Gefährdungsbeurteilung Pflege erstellen lassen.

Als Grundlage des Arbeitsschutzes sichert die Gefährdungsbeurteilung die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Beschäftigten, unabhängig davon, ob es um standortgebundene oder ambulante Pflege geht.

Die Gefährdungsbeurteilung Pflege unterstützt Sie dabei, Arbeitsabläufe in der stationären oder häuslichen Pflege vor Ort zu optimieren, Gefährdungen für Ihre Mitarbeiter zu reduzieren.

Erreichen Sie optimale Ergebnisse für Ihre GBU Pflege, indem Sie alle Beteiligten in den Prozess einbinden: Vom Betriebsarzt über eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bis hin zu Ihren Führungs- und Pflegekräften. Profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise bei der Erstellung Ihrer individuellen Gefährdungsbeurteilung.

Gefaehrdungsbeurteilung weiß

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Ist eine Gefährdungsbeurteilung in der Pflege Pflicht?

Ja, eine Gefährdungsbeurteilung ist sowohl in der stationären als auch ambulanten Pflege Pflicht. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben für den Arbeitsschutz (Arbeitsschutzgesetz, kurz ArbSchG) sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter zu ergreifen.

In der Pflege können Gefährdungen wie Infektionsrisiken, Sturzgefahren, gesundheitliche Belastungen durch schweres Heben und Tragen, psychische Belastungen durch eine hohe Arbeitsbelastung  sowie andere spezifische Risiken wie eine Handschuh- oder Latexallergie  auftreten.

Die passende GBU für jeden Pfelgebetrieb!

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Arbeitsschutz in der Pflege gelingt mit einer strukturierten Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung Pflege dient dazu, branchentypische Risiken zu identifizieren, zu bewerten und Maßnahmen zur Risikominderung oder Risikovermeidung festzulegen.

Dies kann die Bereitstellung angemessener persönlicher Schutzausrüstung, die Schulung der Mitarbeiter in sicherheitsrelevanten Verfahren, die Anpassung von Arbeitsabläufen oder die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes umfassen.

Eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung ist ebenfalls verpflichtend und erforderlich, um sicherzustellen, dass die getroffenen Maßnahmen greifen und korrekt umgesetzt werden.

Welche Gefährdungsbeurteilungen braucht ein Pflegedienst oder eine Pflegeeinrichtung?

Pflegedienste oder Pflegeeinrichtungen brauchen laut Gesetz für alle Arbeitsbereiche und Tätigkeiten, in denen sie Mitarbeiter beschäftigen, Gefährdungsbeurteilungen. Also zum Beispiel Gefährdungsbeurteilungen für das Büro, das Bedienen von Kraftfahrzeugen, den Umgang mit Extremereignissen und vieles mehr. Je nach Betrieb und der internen Aufstellung des Personals sind in der Regel unterschiedliche Gefährdungsbeurteilungen notwendig.

Psychische Belastungen im Pflegealltag erkennen und reduzieren

Kennen Sie die versteckten Risiken in Ihrem Pflegealltag? Psychische Belastungen wie Stress, Burn-out und der Umgang mit Aggressionen bei Patienten setzen Pflegekräfte täglich unter enormen Druck. Die Folgen können gravierend sein:

Von erhöhten Fehlzeiten bis hin zu langfristigen gesundheitlichen Problemen Ihrer Mitarbeiter. Schützen Sie Ihr Team durch eine professionelle psychische Gefährdungsbeurteilung. Wir unterstützen Sie dabei, diese oft verkannten Belastungsfaktoren systematisch zu ermitteln und wirksame Präventionsmaßnahmen zu entwickeln.

Sollten Sie noch keine Gefährdungsbeurteilung für Ihre Pflegeeinrichtung oder ambulanten Pflegedienste haben, sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchführen zu lassen. Auch wenn Ihre Gefährdungsbeurteilungen älter als 3 Jahre sind, ist es zwingend erforderlich, diese zu aktualisieren. 

