebot an.