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Rechtliche Grundlagen für Ihre Gefährdungsbeurteilung

Als Betreiber einer Pflegeeinrichtung müssen Sie sich an zwei zentrale Gesetze halten: das bereits erwähnte Arbeitsschutzgesetz sowie das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Die DGUV Vorschrift 1 konkretisiert diese Vorgaben und dient Ihnen als praktischer Leitfaden für den betrieblichen Arbeitsschutz.

Spezifische Verordnungen für die Pflege

Beachten Sie beim Erstellen Ihrer Gefährdungsbeurteilung zusätzlich diese wichtigen Verordnungen im Pflegebereich:

  • Die Biostoffverordnung (BioStoffV) für den Umgang mit infektiösen Materialien
  • Die Gefahrstoffverordnung für den sicheren Umgang mit Desinfektionsmitteln und anderen Gefahrstoffen
  • Die Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV)
 

Nutzen Sie für Ihre Gefährdungsbeurteilung Pflege auch bereits vorhandene Dokumente und Unterlagen, wie:

  • Betriebsanweisungen und Hygienepläne
  • Qualitätsmanagement-Dokumentationen
  • Gefahrstoffverzeichnisse und Sicherheitsdatenblätter
  • Protokolle von Arbeitsschutzbegehungen
 

Werten Sie auch rückblickende Dokumente aus, wie beispielsweise Verbandbucheinträge. Hier können Sie aufschlussreiche Hinweise zur Minimierung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen finden. Beziehen Sie dabei immer die Erfahrungen Ihres Teams ein: Wiederkehrende Beschwerden Ihrer Mitarbeiter etwa helfen Ihnen, mögliche Gefährdungen leichter zu erkennen.

Was muss die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung Pflege enthalten?

Eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung für Ihre Pflegeeinrichtung erfordert eine sorgfältige Dokumentation (ArbSchG § 6 Dokumentation).

Im Zentrum der Dokumentation steht die detaillierte Analyse aller Gefährdungen in Ihrem Pflegealltag. Sie müssen präzise erfassen, welchen Risiken Ihre Mitarbeiter ausgesetzt sind und wie hoch das jeweilige Gefährdungspotenzial einzustufen ist. Darauf aufbauend legen Sie fest, mit welcher Dringlichkeit Schutzmaßnahmen umzusetzen sind und welche konkreten Ziele Sie damit erreichen wollen.

Der nächste wichtige Baustein ist Ihr Maßnahmenplan. Hier dokumentieren Sie verbindlich, welche Schutzmaßnahmen Sie einführen, wer für die Umsetzung verantwortlich ist und bis wann diese erfolgen muss. Vervollständigt wird die Dokumentation durch eine systematische Wirksamkeitskontrolle, bei der Sie überprüfen und festhalten, wie erfolgreich die eingeleiteten Maßnahmen sind.

Die Gefährdungsbeurteilung Pflege zur Qualitätssicherung

Nutzen Sie die Chance, die Dokumentation Ihrer Gefährdungsbeurteilung in Ihr bestehendes Qualitätsmanagement zu integrieren. So schaffen Sie nicht nur die erforderliche Rechtssicherheit, sondern etablieren auch einen nachhaltigen Verbesserungsprozess für den Arbeitsschutz in Ihrer Pflegeeinrichtung.

Wir betreuen Unternehmen in ganz Deutschland

Sie benötigen eine professionelle Gefährdungsbeurteilung Pflege für Ihre ambulanten Pflegedienste oder stationäre Pflegeeinrichtung? Als erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie bundesweit bei der rechtssicheren Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung, Profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise im Pflegesektor und unseren maßgeschneiderten Lösungen für Ihren Betrieb.

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Neben der Gefährdungsbeurteilung Pflege richtet sich unsere Dienstleistung „Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen“ deutschlandweit an Unternehmen jeglicher Branchen. Wir haben für jeden Bereich einen Experten und erstellen Ihnen rechtskonforme Gefährdungsbeurteilungen zum besten Preis.

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